Zahlreiche Städte in NRW stehen unter Haushaltsaufsicht. Betroffen sind davon auch die öffentlichen Bibliotheken in den jeweiligen Städten. Diese Bibliotheken können keine neuen Bücher kaufen, bevor die Haushaltsgenehmigung erteilt wurde – was oftmals erst zu Jahresmitte geschieht. Somit gibt es tatsächlich Bibliotheken in NRW, die die Hälfte des Jahres keine neue Literatur kaufen können, obwohl das Geld eigentlich da ist.
Unsere kulturpolitische Sprecherin Gabriele Walger-Demolsky thematisierte dies während der Plenarsitzung vom 19.09.2018 und fordert die Landesregierung auf, einzulenken und die bürokratischen Hürden für die betroffenen Bibliotheken zu senken.