Öffnungsklausel bei der Grundsteuer für die Kommunen. Wie will die Landesregierung das Chaos um die Grundsteuer noch weiter ausbauen?

Antrag
vom 18.03.2024

Aktuelle Stunde

auf Antrag der Fraktion der AfD

Öffnungsklausel bei der Grundsteuer für die Kommunen. Wie will die Landesregierung das Chaos um die Grundsteuer noch weiter ausbauen?

Laut Medienberichten plant der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Einführung einer Öffnungsklausel bei der Grundsteuer für die Kommunen. Hintergrund dafür ist eine drohende Belastung zulasten der Wohneigentümer und eine Entlastung von Gewerbeimmobilien, wenn das Aufkommen der Grundsteuer gleichbleiben soll.1

Den Kommunen soll über diese Klausel die Möglichkeit gegeben werden, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien einzuführen. Die stärkere Belastung der Wohnimmobilien im Vergleich zu den Gewerbeimmobilien droht aber wohl nicht in allen Kommunen.

Laut Finanzminister ist eine Mehrheit der Landesfinanzminister für die Verankerung im entsprechenden Bundesgesetz. Jedoch hat der NRW-Finanzminister schon angekündigt, dass er zur Not auf Landesebene eine eigene Lösung präsentieren möchte. Bei der Reform der Grundsteuergesetzgebung wurde den Ländern das Recht eingeräumt, eigene gesetzliche Regelungen abweichend von der Bundesregelung zu erlassen.

Die bisherige Reform ist von einer hohen Arbeitsbelastung für die Finanzverwaltung gekennzeichnet und stellt einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Bürger da. Diese können die Erklärung kaum ohne Hilfe abgeben, was meistens mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Die Einführung einer Öffnungsklausel bei der Grundsteuer, welche den Kommunen erlauben würde, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen, birgt das Risiko einer erheblichen Unübersichtlichkeit und Inhomogenität der Steuerbelastung innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen. Die damit verbundene Gefahr eines „Flickenteppichs“ in der Besteuerungslandschaft erfordert eine eingehende Auseinandersetzung im Landtag, um sicherzustellen, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer unverhältnismäßigen Mehrbelastung von Privathaushalten, insbesondere von Eigenheimbesitzern und damit von Familien, führt.

Angesichts der signifikanten verfassungsrechtlichen Bedenken, die bezüglich der Zulässigkeit der neuen Steuererhebungsmodelle geäußert wurden, sowie des erheblichen administrativen und bürokratischen Aufwands, der sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Finanzverwaltung mit der aktuellen Reform verbunden ist, ist es von höchster Wichtigkeit, dass der Landtag sich mit alternativen Finanzierungsquellen für die Kommunen auseinandersetzt.

Die Aktuelle Stunde bietet hierfür den idealen Rahmen, um über den Fortgang der Implementierung der Grundsteuerreform, die Abstimmungen mit anderen Bundesländern bezüglich der Implementierung einer Öffnungsklausel und mögliche Alternativen zur gegenwärtigen Grundsteuer umfassend zu beraten. Diese Debatte ist unerlässlich, um eine gerechte und bürgerfreundliche Lösung zu finden, die den Bedürfnissen aller Betroffenen gerecht wird und die finanzielle Stabilität der Kommunen ohne übermäßige Belastung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellt.

Dr. Hartmut Beucker
Sven W. Tritschler
Andreas Keith
Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

MMD18-8523

 

1 https://rp-online.de/nrw/landespolitik/warum-der-nrw-finanzminister-bei-der-grundsteuer-nach-bessert_aid-108859583 abgerufen am 17.03.2024; https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-grundsteuerreform-100.html abgerufen am 17.03.2024