Nutzung von Feldwegen in Nordrhein-Westfalen durch Dritte

vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2023

des Abgeordneten Zacharias Schalley und Klaus Esser AfD

Nutzung von Feldwegen in Nordrhein-Westfalen durch Dritte

Feldwege sind eine wichtige Säule der Infrastruktur für landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Durch den steigenden Gebrauch von Fahrrädern werden diese aber immer regelmäßiger zweckentfremdet. Befürworter dieses neuen Trends vergessen häufig, dass das Landwege-Netzwerk primär mit einem wirtschaftlichen Hintergedanken geschaffen wurde. Vielerorts haben Landwirte die Konstruktion dieser Wege entweder durch Beiträge1 oder durch den Verzicht auf Teile ihres Landes2 überhaupt ermöglicht.

Im Hochtaunuskreis in Hessen sollen mittels eines „Radverkehrskonzeptes“ viele Landwege ihre Alleinstellung als Wirtschaftsweg verlieren und Fahrrädern, E-Bikes und Rennrädern weichen.3 Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob vergleichbare Entwicklungen in naher Zukunft in NRW zu erwarten sind – verbunden mit allen einhergehenden Risiken.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Liegen dem Land Kenntnisse über ein vermehrtes Unfallaufkommen mit Beteiligung von Radfahrern auf Feldwegen in NRW seit 2020 vor?
  2. Plant das Land NRW, Beiträge oder Steuern von Fahrradfahrern für die Nutzung von Feldwegen zu erheben?
  3. Ist eine landesweit einheitliche rechtliche Hierarchie zwischen Fahrradfahrern und landwirtschaftlichem Nutzverkehr auf Feldwegen geplant?
  4. Ist vor Ablauf der momentanen Legislaturperiode vonseiten der Landesregierung eine Umwandlung von Feldwegen zu Fahrradwegen bzw. Fahrradstraßen geplant?
  5. Welche Kontrollen zur Nutzung von Feldwegen durch Dritte wurden in NRW in welchen Abständen in den letzten fünf Jahren durchgeführt?

Zacharias Schalley
Klaus Esser

 

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1 https:// www .agrarheute.com/land-leben/landwirte-winzer-sauer-feldwege-fahrradwegen-588719

2 https:// www .agrarheute.com/technik/feldwege-fahrradwegen-landwirte-veraergert-606765

3 https:// www .fr.de/rhein-main/landwirte-klagen-ueber-biker-91729630.htm


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2023 mit Schrei­ben vom 24. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern und der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucher­schutz beantwortet.

  1. Liegen dem Land Kenntnisse über ein vermehrtes Unfallaufkommen mit Beteili­gung von Radfahrern auf Feldwegen in NRW seit 2020 vor?

Die Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Eine Erhebung von Verkehrsunfällen mit dem Merkmal Feldweg erfolgt nicht.

  1. Plant das Land NRW, Beiträge oder Steuern von Fahrradfahrern für die Nutzung von Feldwegen zu erheben?

Nein.

  1. Ist eine landesweit einheitliche rechtliche Hierarchie zwischen Fahrradfahrern und landwirtschaftlichem Nutzverkehr auf Feldwegen geplant?

Nein, es gelten die Betretungsbefugnis in der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung gemäß § 57 Landesnaturschutzgesetz bzw. die Möglichkeit für das Land Nordrhein-Westfalen, im Sinne von § 22 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes Nordrhein-Westfalen geeignete Wirtschaftswege für eine Nutzung den Radverkehr zu ertüchtigen und für den Radverkehr frei­zugeben (s. Frage 4). Der ganz überwiegende Teil der Wirtschaftswege in Nordrhein-Westfa­len ist im Rahmen agrarstruktureller Bodenordnungsverfahren als gemeinschaftliche Anlagen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entstanden und für die landwirtschaftliche Nutzung zur Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen rechtlich vorgesehen. Es handelt sich regelmäßig nicht um dem öffentlichen Verkehr gewidmete Wege.

  1. Ist vor Ablauf der momentanen Legislaturperiode vonseiten der Landesregierung eine Umwandlung von Feldwegen zu Fahrradwegen bzw. Fahrradstraßen geplant?

Gemäß § 22 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes Nordrhein-Westfalen können Wirt-schafts- und Betriebswege für eine Nutzung als Radwege ertüchtigt und für den Radverkehr freigegeben werden. Hierfür sind die Kommunen zuständig. Bevor die verkehrliche Freigabe durch die zuständigen kommunalen Behörden angeordnet wird, sind die Zustimmungen der davon betroffenen Grundeigentümer (Wegetrasse und angrenzender Bestand) einzuholen, die potentiellen Konfliktpotentiale mit dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, anderen Nut­zungen, Schutzgebietsausweisungen und Belangen des Artenschutzes zu ermitteln und für diese eine Lösung zu finden. Die Benutzung der privaten Wirtschafts- und Betriebswege erfolgt auch weiterhin auf eigene Gefahr der Radfahrerinnen und Radfahrer.

  1. Welche Kontrollen zur Nutzung von Feldwegen durch Dritte wurden in NRW in welchen Abständen in den letzten fünf Jahren durchgeführt?

Es wurden keine Kontrollen durchgeführt. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht­nahme.

 

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