Öffentliche Ausgaben für Kindertagesbetreuung

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1681

des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD

Öffentliche Ausgaben für Kindertagesbetreuung

Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen kostet eine Menge Geld: Gebäude und Außenanlagen, Inneneinrichtungen, Strom, Heizung, Wasser, Personal und vieles mehr muss finanziert werden. Nach einer Rechnung des damaligen NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans von 2016 kostet ein Kita-Platz in NRW durchschnittlich 830,- EUR pro Monat.1

Die gesetzliche Grundlage für die Finanzierungsbedingungen von Kindertageseinrichtungen bildet in Nordrhein-Westfalen das sogenannte KiBiz, das Kinderbildungsgesetz. Eine tragende Rolle spielt hierbei die Finanzierung durch die Kindspauschalen. Nach diesem System erhält jede Kindertageseinrichtung pro betreutem Kind einen pauschalen Geldbetrag, der sich nach der jeweiligen Gruppenform (Ü2 bis zur Einschulung, U3, Ü3) und der wöchentlichen Betreuungszeit (25, 35 oder 45) unterscheidet. Die finanziellen Mittel einer Kita hängen also hauptsächlich von der Anzahl der Anmeldungen und den jeweiligen Stundenbuchungen ab.

Die Kindspauschalen werden je nach Trägertyp (Kommune, Kirche, Freier Träger, Elterninitiative) zu unterschiedlichen Anteilen von Träger, Land und Jugendamt finanziert.

Zudem können auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen selbst die Höhe der Elternbeiträge bestimmen. Sie können z. B. auch festlegen, ob ein Geschwisterkind beitragsfrei ist.2

In NRW sind bereits jetzt die letzten zwei Jahre vor der Einschulung beitragsfrei. Die regierungstragenden Fraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zudem darauf verständigt, auch das dritte Jahr vor der Einschulung beitragsfrei zu gestalten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben bzw. Kosten des Landes für einen Ü2-Kinderbetreuungsplatz in NRW? (Bitte Durchschnittswert sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege für NRW mit Einbezug der Anteile von Land und Jugendamt aufschlüsseln)
  2. Wie hoch sind die durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben bzw. Kosten des Landes für einen U3-Kinderbetreuungsplatz in NRW? (Bitte Durchschnittswert sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege für NRW mit Einbezug der Anteile von Land und Jugendamt aufschlüsseln)
  3. Wie hoch sind die durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben bzw. Kosten des Landes für einen Ü3-Kinderbetreuungsplatz in NRW? (Bitte Durchschnittswert sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege für NRW mit Einbezug der Anteile von Land und Jugendamt aufschlüsseln)
  4. Wie hoch sind die jeweiligen Elternbeiträge in den unterschiedlichen Jugendamtsbezirken in NRW? (Bitte aufsteigend nach Gebührenhöhe für die 186 Jugendamtsbezirken in NRW aufschlüsseln)
  5. Inwieweit werden sich nach Einschätzung der Landesregierung die Kosten durch das dritte beitragsfreie Kitajahr für einen Kinderbetreuungsplatz in NRW erhöhen? (Bitte Durchschnittswert für NRW mit Einbezug der Anteile von Land und Jugendamt aufschlüsseln)

Zacharias Schalley

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .kita-stadteltern-greven.de/infos/finanzierung/ (abgerufen am 30.03.2023)

2 https:// recht

.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=41629&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=616 233 (abgerufen am 30.03.2023)


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1681 mit Schreiben vom 16. Mai 2023 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

In den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen wird die finanzielle Basisförderung für Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen gem. § 33 KiBiz) gezahlt. Die Höhe der Pauschale steht in Abhängigkeit der Betreuungszeit und der zugeordneten Be­treuungsform. Die Verteilung obliegt den örtlichen Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfe-planung.

Die Finanzierung dieser Pauschalen erfolgt in einer Finanzierungsgemeinschaft von Land, Kommunen, Trägern und Eltern.

