Offene Haftbefehle in NRW – Wie haben sich die Zahlen entwickelt?

Kleine Anfrage
vom 05.03.2026

Kleine Anfrage 7051 vom 29. Januar 2026
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Drucksache 18/17586

Offene Haftbefehle in NRW – Wie haben sich die Zahlen entwickelt?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In Hamburg werden derzeit 3.419 Personen per Haftbefehl von den Strafverfolgungsbehör­den gesucht. Ein großer Teil dieser Haftbefehle besteht bereits seit Jahren. 993 wurden vor mindestens drei Jahren erlassen, weitere 1.301 seit ein bis drei Jahren. Diese Zahlen stam­men aus einer Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschafts-fraktion. Der Senat erklärt, dass die Haftbefehle nicht vollstreckt werden konnten, weil die gesuchten Personen an bekannten Wohnadressen nicht angetroffen wurden oder ihr Auf­enthaltsort unbekannt ist. Häufig sei unklar, ob sie sich überhaupt noch in Deutschland auf­halten. Die Nichtergreifung liege daher nicht an der Aufhebung der Haftbefehle, sondern an tatsächlichen Vollstreckungshindernissen. Zugleich verweist der Senat darauf, dass die Ge­samtzahl offener Haftbefehle in den vergangenen zwei Jahren leicht gesunken ist, von 3.793 Anfang 2024 über 3.560 Anfang 2025 auf aktuell 3.419.1

Trotz dieses Rückgangs bleibt die Zahl hoch, insbesondere mit Blick auf die Art der zu­grunde liegenden Straftaten. Von den offenen Haftbefehlen entfallen 434 auf Gewaltdelikte, darunter 98 wegen Tötungsdelikten und 112 wegen gefährlicher oder schwerer Körperver­letzung. In 89 Fällen geht es um Sexualdelikte. Den größten Anteil machen jedoch Eigen­tumsdelikte aus. In 1.386 Fällen werden Personen wegen Straftaten wie Diebstahl, Unter­schlagung oder Erpressung gesucht. Damit umfasst die Gruppe der Gesuchten sowohl mutmaßliche Täter schwerster Gewalt- und Sexualverbrechen als auch Personen mit Ei­gentums- und Vermögensdelikten.2

Ein weiteres erhebliches Problem stellt die Identitätslage dar. Bei 1.830 der gesuchten Per­sonen sind abweichende Personalien beziehungsweise Alias-Namen registriert, was die Fahndung deutlich erschwert. Sechs der Gesuchten gelten zudem als Intensivtäter. Hin­sichtlich der Staatsangehörigkeit besitzen 445 der Gesuchten die deutsche Staatsangehö­rigkeit, 889 stammen aus anderen EU-Staaten und 2.085 sind Staatsangehörige von Dritt­staaten außerhalb der EU, was zusätzliche Fragen zur Aufenthalts- und Rückführungssitu­ation aufwirft. Auch die Art der Haftbefehle wird differenziert dargestellt: In 2.553 Fällen handelt es sich um Haftbefehle zur Strafvollstreckung gegen bereits rechtskräftig verurteilte Personen, die ihre Strafe antreten sollen. 859 Haftbefehle dienen der Untersuchungshaft im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren, und in sieben Fällen wurde die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet. Der Vorsitzende der Hamburger AfD-Frak-tion wertet die Zahlen als Ausdruck eines systematischen Kontrollversagens. Er spricht von einem „Schattenreich der Straftäter“, wirft der rot-grünen Landesregierung Orientierungslo­sigkeit vor und sieht dadurch die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet.3

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 7051 mit Schreiben vom 26. Februar 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Durch Neuausschreibungen und Löschungen kommt es zu stetigen Veränderungen im Fahndungsbestand der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Erhebungen im Fahn­dungsbestand· zum jeweiligen Zeitpunkt stellen daher immer eine Momentaufnahme dar. Eine retrograde Betrachtung der offenen Haftbefehle zu einem bestimmten Stichtag ist nicht möglich. Mit Stand vom 4. Februar 2026 waren für Nordrhein-Westfalen insgesamt 28 007 offene Haftbefehle im polizeilichen Fahndungsbestand erfasst.

  1. Wie viele offene Haftbefehle betreffen Straftäter, die bereits vor Ausstellung des Haftbefehls polizeilich als Mehrfachtäter registriert waren (mind. 3 relevante Einträge)?

Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht gesondert erfasst. Für die Erhe­bung der erbetenen Daten wäre eine händische Auswertung aller in Betracht kommender Haftbefehle erforderlich. Dies ist in dem für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Ver­fügung stehenden Zeitraum mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar.

  1. Wie viele offene Haftbefehle betreffen Personen, die von Polizei oder Staatsan­waltschaft als Intensivtäter geführt werden?

Mit Stand vom 4. Februar 2026 entfallen 71 offene Haftbefehle auf Personen, die als Mehr­fach- und Intensivtäterinnen/-täter geführt werden.

  1. Wie viele Haftbefehle entfallen auf die in Klammern aufgeführten Kategorien? (deutsche Staatsangehörige, EU-Ausländer, Mehrfachstaatsangehörige, Dritt-staatler, Personen im laufenden Asylverfahren, Geduldete und Personen ohne erlaubten Aufenthalt)

Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht zu sämtlichen aufgeführten Ka­tegorien gesondert erfasst. Für die umfassende Erhebung dieser Daten wäre eine händi­sche Auswertung aller in Betracht kommender Haftbefehle erforderlich. Dies ist in dem für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar.

 

MMD18-17933

 

1 Vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/kriminalitaet-tausende-hamburger-haftbefehle-nicht-voll-streckt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-251213-930-418080.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner