Kleine Anfrage 4174
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
NRW-Förderrichtlinien und -programme im Bereich Verkehr
Planungsbüros in Rathäusern und bei privaten Unternehmen beschäftigen sich mit Förderrichtlinien und Formularen. In den Ministerien und Bezirksregierungen, die für die Prüfung und Bewilligung von Anträgen zuständig sind, arbeiten Dutzende Mitarbeiter, die die Mittelverwendung kontrollieren und abnehmen. Auch in NRW befinden sich immer mehr Kommunen in finanzieller Abhängigkeit, müssen sich auf Förderprogramme stützen und demzufolge Förderrichtlinien beachten. Die kommunale Selbstverwaltung wird so immer stärker eingeschränkt, was sich auch auf den Bau und die Finanzierung von Straßen und sonstiger Verkehrsinfrastruktur vor Ort auswirkt. Richtlinien wie die Förderrichtlinie Nahmobilität bestimmen so die Zielsetzung der Infrastrukturprojekte. Die Bearbeitung und Umsetzung der Projekte wird zusätzlich durch Personalmangel erschwert, was dazu führt, dass viele NRW-Kommunen die verfügbaren Finanzmittel aus den unterschiedlichen Programmen nicht vollumfänglich ausschöpfen können.
Daher frage ich die Landesregierung:
- Welche Förderrichtlinien gelten in NRW für Landesmittel im Verkehrssegment? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Förderrichtlinie und/oder Förderprogramm)
- Welche Fördermittel des Landes wurden im Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck, Jahr, Mittelverwendung, Gesamtsumme, anspruchsberechtigten Kommunen sowie Zielsetzung)
- In welchem Umfang gelang die vollständige Mittelabrufung seitens der Kommunen bei Förderprogrammen des Landes aus dem Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren? (bitte nach Kommunen und Jahren aufschlüsseln)
- Wird seitens der Kommunen die Beachtung von Förderrichtlinien als Hindernis beim Abrufen von Fördermitteln des Landes benannt bzw. welche Rückmeldungen seitens der Kommunen liegen dem Land vor?
- Mit welchen ergänzenden Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um eine vollständige Ausschöpfung von Fördermitteln idealerweise zu ermöglichen?
Klaus Esser
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4174 mit Schreiben vom 24. September 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Welche Förderrichtlinien gelten in NRW für Landesmittel im Verkehrssegment? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Förderrichtlinie und/oder Förderprogramm)
Allgemein gelten für sämtliche Förderungen die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (explizit die §§23 und 44) sowie das ÖPNV-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Zusätzlich gelten die folgenden Förderrichtlinien für Landesmittel im Verkehrssegment:
=> siehe PDF
- Welche Fördermittel des Landes wurden im Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck, Jahr, Mittelverwendung, Gesamtsumme, anspruchsberechtigten Kommunen sowie Zielsetzung)
- In welchem Umfang gelang die vollständige Mittelabrufung seitens der Kommunen bei Förderprogrammen des Landes aus dem Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren? (bitte nach Kommunen und Jahren aufschlüsseln)
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die folgende Tabelle zeigt die Fördermittel des Landes, die im Bereich Verkehr in den letzten fünf Jahren eingesetzt wurden, sowie Ihre Mittelabrufung. Eine Unterteilung nach Kommunen und sonstigen Zuwendungsempfängern konnte aufgrund der kurzen Rückmeldefrist nicht erfolgen. Anspruchsberechtigte Kommunen als Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände. Bei Ziffer 2.8 (Sonstige Maßnahmen) der Förderrichtlinien Nahmobilität wird der Zugang zu Fördermitteln auf die Kommunen beschränkt, die im Jahr der Erstbewilligung durch das für Verkehr zuständige Ministerium als fußgänger- und fahrradfreundlich anerkannt sind.
