NRW-Förderrichtlinien und -programme im Bereich Verkehr

Kleine Anfrage
vom 17.07.2024

Kleine Anfrage 4174

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

NRW-Förderrichtlinien und -programme im Bereich Verkehr

Planungsbüros in Rathäusern und bei privaten Unternehmen beschäftigen sich mit Förderrichtlinien und Formularen. In den Ministerien und Bezirksregierungen, die für die Prüfung und Bewilligung von Anträgen zuständig sind, arbeiten Dutzende Mitarbeiter, die die Mittelverwendung kontrollieren und abnehmen. Auch in NRW befinden sich immer mehr Kommunen in finanzieller Abhängigkeit, müssen sich auf Förderprogramme stützen und demzufolge Förderrichtlinien beachten. Die kommunale Selbstverwaltung wird so immer stärker eingeschränkt, was sich auch auf den Bau und die Finanzierung von Straßen und sonstiger Verkehrsinfrastruktur vor Ort auswirkt. Richtlinien wie die Förderrichtlinie Nahmobilität bestimmen so die Zielsetzung der Infrastrukturprojekte. Die Bearbeitung und Umsetzung der Projekte wird zusätzlich durch Personalmangel erschwert, was dazu führt, dass viele NRW-Kommunen die verfügbaren Finanzmittel aus den unterschiedlichen Programmen nicht vollumfänglich ausschöpfen können.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Förderrichtlinien gelten in NRW für Landesmittel im Verkehrssegment? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Förderrichtlinie und/oder Förderprogramm)
  2. Welche Fördermittel des Landes wurden im Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck, Jahr, Mittelverwendung, Gesamtsumme, anspruchsberechtigten Kommunen sowie Zielsetzung)
  3. In welchem Umfang gelang die vollständige Mittelabrufung seitens der Kommunen bei Förderprogrammen des Landes aus dem Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren? (bitte nach Kommunen und Jahren aufschlüsseln)
  4. Wird seitens der Kommunen die Beachtung von Förderrichtlinien als Hindernis beim Abrufen von Fördermitteln des Landes benannt bzw. welche Rückmeldungen seitens der Kommunen liegen dem Land vor?
  5. Mit welchen ergänzenden Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um eine vollständige Ausschöpfung von Fördermitteln idealerweise zu ermöglichen?

Klaus Esser

 

MMD18-10035


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4174 mit Schrei­ben vom 24. September 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minis­ter der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beant­wortet.

  1. Welche Förderrichtlinien gelten in NRW für Landesmittel im Verkehrssegment? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Förderrichtlinie und/oder Förderprogramm)

Allgemein gelten für sämtliche Förderungen die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (ex­plizit die §§23 und 44) sowie das ÖPNV-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die da­zugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Zusätzlich gelten die folgenden Förderrichtlinien für Landesmittel im Verkehrssegment:

=> siehe PDF

  1. Welche Fördermittel des Landes wurden im Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck, Jahr, Mittelver­wendung, Gesamtsumme, anspruchsberechtigten Kommunen sowie Zielsetzung)
  2. In welchem Umfang gelang die vollständige Mittelabrufung seitens der Kommu­nen bei Förderprogrammen des Landes aus dem Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren? (bitte nach Kommunen und Jahren aufschlüsseln)

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die folgende Tabelle zeigt die Fördermittel des Landes, die im Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren eingesetzt wurden, sowie Ihre Mittelabrufung. Eine Unterteilung nach Kommunen und sonstigen Zuwendungsempfängern konnte aufgrund der kurzen Rückmeldefrist nicht er­folgen. Anspruchsberechtigte Kommunen als Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände. Bei Ziffer 2.8 (Sonstige Maß­nahmen) der Förderrichtlinien Nahmobilität wird der Zugang zu Fördermitteln auf die Kommu­nen beschränkt, die im Jahr der Erstbewilligung durch das für Verkehr zuständige Ministerium als fußgänger- und fahrradfreundlich anerkannt sind.