Über die Kindpauschalen hinaus stellt das Land noch weitere Mittel, z. B. für Fachberatung, Qualifizierung, Familienzentren, plusKITA und Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, zur Verfügung. Die jeweiligen Ansätze können dem Haushaltsplan entnommen werden.

Im Bereich der Kindertagespflege gewährt das Land dem Jugendamt auf Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden ver­bindlichen Mitteilung jährliche Kindertagespflegepauschalen. Diese Kindertagespflegepau-schalen werden für jedes in öffentlich finanzierter Kindertagespflege bis zum Schuleintritt be­treute Kind geleistet (§ 24 KiBiz).

Im Kindergartenjahr 2022/2023 beträgt der jährliche Zuschuss pro Kind 1.129,61 Euro. Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält das Jugend­amt 3.241,16 Euro pro Kind.

Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen wird durch einen Finanzierungsgemein­schaft Land, Kommune, Träger und Eltern finanziert (§§ 36 und 38 KiBiz). Der Bund stellt für einzelne Maßnahmen ebenfalls Mittel zur Refinanzierung bereit.

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben bzw. Kosten des Landes für einen Ü2 Kinderbetreuungsplatz in NRW? (Bitte Durchschnittswert sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege für NRW mit Einbezug der Anteile von Land und Jugendamt aufschlüsseln)

Kindertagesbetreuung

Für die Beantwortung der Frage gehen wir davon aus, dass sich die hier gewählte Altersstufe

auf die Gruppenform I gemäß Anlage zu § 33 KiBiz bezieht.

Gruppenform durchschnittliche Kindpauschale rechnerischer   Anteil des Landes
I (2 Jahre bis Schuleintritt) 10.123 Euro 4.095 Euro

 

Kinder mit oder mit drohender Behinderung wurden aufgrund erhöhter Pauschalen in die Be­rechnung nicht einbezogen.

Die Kosten eines durchschnittlichen Platzes ergeben sich aus der tatsächlichen Belegung in der jeweiligen Gruppenform im Kindergartenjahr 2022/2023 unter Berücksichtigung der Be­treuungszeiten.

Hinzu treten weitere Zuschüsse des Landes (z.B. plusKITA, Familienzentrum, Flexibilisierung der Betreuungszeiten), die hier nicht eingerechnet wurden, da man sie nicht trennscharf den Gruppenformen zuweisen kann.

Kindertagespflege

Das Land fördert die Kindertagespflege (§ 24 KiBiz) im Kindergartenjahr 2022/2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.129,61 Euro pro in der Kindertagespflege betreuten Kind. Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält das Jugendamt 3.241,14 Euro pro Kind. Entsprechende Altersgruppen gibt es nicht.

Durchschnittliche Kosten für einen Platz in der Kindertagespflege lassen sich hier nicht bestim­men. Die Ausgestaltung obliegt den örtlichen Jugendämtern im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung.

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben bzw. Kosten des Landes für einen U3-Kinderbetreuungsplatz in NRW? (Bitte Durchschnittswert sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege für NRW mit Einbezug der Anteile von Land und Jugendamt aufschlüsseln)

Kindertagesbetreuung

Für die Beantwortung der Frage gehen wir davon aus, dass sich die hier gewählte Altersstufe

auf die Gruppenform II gemäß Anlage zu § 33 KiBiz bezieht.

Gruppenform durchschnittliche Kindpauschale rechnerischer   Anteil des Landes
II (U3) 21.591 Euro 8.734 Euro

 

Kinder mit oder mit drohender Behinderung wurden aufgrund erhöhter Pauschalen in die Be­rechnung nicht einbezogen.

Die Kosten eines durchschnittlichen Platzes ergeben sich aus der tatsächlichen Belegung in der jeweiligen Gruppenform im Kindergartenjahr 2022/2023 unter Berücksichtigung der Be­treuungszeiten.

