Kleine Anfrage 1881
der Abgeordneten Klaus Esser und Hartmut Beucker AfD
NRW-Ranking: Die schlechtesten Autofahrer – Wie steht die Landesregierung zur Initiative für sicherere Straßen GmbH?
Auf „Fahrerbewertung.de“, einer seit 2014 existierenden Webseite der Initiative für sichere Straßen GmbH, können Nutzer ein Kfz-Kennzeichen eingeben und dann eine positive, neutrale oder negative Bewertung abgeben. Auf diese Weise wurden mehr als 1,2 Millionen Bewertungen abgegeben und mit den genannten Kfz-Kennzeichen wird eine umfassende Statistik erstellt. Nutzer können hierbei ihr jeweiliges Votum auf Wunsch detailliert verfeinern und aus zahlreichen Kriterien auswählen. Dazu zählen bei einer negativen Beurteilung beispielsweise „Parkt verkehrswidrig“ oder „Missachtet die Vorfahrt“. Bei einer positiven Bewertung hingegen lauten die Einträge unter anderem „Fährt umsichtig“ oder „Hält vorbildlich am Zebrastreifen“. Auch Schulnoten – von 1 als beste Note bis 6 als schlechteste Note – können vergeben werden. Das Ranking zu den schlechtesten Autofahrern fand im März 2023 große mediale Aufmerksamkeit.1 Vollkommen offen bleiben Fragen, wie z.B. mit ungerechtfertigten, verleumderischen Einträge umgegangen wird und wie es insgesamt um den Datenschutz dieser Plattform bestellt ist, die sich laut Webseite „strikt an die Vorgaben der deutschen Rechtsprechung“ halten will. Beobachtungen, die andere Autofahrer zu einem bestimmten Fahrzeug bzw. Nummernschild im Straßenverkehr gemacht haben, seien erste Einschätzungen zum Fahrverhalten. Rückschlüsse auf Personen seien nicht möglich, Angaben zur Automarke und -farbe sind hingegen vorhanden.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie steht die Landesregierung zum Datenportal „Fahrerbewertung.de“ der Initiative für sichere Straßen?
- Wie werden die Erfassung von KFZ-Daten sowie Angaben zu Automarke/-farbe durch „Fahrerbewertung.de“ durch die Landesregierung juristisch bewertet?
- Wer steht hinter „Fahrerbewertung.de“?
- Kam die Initiative für sichere Straßen GmbH in den Genuss öffentlicher Fördergelder?
Dr. Hartmut Beucker
Klaus Esser
1 https:// rp -online.de/nrw/panorama/nrw-ranking-die-schlechtesten-autofahrer-kommen-aus-duisburg_aid-86105905
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1881 mit Schreiben vom 28. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
- Wie steht die Landesregierung zum Datenportal „Fahrerbewertung.de“ der Initiative für sichere Straßen?
- Wie werden die Erfassung von KFZ-Daten sowie Angaben zu Automarke/-farbe durch „Fahrerbewertung.de“ durch die Landesregierung juristisch bewertet?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die datenschutzrechtliche Bewertung von „Fahrerbewertung.de“ als nichtöffentliche Stelle liegt in der Zuständigkeit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) als datenschutzrechtlicher Aufsichtsbehörde (§ 26 Satz 2 Daten-schutzgesetz NRW – DSG NRW). Die LDI NRW ist gemäß § 25 Absatz 2 Satz 1 DSG NRW eine von der Landesregierung unabhängige Landesbehörde.
Im Übrigen verweist die Landesregierung auf den 24. Datenschutz- und Informationsfreiheits-bericht der LDI NRW (Vorlage 17/2104, S. 43 ff.).
Im Impressum der Internetseite „Fahrerbewertung.de“ ist das Unternehmen „Initiative für sicherere Straßen GmbH“ aus Bonn benannt.
- Kam die Initiative für sichere Straßen GmbH in den Genuss öffentlicher Fördergelder?
Die Landesregierung kann nur zu Fördermitteln des Landes Auskunft geben. Fördermittel des Landes hat die Initiative für sichere Straßen GmbH nicht erhalten.