Ostbevern: Mädchen mit Kabelbindern im Wald gefesselt – Wie ist der Stand der Ermittlungen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 874
des Abgeordneten Markus Wagner vom 07.12.2022

Ostbevern: Mädchen mit Kabelbindern im Wald gefesselt Wie ist der Stand der Ermittlungen?

Am Dienstagmorgen, den 15. November 2022, wurde ein 13-jähriges Mädchen in einem kleinen Waldstück im Münsterland aufgefunden. Die Schülerin lag unweit eines Weges mit Kabelbindern an ihren Händen gefesselt und bewusstlos neben einem Baum. Nach Informationen der Bild-Zeitung sei das Mädchen offensichtlich mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Schule gewesen. Der Tatort zeige, dass das Opfer von ihrem Fahrrad gerissen wurde. Ein Bauarbeiter sowie ein Anwohner, die zuerst am Fundort waren, versorgten das Mädchen, bis es in ein Krankenhaus gebracht wurde. Die Medien berichteten, dass sich die 13-Jährige an nichts erinnern könne. Außerdem lagen zunächst keine Hinweise auf eine Vergewaltigung vor. Die Polizei gehe bisher davon aus, dass es sich bei dem Mädchen um ein Zufallsopfer handele.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Gab es im Kreis Warendorf seit 2015 ähnliche Vorfälle, bei denen Minderjährige gefesselt und/oder bewusstlos vorgefunden wurden?
  3. In welcher Form wird gewährleistet, dass das Opfer psychologische Hilfe in Anspruch nehmen kann? (Bitte konkret benennen.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. htt ps:// w w w . b i l d . d e / r e g i o n a l / r u h r g e b i e t / r u h r g e b i e t – a k t u e l l / o s t b evern-gefesseltes-maedchen-13-im-wald-gefunden-81948 0 0 4 . b i l d . h tml.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 874 mit Schreiben vom 5. Januar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Münster hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.12.2022 im Wesentlichen berichtet, dass in einem kleinen Waldgebiet in Ostbevern am Morgen des 15.11.2022 eine 13-jährige Schülerin bewusstlos aufgefunden worden sei. Die Hände des Mädchens seien mit Kabelbindern vor ihrem Bauch gefesselt gewesen. Das Fahrrad und der Rucksack des Mädchens hätten auf einem etwa 70 Meter vom Fundort entfernten Weg – dem Schulweg des Mädchens – gelegen.

Die weiter andauernden Ermittlungen werden derzeit gegen Unbekannt geführt und umfassen auch die Rekonstruktion eines möglichen Tathergangs.

  1. Gab es im Kreis Warendorf seit 2015 ähnliche Vorfälle, bei denen Minderjährige gefesselt und/oder bewusstlos vorgefunden wurden?

Im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Warendorf sind seit 2015 keine weiteren Vorfälle bekannt geworden, bei denen Minderjährige gefesselt und / oder bewusstlos vorge­funden wurden.

  1. In welcher Form wird gewährleistet, dass das Opfer psychologische Hilfe in Anspruch nehmen kann? (Bitte konkret benennen.)

Dem Opfer sowie seinen Eltern und Angehörigen wurden am 15.11.2022 umgehend Opfer­schutzmaßnahmen durch das zuständige Kriminalkommissariat der Kreispolizeibehörde Wa­rendorf sowie in der Folge durch die Ermittlungsführung der Kreispolizeibehörde Münster an­geboten. Diese Angebote wurden bisher (Stand 21.12.2022) jedoch unter Verweis auf eine eigeninitiierte Versorgung nicht angenommen.

Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat zudem den Leitenden Oberstaatsanwalt in Münster gebeten, sein Augenmerk u. a. auch auf die Information des Opfers – durch seine Eltern – über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung zu richten.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner