Oberhausen: 17-Jähriger lebensgefährlich verletzt – Ist ein Weihnachtsmarktbesuch noch sicher?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 879
des Abgeordneten Markus Wagner vom 09.12.2022

Oberhausen: 17-Jähriger lebensgefährlich verletzt Ist ein Weihnachtsmarktbesuch noch sicher?

Für viele gehört zu einer besinnlichen Weihnachtszeit auch der fest eingeplante Besuch auf einem Weihnachtsmarkt. Im vermeintlich besten Deutschland aller Zeiten kann dies allerdings unter Umständen mit einem Aufenthalt im Krankenhaus oder gar mit dem Tod enden, wie beispielsweise der Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahre 2016 leider unlängst bewiesen hat.

Am Samstagabend, den 3. Dezember 2022, kam es gegen 19:30 Uhr auf der Centroallee/am Luise-Albertz-Platz in Oberhausen zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei jugendlichen Gruppen. In deren Verlauf wurden zwei Personen durch Stiche verletzt. Ein 17-jähriger Deutsch-Türke erlitt sogar lebensgefährliche Stichverletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. Außerdem wurde ein 15 Jahre alter Deutsch-Türke ebenfalls leicht verletzt. Die Tatverdächtigen konnten fliehen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Opfer vor? (Bitte Vorstrafen der Opfer, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Opfer und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Opfer nennen.)
  3. Befinden sich in dem Bereich, wo die Auseinandersetzung respektive der Messerangriff stattfand, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln.)
  4. Ist das Gelände, auf dem sich der oben genannte Weihnachtsmarkt befindet, seit Eröffnung dieses Jahres Gegenstand polizeilicher Ermittlungen geworden? (Bitte nach Tag und Delikt aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. htt p s : / /www. P r e s s e p o r t a l.de/blaulicht/p m/11 56 2/ 53 86 11 9 .


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 879 mit Schreiben vom 10. Januar 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 20.12.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Die Ermittlungen dauern an.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat zum Sachstand der Ermittlungen dem Minis­terium der Justiz unter dem 15.12.2022 im Übrigen im Wesentlichen Folgendes berichtet:

,Dem bei der Staatsanwaltschaft Duisburg unter dem Aktenzeichen […] gegen den deutschen Staatsangehörigen […] wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung anhängigen Verfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Am 3. Dezember 2022 gegen 19:30 Uhr trafen die deutsch-türkischen Geschädigten [G1] und [G2] vor dem Eingangsbereich der Coca-Cola-Oase des Einkaufszentrums ,Centro‘ in Oberhausen auf eine große Personengruppe von Jugendlichen und Heranwachsenden, unter denen sich auch der Beschuldigte befand. Nachdem es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen war, erhielt der Beschuldigte einen Faustschlag ins Gesicht. Daraufhin zog er ein Messer und stach auf die Geschädigten [G1] und [G2] ein. Der Geschädigte [G1] wurde im Bereich des vorderen Thorax getroffen, ging kurz zu Boden, richtete sich dann jedoch wieder auf und entfernte sich schnellen Schrittes fußläufig vom Tatort. Durch den Stich bestand aufgrund eines Pneumothorax und eines Milzrisses bei [G1] zeitweise Lebensgefahr. Er wurde ins Krankenhaus verbracht und erfolgreich notoperiert.

Der Geschädigte [G2] erlitt eine Schnittverletzung am linken Oberarm und konnte leicht verletzt in das ,Centro‘ flüchten.

[…] Ob der deutsche Beschuldigte zuvor eine andere Staatsangehörigkeit hatte, ist nicht bekannt.‘

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat nach dem zitierten Bericht zuvor in zwei Fällen von der Verfolgung von Vergehen des Beschuldigten gemäß § 45 Jugendgerichtsgesetz abgesehen.

Zum Schutz des heranwachsenden Beschuldigten sowie mit Blick auf die Unschuldsvermutung und den im Jugendstrafverfahren maßgeblichen Erziehungsgedanken ist von weiteren Angaben zum Gang der Ermittlungen, insbesondere zum Vor – und Nachnamen und zu den strafrechtlichen Vorbelastungen des Beschuldigten, abgesehen worden. Die Namenskürzel der Geschädigten sind zum Schutze von deren allgemeinen Persönlichkeitsrechten anonymisiert worden.“

  1. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Opfer vor? (Bitte Vorstrafen der Op­fer, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Opfer und sonstige polizeiliche Er­kenntnisse über die Opfer nennen.)

Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 20.12.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.12.2022 hierzu berichtet, dass mögliche Vorstrafen der deutsch-türkischen Geschädigten für die Beurteilung des Tatvorwurfs unerheblich und daher nicht Gegenstand der Ermittlungen seien.“

  1. Befinden sich in dem Bereich, wo die Auseinandersetzung respektive der Messer­angriff stattfand, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungs­technik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 20.12.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Am Ort der Auseinandersetzung befinden sich Videoüberwachungssysteme des Einkaufszentrums „Centro“ Oberhausen. Weitere Informationen liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor.“

  1. Ist das Gelände, auf dem sich der oben genannte Weihnachtsmarkt befindet, seit Eröffnung dieses Jahres Gegenstand polizeilicher Ermittlungen geworden? (Bitte nach Tag und Delikt aufschlüsseln.)

Der Weihnachtsmarkt erstreckt sich über den Platz der Guten Hoffnung, den Luise-Albertz-Platz sowie die CentrO Promenade in Oberhausen.

Im Zeitraum vom 11. November 2022 (Eröffnung des Weihnachtsmarktes) bis zum 13. De­zember 2022 wurden in diesem Bereich insgesamt 16 Straftaten polizeilich erfasst. Dabei han­delt es sich neben dem hier aufgeführten Sachverhalt um Eigentums- sowie – nach derzeitiger Bewertung – Körperverletzungsdelikte.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner