Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren in ___ gemäß CoronaSchVO

Kleine Anfrage
vom 10.05.2021

Kleine Anfragen 5395 – 5447der Abgeordneten Sven Werner Tritschler und Nic Vogel vom 10.05.2021

 

Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren in ___ gemäß CoronaSchVO

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) und der zugehörige Bußgeldkatalog sahen und sehen in jeder ihrer zahlreichen geänderten Fassungen für eine Reihe von Tatbeständen Bußgelder in einem bis zu fünfstelligen Bereich vor.

Wie die Antwort auf die Kleine Anfrage 3491 vom 20. April 2020 zum Thema Bußgelder und Strafverfahren gemäß CoronaSchVO in NRW ergab, waren bereits zu diesem frühen Zeitpunkt 24.421 Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie 160 Strafverfahren eingeleitet worden. 388 Personen wurde zum Zeitpunkt der Beantwortung durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen.

  1. Wie viele Verstöße gegen die CoronaSchVO wurden in ___ bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage durch die Ordnungsbehörden in ___ festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach eingeleiteten Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie nach den Tatbeständen der CoronaSchVO)
  2. Gegen wie viele Personen wurden in ___ Strafverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
  3. Gegen wie viele Personen wurden in ___ Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
  4. Wie hoch ist in ___ der durch Bußgelder nach der CoronaSchVO eingenommene Geldbetrag? (Bitte aufschlüsseln nach: Kalendermonat und Tatbestand)
  5. Wie vielen Personen in ___ wurde aufgrund der CoronaSchVO oder des IfSG durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen?

Sven Werner Tritschler
Nic Peter Vogel

 


PDF <= Standardantwort der Landesregierung, daher auf alle 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW übertragbar

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5395 mit Schreiben vom 7. Juni 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das konsequente und konzentrierte Vorgehen der staatlichen und kommunalen Behörden bei der Umsetzung der Coronaschutzmaßnahmen ist ein entscheidender Beitrag, um eine weitere Ausbreitung des Virus mit allen erforderlichen staatlichen Mitteln zu verhindern und das aktuelle Absinken der Covid-19-Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen weiter zu gewährleisten. Diese Aufgabe erfordert weiterhin in allen Behörden einen erheblichen zusätzlichen Ressourcen- und Personaleinsatz.

Nichtsdestotrotz haben die beteiligten Behörden die erbetenen Informationen zur Verfügung gestellt, soweit dies angesichts der dargestellten Situation mit vertretbarem Zeit- und Personalaufwand innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich war.

  1. Wie viele Verstöße gegen die CoronaSchVO wurden in ___ bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage durch die Ordnungsbehörden in Düsseldorf festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach eingeleiteten Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie nach den Tatbeständen der CoronaSchVO)

Zur Beantwortung dieser Frage durch die örtlichen Behörden wird auf die Anlage 1 verwiesen. Mit Blick auf die erforderliche Datenerhebung und -aufbereitung wurde der Zeitraum von April 2020 bis April 2021 berücksichtigt.

Eine weitergehende Aufschlüsselung unter Berücksichtigung insbesondere der eingeleiteten Strafverfahren war innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten, da entsprechende statistische Daten zur Anzahl der Personen, gegen die Strafverfahren eingeleitet bzw. denen durch staatliche Zwangsmaßnahmen aufgrund der CoronaSchVO oder des Infektionsschutzgesetzes die Freiheit entzogen wurde, differenziert nach Städten und Landkreisen, auch dem Ministerium der Justiz nicht vorliegen.

  1. Gegen wie viele Personen wurden in ___ Strafverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

  1. Gegen wie viele Personen wurden in ___ Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)

Zur Beantwortung dieser Frage durch die örtlichen Behörden wird auf die Anlage 1 verwiesen.

Dem Ministerium des Innern liegen die darüber hinaus erfragten Daten nicht vor. Ordnungswidrigkeitenanzeigen der Polizei im Zusammenhang mit Verstößen gegen die CoronaSchVO werden durch die 47 Kreispolizeibehörden unmittelbar an die zuständigen Ordnungsämter geleitet. Eine standardisierte Erfassung findet nicht statt. Es liegen daher keine Informationen über Alter, Tatbestand, Nationalität und Aufenthaltsstatus vor.

  1. Wie hoch ist in ___ der durch Bußgelder nach der CoronaSchVO eingenommene Geldbetrag? (Bitte aufschlüsseln nach: Kalendermonat und Tatbestand)

Zur Beantwortung dieser Frage durch die örtlichen Behörden wird auf die Anlage 1 verwiesen. Die gewünschte Aufschlüsselung konnte innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist mit vertretbarem Aufwand nicht geleistet werden, da dieser eine Einzelauswertung erforderlich gemacht hätte.

  1. Wie vielen Personen in ___ wurde aufgrund der CoronaSchVO oder des IfSG durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Anlage 1 zur Kleinen Anfrage – Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren gemäß CoronaSchVO

Beantwortung der Fragen 1,3 und 4:

 

Kreis/Kreisfreie
Stadt

Verstöße gg. CoronaSchVO (Frage 1.)

Eingeleitete
OwiG-
Verfahren (Frage 3.)

Bußgelder (Frage 4.)

Aachen (Städteregion)

5.942

5.650

688.960,00 €

Bielefeld

12.067

1.481

282.505,00 €

Bochum

Gesamtzahl nicht statistisch erfasst

4.149

233.245,00 €

Bonn

5.580

4.050

275.000,00 €

Borken

1.525

1.095

225.010,00 €

Bottrop

1.629

1.629

269.651,00 €

Coesfeld

708

873

149.339,60 €

Dortmund

21.704

8.950

462.236,00 €

Duisburg

16.550

14.730

1.102.281,00 €

Düren

1.582

1.522

349.671,00 €

Düsseldorf

7.593

7.248

576.746,00 €

Ennepe-Ruhr-Kreis

2.713

2.603

273.745,50 €

Essen

6.845

3.683

1.079.892,00 €

Euskirchen

388

388

88.915,00 €

Gelsenkirchen

4.556

4.556

783.683,30 €

Gütersloh

2.471

2.308

305.247,48 €

Hagen

4.242

3.611

813.085,25 €

Hamm

1.240

1.146

135.105,42 €

Heinsberg

913

1.022

76.290,00 €

Herford

698

1.570

172.021,27 €

Herne

2.500

2.190

317.500,00 €

Hochsauerlandkreis

2.025

1.761

164.793,00 €

Höxter

904

790

143.791,00 €

Kleve

2.175

1.858

301.192,54 €

Köln

22.133

13.096

324.149,00 €

Krefeld

         6.717

1.839

108.900,00 €

Leverkusen

1.700

1.700

350.000,00 €

Lippe

2.334

2.076

315.274,50 €

Märkischer Kreis

3.397

2.718

397.199,50 €

Mettmann

6.697

5.476

873.110,00 €

Minden-Lübbecke

1.838

1.707

132.763,49 €

Mönchengladbach

2.660

1.261

142.410,00 €

Mülheim an der Ruhr

2.194

1.634

7.750,00 €

Münster

1.052

1.052

Keine Auswertungs­möglichkeit

Oberbergischer Kreis

2.720

2.199

281.962,00 €

Oberhausen

1.638

2.265

119.588,00 €

Olpe

1.210

1.159

159.317,00 €

Paderborn

2.089

2.073

272.569,40 €

Recklinghausen

4.382

2.950

502.789,00 €

Remscheid

3.040

2.990

211.157,80 €

Rhein-Erft-Kreis

4.762

3.533

475.892,00 €

Rheinisch- Bergischer Kreis

762

677

86.954,00 €

Rhein-Kreis Neuss

6.103

2.817

352.232,50 €

Rhein-Sieg-Kreis

3.301

2.472

395.082,00 €

Siegen-Wittgenstein

2.738

1.900

247.442,18 €

Soest

Frist konnte nicht eingehalten werden

Frist konnte nicht eingehalten werden

Frist konnte nicht eingehalten werden

Solingen

1.713

1.713

568.415,00 €

Steinfurt

1.329

1.207

198.019,00 €

Unna

1.843

1.797

252.568,47 €

Viersen

7.399

2.303

231.493,00 €

Warendorf

3.727

3.186

401.563,00 €

Wesel

2.117

1.522

242.335,00 €

Wuppertal

8.273

6.885

836.290,73 €