Haus- haltstitel | Jahr | Mittelabfluss | Mittelansatz | Verwendungszweck | Zielsetzung |
10 160
TG 65 |
2023 | 15.588.191,93 € | 19.400.000,00 € | Förderung der Ver- netzung verschiede- ner
Mobilitätsformen in Nordrhein-Westfalen in urbanen Zentren wie auch im ländlichen Raum |
Verbesserung des Mobilitätssystems, Erhöhung der Ver-kehrssicherheit und Reduktion der Emis-sionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen so-wie Lärm |
2022 | 10.384.426,59 € | 25.900.000,00 € | |||
09 160
TG 65 |
2021 | 9.358.259,16 € | 20.500.000,00 € | ||
2020 | 5.944.135,07 € | 11.500.000,00 € | |||
2019 | 3.374.229,94 € | 11.500.000,00 € | |||
14 500
TG 71 |
2019 | 600.165,82 € | 616.365,75 € | Förderprojekt
Schlosskreuzung Pa- derborn |
intelligente Ver-
kehrssteuerung |
2020 | 450.373,86 € | 692.259,25 € | |||
2021 | 309.799,28 € | 447.833,75 € | |||
2022 | 23.821,88 € | 23.821,88 € | |||
2019 | 221.471,53 € | 449.600,00 € | Bergisch Smart Mobi- lität | Weiterentwicklung
von autonomen |
|
2020 | 3.825.541,87 € | 4.110.000,00 € | |||
2021 | 4.556.401,23 € | 4.892.400,00 € | |||
2022 | 3.361.929,48 € | 4.581.890,69 € | |||
2020 | 7.872,04 € | 240.400,00 € | A-Bus Iserlohn |
2021 | 103.324,34 € | 1.054.600,00 € | Evaluierung von automatischen Fahrzeugen | ||
2022 | 814.671,47 € | 1.040.109,31 € | |||
08 200 633 TG 71 | 2023 | 518.882,58 € | 803.689,00 € | ||
09 160 | 2019 | 17.626.662,51 € | 17.100.000,00 € | Investitionen und Pla- | Die Zielsetzung ist |
633 61 + | nungen, Service so- | a) ein umweltscho- | |||
883 61 | wie Kommunikation
und Informationen zur |
nendes, sicheres und nutzerorientier- | |||
09 160 | 2020 | 19.789.574,50 € | 17.100.000,00 € | Verbesserung des | tes Angebot der |
633 61 + | Radverkehrs und an- | Nahmobilität zu | |||
883 61 | derer Formen der Nahmobilität in den | schaffen,
b) motorisierten Indi- |
|||
09 160 | 2021 | 18.728.775,31 € | 17.100.000,00 € | Gemeinden und Ge- | vidualverkehr auf |
633 61+ | meindeverbänden | die Nahmobilität zu | |||
883 61 | verlagern,
c) die Verkehrssi- |
||||
10 160 | 2022 | 37.763.577,41 € | 37.600.000,00 € | cherheit zu verbes- | |
633 61 + | sern und | ||||
883 61 + | d) die Teilhabe an | ||||
633 63 + | Mobilität für mobili- | ||||
883 63 | tätseingeschränkte | ||||
Personen zu erhöhen. | |||||
10 140 | 2023 | 39.172.787,01 € | 34.600.000,00 € | ||
633 61 + | |||||
883 61 | |||||
09 140 | 2019 | 100.586.527,99 € | 135.860.500 € | Verwirklichung von | · Gewährleistung ei- |
883 13 | Vorhaben, die zur | nes sicheren und | |||
und 883 | 2020 | 125.915.722.55 € | 140.860.500 € | Verbesserung der | leistungsfähigen |
15 | kommunalen Ver- kehrsverhältnisse | Straßenverkehrs
· Erhöhung der Si- |
|||
09 140 | 2021 | 104.826.668,93 € | 135.860.500 € | dringend erforderlich | cherheit an Bahn- |
883 13 | sind | übergängen | |||
ab 2022 | 2022 | 133.469.349,87 € | 139.260.500 € | · Verbesserung des | |
10 140
883 13 |
Verkehrsflusses | ||||
10 140 | 2023 | 125.239.299,00 € | 133.360.500 € | ||
883 13 | |||||
09 140 | 2019 | 773.500,00 € | 1.000.000,00 € | Knotenpunkt Hof- | Verbesserung Be- |
883 18 | kamp/Ludwig-Erhard- | fahrbarkeit durch | |||
2020 | 200.000,00 € | 1.000.000,00 € | Allee, Bielefeld sowie | Schwertransporte | |
Tieferlegung der |
2023 | 50.000,00 0€ | 1.000.000,00 € | Bamberger Straße, Düsseldorf | ||
10 110
TG 60 Bis 2022 09 110 |
2023 | 39.788.985,18 € | 40.000.000 € | Finanzieller Beitrag zur Deckung der Aus- gaben der Zuwen- dungsempfänger für Sozialtickets. | Teilhabe aller Bevöl-kerungsschichten an einem durch Mo-bilität bestimmten Leben; Stärkung des ÖPNV |
2022 | 39.884.903,19 € | 40.000.000 € | |||
2021 | 39.999.989,37 € | 40.000.000 € | |||
2020 | 39.991.076,76 € | 40.000.000 € | |||
2019 | 39.961.131,40 € | 40.000.000 € | |||
10 110
TG 65 Bis 2022 09 110 |
2023 | 23.543.100,00 € | 23.543.100,00 € | Gefördert werden Planungsleistungen
