NRW stellt sich klar gegen Extremismus

Antrag
vom 02.06.2025

Antrag

der Fraktion der AfD

NRW stellt sich klar gegen Extremismus

I. Ausgangslage

Die AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen hat kurz nach ihrem Einzug in den Landtag 2017 ein wichtiges Bekenntnis zur Erhaltung und Stärkung unserer Demokratie in diesem Land abge­geben, als sie den Antrag mit dem Titel „NRW gegen Extremismus – Keine Steuergelder für Feinde der Demokratie!“ einbrachte. In diesem Antrag führten wir unter anderem aus:

„Der antitotalitäre Grundkonsens ist für die Bundesrepublik Deutschland konstitutiv. Daher ste­hen Demokraten gegen jegliche Form des Extremismus ein. Dies bedeutet, dass Demokraten nicht mit Extremisten zusammenarbeiten, geschweige denn, diese bewusst oder unbewusst aus dem Haushalt finanzieren.

Auf Bundesebene gab es daher zwischen den Jahren 2011 und 2014 eine Demokratieer­klärung, die die Antragsteller der Bundesförderungsprogramme „Toleranz fördern – Kompe­tenz stärken“, „Initiative Demokratie stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zu unter­schreiben hatten, bevor es zu einer Auskehrung von staatlichen Mitteln kommen konnte. Mit dieser Erklärung bekannten sich die Antragsteller zur freiheitlich-demokratischen Grundord­nung und verpflichteten sich, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Sie verpflichteten sich, keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an dem jeweiligen Projekt zu beauftragen, von denen ihnen bekannt war oder bei denen sie damit rechneten, dass diese sich gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung betätigen bzw. diese in Frage stellen.

Auch im Freistaat Sachsen gab es eine gleichlautende Norm. Beide Regelungen sind mittler­weile vom Bundes- bzw. Landesgesetzgeber zurückgenommen worden. Dies jeweils nach ei­ner Regierungsbeteiligung der SPD.

Mit einer solchen Demokratie- oder Extremismusklausel sollte und soll erreicht werden, dass keine extremistischen Organisationen vom Land finanziell unterstützt werden. Extremismus soll nicht mit Extremisten bekämpft werden!

Gegen die Demokratieerklärung wurde unter anderem angeführt, dass Initiativen „gegen rechts“ damit vermeintlich per se unter Extremismusverdacht stünden. Dies ist aber nicht der Fall. Nicht nur diejenigen, die im Verdacht stehen, tatsächlich linksextremistische Ziele zu ver­folgen, sollen die Demokratieerklärung unterzeichnen, sondern alle, die staatliche Fördergel­der zum Zwecke der Bekämpfung von Extremismus beantragen, unabhängig davon, gegen welche Art von Extremismus sich das Engagement richtet. Es soll gewährleistet werden, dass diejenigen, die staatlich unterstützt werden, nicht mit eben diesen Mitteln ein Wirken finanzie­ren, das sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und damit gegen das Fun­dament des Staates richtet.

Tatsächlich sind die vormals bestehenden Demokratieklauseln vor allem von linksgerichteten Initiativen kritisiert worden, was daran liegt, dass die Anzahl von Initiativen gegen Rechtsext­remismus wesentlich höher ist als die gegen Linksextremismus. Dennoch ist es nicht Ziel einer solchen Demokratieerklärung, bestimmte Initiativen von Fördermöglichkeiten auszuschließen. Lediglich ein Bekenntnis, dass die Mittel sich nicht gegen den Förderer selbst richten, soll abgegeben werden.