Hinzu treten weitere Zuschüsse des Landes (z.B. plusKITA, Familienzentrum, Flexibilisierung der Betreuungszeiten), die hier nicht eingerechnet wurden, da man sie nicht trennscharf den Gruppenformen zuweisen kann.

Kindertagespflege

Das Land fördert die Kindertagespflege (§ 24 KiBiz) im Kindergartenjahr 2022/2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.129,61 Euro pro in der Kindertagespflege betreuten Kind. Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält das Jugendamt 3.241,14 Euro pro Kind. Entsprechende Altersgruppen gibt es nicht.

Durchschnittliche Kosten für einen Platz in der Kindertagespflege lassen sich hier nicht bestim­men. Die Ausgestaltung obliegt den örtlichen Jugendämtern im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung.

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben bzw. Kosten des Lan-
    des für einen Ü3-Kinderbetreuungsplatz in NRW? (Bitte Durchschnittswert sowohl für Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege für NRW mit Einbezug der Anteile von Land und Jugendamt aufschlüsseln)

Kindertagesbetreuung

Für die Beantwortung der Frage gehen wir davon aus, dass sich die hier gewählte Altersstufe

auf die Gruppenform III gemäß Anlage zu § 33 KiBiz bezieht.

Gruppenform durchschnittliche Kindpauschale rechnerischer   Anteil des Landes
III (Ü3) 8.249 Euro 3.337 Euro

 

Kinder mit oder mit drohender Behinderung wurden aufgrund erhöhter Pauschalen in die Be­rechnung nicht einbezogen.

Die Kosten eines durchschnittlichen Platzes ergeben sich aus der tatsächlichen Belegung in der jeweiligen Gruppenform im Kindergartenjahr 2022/2023 unter Berücksichtigung der Be­treuungszeiten.

Hinzu treten weitere Zuschüsse des Landes (z.B. plusKITA, Familienzentrum, Flexibilisierung der Betreuungszeiten), die hier nicht eingerechnet wurden, da man sie nicht trennscharf den Gruppenformen zuweisen kann.

Kindertagespflege

Das Land fördert die Kindertagespflege (§ 24 KiBiz) im Kindergartenjahr 2022/2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.129,61 Euro pro in der Kindertagespflege betreuten Kind. Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält das Jugendamt 3.241,14 Euro pro Kind. Entsprechende Altersgruppen gibt es nicht.

Durchschnittliche Kosten für einen Platz in der Kindertagespflege lassen sich hier nicht bestim­men. Die Ausgestaltung obliegt den örtlichen Jugendämtern im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung.

  1. Wie hoch sind die jeweiligen Elternbeiträge in den unterschiedlichen Jugendamts­bezirken in NRW? (Bitte aufsteigend nach Gebührenhöhe für die 186 Jugendamts­bezirken in NRW aufschlüsseln)

In Nordrhein-Westfalen entscheidet mit Ausnahme der beitragsfreien Jahre und in den Fällen des § 90 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch das örtliche Jugendamt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich darüber, ob und in welcher Höhe bei der Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung Elternbeiträge erhoben werden (§ 51 des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz). Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Höhe der Elternbeiträge in den unterschiedlichen Jugendamtsbezirken vor.

Eine Abfrage bei allen in Betracht kommenden Gebietskörperschaften (hier: Jugendämter, Kommunen und Kreise) ist innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfü­gung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

  1. Inwieweit werden sich nach Einschätzung der Landesregierung die Kosten durch das dritte beitragsfreie Kitajahr für einen Kinderbetreuungsplatz in NRW erhöhen? (Bitte Durchschnittswert für NRW mit Einbezug der Anteile von Land und Jugend­amt aufschlüsseln)

Eine Einschätzung zu den Kosten für ein mögliches, drittes elternbeitragsfreies Kindergarten­jahr kann zum momentanen Zeitpunkt nicht gegeben werden.

 

Antwort als PDF