Obligatorische Überprüfung der Altersangaben minderjähriger Einwanderer

Kleine Anfrage
vom 26.04.2018

Kleine Anfrage 1011
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

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Hintergrund der „Kleinen Anfrage“ ist der Fall im rheinland-pfälzischen Kandel, wo ein angeblich 15 Jahre alter Afghane seine Ex-Freundin getötet haben soll. Neben anderen Politikern hatte der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) daraufhin Alterstests bei jungen Flüchtlingen gefordert. Auch SPD-Politiker stellten sich hinter den Vorstoß. Dieses berichtet u.a. die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Ausgabe vom 4. Januar 20181.

Kinder- und Jugendärzte in Deutschland hätten sich gegen Forderungen ausgesprochen, Altersangaben minderjähriger Einwanderer obligatorisch zu überprüfen. „Ein solches Vorgehen ist medizinisch schwierig und organisatorisch kaum zu bewältigen“, sagte der Präsident des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach.

Bei Röntgenuntersuchungen von Handknochen sei ein entwicklungsabhängiger Korridor von etwa zwei Jahren zu berücksichtigen. In manchen Fällen müsse zusätzlich zur radiologischen Diagnostik eine entwicklungspsychologische Einschätzung mit Dolmetscher erfolgen.

Die Bundesärztekammer lehne den Vorstoß von de Maizière ab.

Der damit verbundene Aufwand sei hoch, meinte Fischbach. „Als niedergelassene Ärzte sind wir froh, wenn wir unsere regulären Patienten versorgt bekommen.“ Anfang der Woche hatte bereits die Bundesärztekammer systematische Alterstests von Asylbewerbern abgelehnt. „Die Untersuchungen sind aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet“, begründete ihr Vorsitzender Frank Ulrich Montgomery.

1 https://www.noz.de/deutschland-welt/vermischtes/artikel/1000898/mehr-zuwanderer-mehr-gewalt-fragen-und-antworten-zur-pfeiffer-studie

 

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage des geschäftsführenden Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), Alterstests bei jungen Flüchtlingen durchzuführen?
  2. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Aufwand der niedergelassenen Ärzte ein, solche möglichen Untersuchungen durchzuführen?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung sich dem Vorhaben von Alterstests bei nicht Vorliegen entsprechender gültiger, offizieller Ausweisdokumente anzuschließen?
  4. Falls Frage 3 nicht negiert wird, wie will die Landesregierung dem Einwand der Bundesärztekammer „die Untersuchungen sind aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet“ begegnen?
  5. Welche abrechenbaren Zusatzleistungen für den Alterstest von Flüchtlingen würden nach Einachätzung der Landesregierung für niedergelassene Ärzte erwachsen?

Markus Wagner

 

Beteiligte:
Markus Wagner