Haus- haltstitel Jahr Mittelabfluss Mittelansatz Verwendungszweck Zielsetzung
10      160

TG 65

2023 15.588.191,93 € 19.400.000,00 € Förderung der Ver- netzung verschiede- ner

Mobilitätsformen in Nordrhein-Westfalen in urbanen Zentren wie auch im ländlichen Raum

Verbesserung des Mobilitätssystems, Erhöhung der Ver-kehrssicherheit und Reduktion der Emis-sionen von Luft­schadstoffen und Treibhausgasen so-wie Lärm
2022 10.384.426,59 € 25.900.000,00 €
09      160

TG 65

2021 9.358.259,16 € 20.500.000,00 €
2020 5.944.135,07 € 11.500.000,00 €
2019 3.374.229,94 € 11.500.000,00 €
14      500

TG 71

2019 600.165,82 € 616.365,75 € Förderprojekt

Schlosskreuzung Pa- derborn

intelligente        Ver-

kehrssteuerung

2020 450.373,86 € 692.259,25 €
2021 309.799,28 € 447.833,75 €
2022 23.821,88 € 23.821,88 €
2019 221.471,53 € 449.600,00 € Bergisch Smart Mobi- lität Weiterentwicklung

von        autonomen
Fahrzeugen

2020 3.825.541,87 € 4.110.000,00 €
2021 4.556.401,23 € 4.892.400,00 €
2022 3.361.929,48 € 4.581.890,69 €
2020 7.872,04 € 240.400,00 € A-Bus Iserlohn
2021 103.324,34 € 1.054.600,00 € Evaluierung von au­tomatischen Fahr­zeugen
2022 814.671,47 € 1.040.109,31 €
08 200 633 TG 71 2023 518.882,58 € 803.689,00 €
09 160 2019 17.626.662,51 € 17.100.000,00 € Investitionen und Pla- Die Zielsetzung ist
633 61 + nungen, Service so- a) ein umweltscho-
883 61 wie    Kommunikation

und Informationen zur

nendes, sicheres und nutzerorientier-
09      160 2020 19.789.574,50 € 17.100.000,00 € Verbesserung des tes Angebot der
633 61 + Radverkehrs und an- Nahmobilität zu
883 61 derer Formen der Nahmobilität in den schaffen,

b) motorisierten Indi-

09      160 2021 18.728.775,31 € 17.100.000,00 € Gemeinden und Ge- vidualverkehr auf
633 61+ meindeverbänden die Nahmobilität zu
883 61 verlagern,

c) die Verkehrssi-

10      160 2022 37.763.577,41 € 37.600.000,00 € cherheit zu verbes-
633 61 + sern und
883 61 + d) die Teilhabe an
633 63 + Mobilität für mobili-
883 63 tätseingeschränkte
Personen zu erhö­hen.
10      140 2023 39.172.787,01 € 34.600.000,00 €
633 61 +
883 61
09      140 2019 100.586.527,99 € 135.860.500 € Verwirklichung von · Gewährleistung ei-
883      13 Vorhaben, die zur nes sicheren und
und 883 2020 125.915.722.55 € 140.860.500 € Verbesserung der leistungsfähigen
15 kommunalen Ver- kehrsverhältnisse Straßenverkehrs

·    Erhöhung der Si-

09      140 2021 104.826.668,93 € 135.860.500 € dringend erforderlich cherheit an Bahn-
883 13 sind übergängen
ab 2022 2022 133.469.349,87 € 139.260.500 € · Verbesserung des
10 140

883 13

Verkehrsflusses
10      140 2023 125.239.299,00 € 133.360.500 €
883 13
09      140 2019 773.500,00 € 1.000.000,00 € Knotenpunkt Hof- Verbesserung Be-
883 18 kamp/Ludwig-Erhard- fahrbarkeit durch
2020 200.000,00 € 1.000.000,00 € Allee, Bielefeld sowie Schwertransporte
Tieferlegung           der
2023 50.000,00 0€ 1.000.000,00 € Bamberger Straße, Düsseldorf
10      110

TG 60 Bis 2022

09      110
TG 60

2023 39.788.985,18 € 40.000.000 € Finanzieller Beitrag zur Deckung der Aus- gaben der Zuwen- dungsempfänger für Sozialtickets. Teilhabe aller Bevöl-kerungsschichten an einem durch Mo-bilität bestimmten Leben; Stärkung des ÖPNV
2022 39.884.903,19 € 40.000.000 €
2021 39.999.989,37 € 40.000.000 €
2020 39.991.076,76 € 40.000.000 €
2019 39.961.131,40 € 40.000.000 €
10      110

TG 65 Bis 2022

09      110
TG 65

2023 23.543.100,00 € 23.543.100,00 € Gefördert werden Planungsleistungen

für       Schieneninfra-
strukturvorhaben und Seilbahnsysteme des ÖPNV gemäß den Leistungsphasen 1, 2, 3 und/oder 4 der Honorarordnung für Architekten und Inge­nieure (HOAI), Stan­dardisierte Bewertun­gen sowie Machbar-keitsstudien

Aufbau eines Pla-nungsvorrates
2022 34.000.000,00 € 34.000.000,00 €
2021 7.437.000,00 € 7.500.000,00 €
10      110

TG       62

891 62 Bis 2022

09      110
TG 62

891 62

2023 7.548.598,72 € 12.000.000,00 € Gefördert werden In- vestitionen in den Er- halt und den Ausbau von überwiegend für den Güterverkehr ge- nutzten Schienen- strecken und Verla- deeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraus- setzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zu­gänglich – also öffent­liche Infrastrukturen – sind. Um den Investitions-stau auf den Stre-cken der nicht bun-deseigenen Eisen-bahnen (NE-Bah-nen) aufzulösen, hat

die      Landesregie-
rung die Infrastruk-turförderung aus Landesmitteln fort-geführt.

