Nordrhein-Westfalen solidarisiert sich mit der „Gemeinsamen Erklärung 2018“

Antrag
vom 17.04.2018

Antrag der Fraktion der AfD 17.4.2018

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I. Ausgangslage

Am Donnerstag, den 15. März 2018, veröffentlichten führende deutsche Intellektuelle die fol­gende „Gemeinsame Erklärung 2018“:

„Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Massenein­wanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonst­rieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.“

Erstunterzeichner: Henryk M. Broder, Uwe Tellkamp, Dr. Thilo Sarrazin, Jörg Friedrich, Dr. Jörg Bernig, Matthias Matussek, Vera Lengsfeld, Prof. Egon Flaig, Heimo Schwilk, Ulrich Schacht, Dr. Frank Böckelmann, Herbert Ammon, Thomas-Jürgen Muhs, Sebastian Hennig, Dr. Till Kinzel, Krisztina Koenen, Anabel Schunke, Alexander Wendt, Dr. Ulrich Fröschle, Dr. Karlheinz Weissmann, Thorsten Hinz, Michael Klonovsky, Eberhard Sens, Matthias Moosdorf, Dieter Stein, Frank W. Haubold, Andreas Lombard, Annette Heinisch, Klaus Kelle, Eva Her-man, Prof. Max Otte

Bisher war diese Erklärung auf Autoren, Publizisten, Künstler, Wissenschaftler und andere Akademiker begrenzt. Mit dem 2018ten Unterzeichner schlossen die Initiatoren die Liste – und öffneten sie auf vielfachen Wunsch für alle Bürger. Die Erklärung soll in eine Massenpetition an den deutschen Bundestag umgewandelt werden und nach möglichst vielen weiteren Un­terzeichnungen, folgendermaßen lauten:

„Am 15. März gingen 34 Erstunterzeichner mit dieser Erklärung an die Öffentlichkeit: (es folgt der Text der Gemeinsamen Erklärung 2018). Nachdem sich XXX.XXX Menschen dem Aufruf angeschlossen haben, fordern wir jetzt vom Bundestag, dass die von Recht und Verfassung vorgesehene Kontrolle der Grenzen gegen das illegale Betreten des deutschen Staatsgebie­tes wiederhergestellt wird.

Sodann verlangen wir die Einsetzung einer Kommission, die der Bundesregierung schnellst­möglich Vorschläge unterbreitet, wieder durch die schrankenlose Migration eingetretene Kontrollverlust im Inneren des Landes be­endet werden kann wirksame Hilfe für die tatsächlich von politischer Verfolgung und Krieg Bedrohten organisiert werden kann und wo dies idealerweise geschehen sollte.“

Zum Zeitpunkt der Abfassung des Antrages hatte die Erklärung bereits über 135.000 Unter-stützer. In dem Beitrag „Worum es uns bei der `Erklärung 2018` geht“ schreibt die Initiatorin Vera Lengsfeld am. 11. 4. 2018 im „Tagesspiegel“:

„Schmähungen halten uns nicht auf: Mit der „Erklärung 2018“ fordern wir, die Migrationspolitik vom Kopf auf die Füße zu stellen.“

Und weiter:

„Seit ihrer Veröffentlichung am 15. März ist die „Gemeinsame Erklärung 2018“ ein Riesener­folg. Mehr als 110.000 Menschen haben unterschrieben. Von Beginn an gab es massives me­diales Gegenfeuer, aber kaum inhaltliche Diskussionen.

Worum geht es uns? Seit der Öffnung der Grenzen 2015 durch Kanzlerin Angela Merkel – ohne Rücksprache mit dem Parlament – herrscht dort der Ausnahmezustand. Es sollte damals einem „akuten Notstand“ abgeholfen werden. Allerdings ging es keineswegs um den „Schutz von Menschenleben“. Es ging darum, den Migrationsdruck auf dem Balkan zu mildern.

Spätestens seit dem Buch des „Welt“-Journalisten R.A.1 wissen wir, dass der Plan, die Grenze nach ein paar Tagen wieder zu schließen, umgekehrt wurde in eine dauerhafte Grenzöffnung für alle, auch für Menschen ohne Papiere, und zwar nicht aus humanitären Gründen, sondern aus „Angst vor schlechten Bildern“.

Es gibt keine der Öffentlichkeit bekannte schriftliche Anweisung. Nach Schätzung der Bundes­polizei kamen 2017 55.000 illegale Migranten nach Deutschland. Derzeit werden nach BND-Schätzungen monatlich 15.000 Migranten von Schleppern über die Balkanroute nach Deutsch­land geschleust. Das nennen wir Masseneinwanderung. Wenn Menschen ohne Papiere nicht nachweisen müssen, dass sie politisch verfolgt oder Kriegsflüchtling sind, sondern die Behör­den nachweisen müssen, dass sie es nicht sind, steht das Recht Kopf. Die Masseneinwande­rung von 2015 ist nicht bewältigt. Bei den Verwaltungsgerichten hat sich ein Berg von 350.000 asylgerichtlichen Verfahren angesammelt. Einwandernde Terroristen, Gefährder und impor­tierter Antisemitismus sind dabei noch gar nicht angesprochen, auch nicht die Zustände in den Schulen der Großstädte oder die wachsende Gefährdung von Frauen im öffentlichen Raum.

Inzwischen ist klar, dass die Masse der Einwanderer, überwiegend junge Männer, keine poli­tisch Verfolgten oder Kriegsflüchtlinge waren. Trotz großzügigster Auslegung der Gesetzlich­keit ist nur einer Minderheit der Flüchtlingsstatus oder Asyl bewilligt worden.

Wir wollen die Migrationspolitik vom Kopf auf die Füße stellen. Wir wollen das Asylrecht auf seinen Zweck zurückführen, nämlich Hilfe für politisch Verfolgte und Schutz auf Zeit für tat­sächliche Kriegsflüchtlinge. Wir wollen zum gesetzlichen Zustand an der Grenze und zum Dublin-Verfahren zurückkehren. Wir wollen den Kontrollverlust im Inneren überwinden: Die endgültige Ablehnung des Asylantrags muss auch das Ende der Geldleistungen und Abschie­bung bedeuten.

Wir wollen ein Einwanderungsgesetz, für das die Politik seit Jahrzehnten zu feige war. Wir wollen Hilfe zu denen bringen, die sie am nötigsten haben, also zu Frauen, Kindern, Alten, Kranken. Das, was bisher stattfindet, ist ein darwinistisches Wettrennen an die deutsche Grenze, das überwiegend rücksichtslose junge Männer gewinnen. All das wird in den Medien sehr selten und oft nur am Rande thematisiert. Stattdessen konzentriert man sich darauf, Bür­ger, die diese Probleme ansprechen, mit allen Mitteln zu diskreditieren. Diese Bürger werden geschmäht mit Hilfe der derogativen Begriffe: „Bricolage-Biographien“, „prekäre Identitäten“, „Trolle und Grollende aus zerfallenden Milieus“.

Attacken unter der Gürtellinie werden uns aber nicht stoppen. Unsere Erklärung wird als Peti­tion an den Deutschen Bundestag gehen. Und dann kommt hoffentlich das in Gang, wozu viele deutsche Journalisten offenbar in der Grenz- und Asylfrage nicht in der Lage sind: eine politi­sche Debatte.“

Als verantwortungsbewusste Politiker solidarisieren wir uns mit den Intellektuellen, Künstlern, Autoren, Wissenschaftlern und allen weiteren Unterzeichnern dieser Minimalforderung. Mit Er­schrecken nehmen wir zur Kenntnis, wie – insbesondere die zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen – Medien über die Unterzeichner herfallen, ihnen das Wort im Mund herumdrehen und sie auf schäbige Art und Weise aus dem Diskursraum verbannen wollen. Das wird ihnen nicht gelingen.

II. Der Landtag stellt fest:

Immer mehr Bürger wünschen sich die Rückkehr zu rechtstaatlicher Ordnung an den Grenzen unseres Landes und sie haben ein Recht darauf. Immer mehr Bürger wünschen sich eine offene Debatte über die Zustände an unseren Grenzen, den nicht erfolgenden Abschiebungen und den Folgen der katastrophalen Migrations“politik“. Die Diffamierung von Regierungskriti­kern als – wahlweise: sogenannte Rassisten, vermeintliche Nazis oder angebliche Menschen­feinde verurteilen wir als unzulässigen Versuch, den gesunden Menschenverstand, bürgerlich-liberale sowie konservative Positionen aus dem Diskursraum zu verbannen. Die Initiatoren und Unterzeichner der „Gemeinsame Erklärung 2018“ erfüllen als verantwortungsbewusste Bürger unseres Landes einen wichtigen demokratie-theoretischen Auftrag. Das berechtigte Anliegen der Unterzeichner erkennen wir an und wollen uns von nun an danach richten. Wir erkennen an, dass der freiheitliche Rechtsstaat eine, wenn nicht die zentrale Errungenschaft für unser Land darstellt. Eine „Herrschaft des Unrechts“, wie sie der nunmehrige Bundesinnenminister Horst Seehofer benannte, darf es in unserem Land nicht geben.

III. Der Landtag beschließt,

  1. den Forderungen der Unterzeichner der „Gemeinsamen Erklärung 2018“ gegenüber der Bundesregierung Nachdruck zu verleihen, diese im Bundesrat zu beachten sowie ihrer im Handeln der Landesregierung zu genügen,
  2. der „Gemeinsamen Erklärung 2018“ geschlossen beizutreten und
  3. die Landesregierung aufzufordern, auf der Grundlage des Rechtsgutachtens „Migrati-onskrise als föderales Verfassungsproblem“ von Professor Udo Di Fabio, einen Bund-Länder-Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, § 13. Nr. 7, §§ 68 ff. BVerfGG) vor dem Bundes­verfassungsgericht anzustrengen.

Markus Wagner
Helmut Seifen
Andreas Keith

und Fraktion