Öffentlich-Private Partnerschaften im Schulbau

Kleine Anfrage
vom 14.07.2023
Drucksachen­nummer: 18/2117

Kleine Anfrage 2117

des Abgeordneten Carlo Clemens AfD

Öffentlich-Private Partnerschaften im Schulbau

In Nordrhein-Westfalen wurden diverse Schulbauprojekte durch sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) bzw. Public Private Partnership (PPP) realisiert. Die sogenannte PPP-Task Force des Landes Nordrhein-Westfalen1 arbeitet seit ihrer Gründung im April 2002 nach eigenen Angaben daran, durch die Erfahrung aus Pilotprojekten den Rahmen für ÖPP weiterzuentwickeln. Vor dem Hintergrund der Risiken hinsichtlich Verantwortlichkeiten, Insolvenzen des privaten Partners oder hoher Mehrkosten durch zusätzlich nachverhandelte Leistungen können zunehmend standardisierte Verfahren mehr Rechts- und Handlungssicherheit für alle Beteiligten bieten. Außerdem können dadurch Zeit und Kosten gespart werden, was angesichts unzähliger sanierungsbedürftiger Schulen in NRW dringend geboten ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Schulbauprojekte wurden in den letzten fünf Jahren in NRW durchgeführt, bei denen Privatinvestoren im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft beteiligt waren (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Schulform, Schulstandort und ungefähren Kosten)?
  2. Welche Vor- und Nachteile aus diesen Projekten haben die kommunalen Schulträger der Schulaufsicht übermittelt?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten im Schulbau, insbesondere angesichts vorher angesetzter Einsparpotenziale?
  4. Wie viele ÖPP-Schulbauprojekte gab es seit 2010, bei denen der private Partner insolvent gegangen ist?
  5. Sind der Landesregierung Streitfälle über Nutzungsrechte bei Schulen, die im Rahmen von ÖPP-Projekten gebaut oder saniert wurden, bekannt?

Carlo Clemens

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https:// www .finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/ministerium-der-finanzen-nordrhein-westfalen/ppp-task-force.


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2117 mit Schreiben vom 11. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Wie viele Schulbauprojekte wurden in den letzten fünf Jahren in NRW durchge­führt, bei denen Privatinvestoren im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partner­schaft beteiligt waren (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Schulform, Schulstandort und ungefähren Kosten)?

Bereitstellung und Unterhaltung von Schulgebäuden obliegen gemäß § 79 Schulgesetz Nord­rhein-Westfalen (SchulG NRW) dem kommunalen Schulträger im Rahmen seiner mit Verfas­sungsrang ausgestatteten kommunalen Selbstverwaltung. Dabei beteiligt sich das Land Nord­rhein-Westfalen mit einem breiten Spektrum von finanziellen Förderungen, um die Gemeinden und Gemeindeverbände im Schulbereich bei den entsprechenden Investitionsmaßnahmen zu unterstützen. Der Landesregierung liegen jedoch keine Daten dazu vor, wie viele Schulbauprojekte in den letzten fünf Jahren insgesamt durchgeführt wurden, bei denen Privat­investoren im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft beteiligt waren.

  1. Welche Vor- und Nachteile aus diesen Projekten haben die kommunalen Schulträ­ger der Schulaufsicht übermittelt?

Eine Beratung der Gemeinden und Gemeindeverbände zu Finanzierung und Durchführung von Schulbaumaßnahmen gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der Schul­aufsichtsbehörden. Daher liegen dem Ministerium für Schule und Bildung auch keine entspre­chenden Aussagen vor.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten im Schulbau, insbesondere angesichts vorher angesetzter Einsparpotenziale?

Die Landesregierung kann keine Bewertung vornehmen, da diese Projekte allein im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung liegen.

  1. Wie viele ÖPP-Schulbauprojekte gab es seit 2010, bei denen der private Partner insolvent gegangen ist?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

  1. Sind der Landesregierung Streitfälle über Nutzungsrechte bei Schulen, die im Rah­men von ÖPP-Projekten gebaut oder saniert wurden, bekannt?

Nein.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Carlo Clemens