2022 6.504.672,65 € 12.000.000,00 €
2021 6.213.425,67 € 7.000.000,00 €
2020 5.233.714,63 € 7.000.000,00 €
2019 4.887.025,04 € 6.000.000,00 €
2023 310.521,88 € 2.000.000,00 € Zuschüsse des Lan­des für Investitionen
10      110

Titel- gruppe 69

Bis 2022

09      110
TG 69

2022 542.785,19 € 2.000.000,00 € an öffentliche Unter- nehmen gemäß § 17 des Eisenbahnkreu- zungsgesetzes und für sonstige Maßnah-men an Kreuzungen Zuschüsse zu Ei-senbahnkreuzungs-maßnahmen
2021 785.089,46 € 2.000.000,00 €
2020 435.238,74 € 2.000.000,00 €
2019 678.921,68 € 2.000.000,00 €
10      110

TG 84

2023 279.999.999,99 € 280.000.000,00 € Zuwendungen zum Ausgleich der durch

das      Deutschlandti-
cket ausgelösten Min­dereinnahmen

Finanzierung des Deutschlandtickets
10      110

TG 74 Bis 2022

09      110
TG 74

2023 9.364.372,38 € 9.389.500,00 € Finanzieller Beitrag zur Deckung der Aus- gaben im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen für die Be­förderung von Auszu-bildenden mit jeweils in Nordrhein-Westfa­len verbundweit gülti­gen Azubitickets so­wie mit Zusatztickets zur Erweiterung des Geltungsbereichs der verbundweit gültigen Azubitickets auf das

Land         Nordrhein-
Westfalen.

Verbesserung der Mobilität von Auszu-bildenden
2022 9.223.284,00 € 9.223.500,00 €
2021 9.035.270,00 € 9.060.200,00 €
2020 8.899.808,00 € 8.900.000,00 €
2019 4.502.000,00 € 4.502.000,00 €
10      130

683 10 Bis 2022

09      130
Titel 683 10

2023 1.753,00 € 25.500,00 € Zuwendungen zur teilweisen Deckung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen mit ermä- ßigten Zeitfahrkarten des Ausbildungsver- kehrs im Personen- fährverkehr der Fähr- unternehmer und Fährunternehmen entstehen Zuwendungen zur teilweisen Deckung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeitfahr-karten des Ausbil-dungsverkehrs im Personenfährver-kehr der Fährunter-

nehmer                und

2022 4.823,17 € 25.500,00 €
2021 935,28 € 25.500,00 €
2020 3.681,40 € 25.500,00 €
2019 5.749,90 € 25.500,00 € Fährunternehmen entstehen

 

  1. Wird seitens der Kommunen die Beachtung von Förderrichtlinien als Hindernis beim Abrufen von Fördermitteln des Landes benannt bzw. welche Rückmeldun­gen seitens der Kommunen liegen dem Land vor?

Der Landesregierung liegen keine Rückmeldungen der Kommunen vor, denen zufolge die Be­achtung von Förderrichtlinien ein Hindernis beim Mittelabruf darstellt.

  1. Mit welchen ergänzenden Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommu­nen unterstützen, um eine vollständige Ausschöpfung von Fördermitteln idealer-weise zu ermöglichen?

Die Landesregierung fördert das Zukunftsnetz Mobilität NRW, das die Kommunen aktiv bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt, sowie mit dem Förderfinder (www.foerderfin-der.nrw.de) eine Übersicht über sämtliche Förderprogramme im Verkehrsbereich bereitstellt. Zudem stellt die Landesregierung auch zukünftig sicher, dass die Bewilligungsbehörden den Kommunen bei sämtlichen Fragen der Verkehrsinfrastrukturförderung einschließlich des Mit­telabrufs beratend zur Seite stehen. Ebenso werden die Förderrichtlinien des Landes regel­mäßig überarbeitet und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst.

 

MMD18-10790

Beteiligte:
Klaus Esser