„Outings“ durch Linksextremisten in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 28.05.2018

Kleine Anfrage 1082
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

 

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Linksextremisten prangern politische Gegner – insbesondere vermeintliche oder tatsächliche Rechtsextremisten – regelmäßig mittels sogenannter „Outings“ in der Öffentlichkeit an.

Hierbei werden im Wohn- und Arbeitsumfeld der Betroffenen sowie auf einschlägigen Internetseiten wie dem Szeneportal „Indymedia“ (https://de.indymedia.org) Pamphlete verbreitet, in welchen den Angeprangerten vorgeworfen wird, „Nazis“, „Faschisten“, „Rassisten“ usw. zu sein.

Zudem werden neben Namen und Fotos der Betroffenen häufig weitere private Daten wie Wohnadresse, Arbeitsstelle, Handynummer usw. öffentlich gemacht.

Die Betroffenen sollen hierdurch eingeschüchtert und zum Beenden ihrer politischen Aktivitäten genötigt werden. Um diesem Ziel Nachdruck zu verleihen, verbinden Angehörige der linksextremistischen Szene entsprechende „Outings“ auch mit Straftaten wie Körperverletzung und Sachbeschädigung.

 

Ich frage daher die Landesregierung:

 

1. Wie viele sogenannte „Outings“ sind nach Kenntnis der Landesregierung seit 2015 in Nordrhein-Westfalen erfolgt?

2. Werden die Namen der Opfer sogenannter „Outings“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz oder eine andere Landesbehörde gespeichert?

3. In wie vielen Fällen kam es im Zusammenhang mit sogenannten „Outings“ seit 2015 zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren? Bitte auflisten mit Ort, Straftat und Datum!

4. Wie bewertet die Landesregierung derartige „Outings“?

5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen derartige „Outings“?

Markus Wagner

Beteiligte:
Markus Wagner