Mit der Demokratieklausel des Bundes hatte sich der Verfassungsrechtler Battis in einem Gut­achten vom 29.11.2010 auseinandergesetzt, in dem er den ersten Satz der Klausel, dessen Einführung Anliegen dieses Antrags ist, als rechtlich unbedenklich bezeichnete. Es sei legiti­mes Ziel, dass nur Projektträger eine staatliche Förderung erhalten sollten, die sich für Demo­kratie im Sinne des Grundgesetzes einsetzen. Hierzu sei die Selbstverpflichtung im Sinne der Demokratieklausel geeignet, erforderlich und angemessen. Rechtlich bedenklich waren laut diesem Gutachten der zweite und der dritte Satz der Klausel, weil sie einen Leistungs­empfänger zu einer praktisch kaum durchführbaren Kontrolle Dritter verpflichteten. Die Best­immungen verstießen laut dem Gutachten gegen den Bestimmtheitsgrundsatz und waren un­verhältnismäßig. In diesem Sinne entschied auch das Verwaltungsgericht Dresden in seinem Urteil vom 25.04.2012. In der Folge wurde die Klausel am 14.09.2012 in der Weise geändert, dass die beanstandeten Bestimmungen des zweiten und des dritten Satzes verändert wurden.

Im Sinne der geschilderten Kritik sind die vormals bestehenden Klauseln im Bund und im Frei­staat Sachsen offensichtlich nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen abge­schafft wurden.“1

In den folgenden Jahren hat es nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den einzelnen Bundesländern Versuche gegeben, eine Demokratieklausel einzuführen. So unternahm die Bundestagsfraktion der AfD Ende Januar 2018 den Versuch, mit dem Antrag „Extremismus ächten, nicht fördern – Demokratieklausel einführen“2 den Erhalt von staatlichen Fördermitteln im Kampf gegen Extremismus an die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung zu kop­peln. Diese Erklärung sollten vor allem Vereine oder Bürgerinitiativen unterzeichnen, wenn sie staatliche Fördergelder für ihre Projekte gegen Extremismus erhalten. Kerngedanke dieses Antrags war, dass damit bestätigt werden sollte, dass sich die Unterzeichner zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Wie zu erwarten war, stieß dieser Antrag bei der politischen Konkurrenz und den betroffenen Vereinen und Initiativen auf Kritik.3

Nicht nur die AfD, sondern auch Teile der CDU sahen und sehen eine Notwendigkeit, eine Demokratie- respektive Extremismusklausel wieder einzuführen. So brachte die Fraktion der CDU im Februar 2024 einen Antrag in die Bremische Bürgerschaft ein, mit dem Titel: „Keine Steuergelder für menschenverachtende und demokratiegefährdende Aktivitäten – ‚Extremis-musklausel‘ für Zuwendungsempfänger einführen“.4 Dieser Antrag enthielt die Forderung, sämtliche Zuwendungs- und Förderrichtlinien des Landes und der Stadtgemeinde Bremen um eine Zuwendungsvoraussetzung zu ergänzen, dass Projekte gefördert werden, die sich unter anderem gegen jedwede Form von Diskriminierung stellen. Darüber hinaus wurde der Senat aufgefordert, Förderanträge auf Zuwendungen des Landes um eine Verpflichtungserklärung zu ergänzen, in denen sich die Antragsteller zu einer offenen, vielfältigen und toleranten Ge­sellschaft bekennen.5

Als das hoch umstrittene Demokratiefördergesetz in den Bundestag eingebracht wurde, kam berechtigte Kritik von Seiten der Opposition, aber auch von der FDP. Bemängelt wurden unter anderem die Prävention gegen Linksextremismus und Islamismus, denen viel zu wenig Be­achtung geschenkt wird. In diesem Zusammenhang machte Kristina Schröder (CDU), die von 2009 bis 2013 Bundesfamilienministerin war, Mitte Mai 2024 in einem Interview mit der Welt deutlich, dass eine Art Kampf gegen alles geführt werde, was nicht links sei:

„In der Regel haben sich diese Initiativen ja den Kampf gegen rechts auf die Fahnen geschrie­ben. Linksextremismus und Islamismus findet praktisch in deren Weltbild nicht statt. […] Das zweite ist, dass auch die Aussage gegen rechts leider wörtlich zu nehmen ist. Es geht hier gegen alles, bei den meisten Initiativen, was nicht links ist. Also das legitime Meinungsspekt­rum soll quasi weit nach links verrückt werden und schon moderat konservative Positionen, liberale Positionen, erstrecht rechte Positionen sollen delegitimiert werden und das schadet dem, worum es eigentlich gehen sollte, nämlich dem Kampf gegen Rechtsextremismus. Aber darum kümmern sich viele dieser initiativen nicht.“6

Auf die Frage, wozu genau man eine Extremismusklausel brauche, antwortete Schröder:

„[…] viele dieser Initiativen, die sagen, sie kämpfen für Demokratie und für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ist leider sehr unglaubwürdig.“ Es sei fraglich, ob sie „selbst auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Manche Initiativen ge­gen Rassismus sind selbst tief im gewaltbereiten Antifa-Milieu verankert. Initiativen, die gegen Muslimfeindlichkeit kämpfen, sind dann Ableger von islamistischen, also radikalen Initiativen. […] Deswegen habe ich damals gesagt, ich will von jedem, der mit staatlichen Geldern hier arbeiten will, ein Bekenntnis zu unserer Verfassung haben. Eigentlich, denke ich, eine Selbst-verständlichkeit.“7

Dass dieses Thema an Aktualität nicht verloren hat, zeigt die jüngste Entwicklung auf Bundes­ebene. Nur einen Tag nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hatte die Unionsfraktion einen umfassenden 551 Fragenkatalog an die Bundesregierung geschickt, mit dem geklärt werden sollte, wie politisch neutral Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die staatliche För­dergelder beziehen, arbeiten. Auf insgesamt 83 Seiten hat die Bundesregierung mittlerweile Antworten auf diese Fragen geliefert, die jedoch keine adäquaten Antworten darstellen. Ent­weder lägen keine Informationen vor oder die Fragestellung sei zu unspezifisch. Darüber hin­aus lautete die Antwort der Regierung auf 71 Fragen:

„Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“8

Insgesamt bedeutet dies, dass die Bundesregierung de facto keine Antworten auf die 551 Fra­gen hat.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre sowie die Nichtbeantwortung des umfangreichen Fra­genkatalogs machen sehr deutlich, warum die AfD-Fraktion bereits 2017 um die Notwendigkeit einer Einführung einer Demokratieklausel wusste. Die aktuelle NGO-Debatte zeigt einmal mehr, dass dieses Thema auch weiterhin angegangen werden muss. Es soll daher eine De­mokratieklausel eingeführt werden, deren Unterzeichnung von Vereinen, Organisationen und Initiativen verlangt wird, die Fördermittel im Kampf gegen Extremismus beantragen. Die Un­terzeichnung dieser Klausel soll Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln sein.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

eine Demokratieklausel entsprechend der bis 2014 im Bund bestehenden Demokratieklausel als Förderungsvoraussetzung für die Mittelvergabe im Engagement gegen Extremismus ein­zuführen. Angelehnt an die bis 2014 im Bund bestehende Klausel, sollte diese wie folgt lauten:

  1. „Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes för­derliche Arbeit gewährleisten.
  2. Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, von denen uns bekannt ist oder bei denen wir damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betäti­gen.“

Markus Wagner
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose

und Fraktion

 

MMD18-14031

 

1 Antrag der AfD vom 21.06.2017, Drucksache 17/38.

2 Vgl. Antrag der AfD vom 31.01.2018, Drucksache 19/592.

3 Vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw05-de-demokratieklausel-538678.

4 Vgl. Antrag der CDU vom 13.02.2024, Drucksache 21/286.

5 Ebenda.

6 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/video251531192/Demokratiefoerdergesetz-Es-geht-hier-gegen-al-les-was-nicht-links-ist.html.

7 Ebenda.

8 Vgl. https://www.bild.de/politik/inland/bild-exklusiv-551-fragen-an-die-regierung-und-keine-antwort-67d148638d28f9703e0b62cd.

Beteiligte:
Markus Wagner