für Schieneninfra- |
Aufbau eines Pla-nungsvorrates |
2022 | 34.000.000,00 € | 34.000.000,00 € | |||
2021 | 7.437.000,00 € | 7.500.000,00 € | |||
10 110
TG 62 891 62 Bis 2022 09 110 891 62 |
2023 | 7.548.598,72 € | 12.000.000,00 € | Gefördert werden In- vestitionen in den Er- halt und den Ausbau von überwiegend für den Güterverkehr ge- nutzten Schienen- strecken und Verla- deeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraus- setzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind. | Um den Investitions-stau auf den Stre-cken der nicht bun-deseigenen Eisen-bahnen (NE-Bah-nen) aufzulösen, hat
die Landesregie- |
2022 | 6.504.672,65 € | 12.000.000,00 € | |||
2021 | 6.213.425,67 € | 7.000.000,00 € | |||
2020 | 5.233.714,63 € | 7.000.000,00 € | |||
2019 | 4.887.025,04 € | 6.000.000,00 € | |||
2023 | 310.521,88 € | 2.000.000,00 € | Zuschüsse des Landes für Investitionen |
10 110
Titel- gruppe 69 Bis 2022 09 110 |
2022 | 542.785,19 € | 2.000.000,00 € | an öffentliche Unter- nehmen gemäß § 17 des Eisenbahnkreu- zungsgesetzes und für sonstige Maßnah-men an Kreuzungen | Zuschüsse zu Ei-senbahnkreuzungs-maßnahmen |
2021 | 785.089,46 € | 2.000.000,00 € | |||
2020 | 435.238,74 € | 2.000.000,00 € | |||
2019 | 678.921,68 € | 2.000.000,00 € | |||
10 110
TG 84 |
2023 | 279.999.999,99 € | 280.000.000,00 € | Zuwendungen zum Ausgleich der durch
das Deutschlandti- |
Finanzierung des Deutschlandtickets |
10 110
TG 74 Bis 2022 09 110 |
2023 | 9.364.372,38 € | 9.389.500,00 € | Finanzieller Beitrag zur Deckung der Aus- gaben im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen für die Beförderung von Auszu-bildenden mit jeweils in Nordrhein-Westfalen verbundweit gültigen Azubitickets sowie mit Zusatztickets zur Erweiterung des Geltungsbereichs der verbundweit gültigen Azubitickets auf das
Land Nordrhein- |
Verbesserung der Mobilität von Auszu-bildenden |
2022 | 9.223.284,00 € | 9.223.500,00 € | |||
2021 | 9.035.270,00 € | 9.060.200,00 € | |||
2020 | 8.899.808,00 € | 8.900.000,00 € | |||
2019 | 4.502.000,00 € | 4.502.000,00 € | |||
10 130
683 10 Bis 2022 09 130 |
2023 | 1.753,00 € | 25.500,00 € | Zuwendungen zur teilweisen Deckung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen mit ermä- ßigten Zeitfahrkarten des Ausbildungsver- kehrs im Personen- fährverkehr der Fähr- unternehmer und Fährunternehmen entstehen | Zuwendungen zur teilweisen Deckung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeitfahr-karten des Ausbil-dungsverkehrs im Personenfährver-kehr der Fährunter-
nehmer und |
2022 | 4.823,17 € | 25.500,00 € | |||
2021 | 935,28 € | 25.500,00 € | |||
2020 | 3.681,40 € | 25.500,00 € |
2019 | 5.749,90 € | 25.500,00 € | Fährunternehmen entstehen |
- Wird seitens der Kommunen die Beachtung von Förderrichtlinien als Hindernis beim Abrufen von Fördermitteln des Landes benannt bzw. welche Rückmeldungen seitens der Kommunen liegen dem Land vor?
Der Landesregierung liegen keine Rückmeldungen der Kommunen vor, denen zufolge die Beachtung von Förderrichtlinien ein Hindernis beim Mittelabruf darstellt.
- Mit welchen ergänzenden Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um eine vollständige Ausschöpfung von Fördermitteln idealer-weise zu ermöglichen?
Die Landesregierung fördert das Zukunftsnetz Mobilität NRW, das die Kommunen aktiv bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt, sowie mit dem Förderfinder (www.foerderfin-der.nrw.de) eine Übersicht über sämtliche Förderprogramme im Verkehrsbereich bereitstellt. Zudem stellt die Landesregierung auch zukünftig sicher, dass die Bewilligungsbehörden den Kommunen bei sämtlichen Fragen der Verkehrsinfrastrukturförderung einschließlich des Mittelabrufs beratend zur Seite stehen. Ebenso werden die Förderrichtlinien des Landes regelmäßig überarbeitet und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst.