Paderborn: 25-Jährige mit Messer schwer verletzt – War ein Trennungsstreit der Grund?

Kleine Anfrage
vom 19.03.2025

Kleine Anfrage 5283

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Paderborn: 25-Jährige mit Messer schwer verletzt War ein Trennungsstreit der Grund?

Am Mittwochmorgen, den 29. Januar 2025, ging gegen 08:50 Uhr ein Notruf bei der Polizei ein. Das Opfer, eine 24-jährige Syrerin, gab an, „mit einem Messer schwer verletzt worden zu sein. Der mutmaßliche Täter, ihr ehemaliger Lebensgefährte, sei geflüchtet. Umgehend alarmierte die Polizeileitstelle den Rettungsdienst und setzte Streifen ein, die zum Tatort [einem Wohnblock an der Straße Am Heilandsfrieden in Paderborn-Sennelager] eilten. Dort trafen die Beamten im Hausflur des Wohnblocks auf die schwer am Kopf verletzte Geschädigte. Eine Nachbarin leistete bereits Erste Hilfe. Nach notärztlicher Erstversorgung wurde die Verletzte mit einem Rettungswagen in eine Klinik nach Bielefeld gebracht.“1

„Der 24-jährige Tatverdächtige konnte im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung in seiner städtischen Unterkunft in Paderborn festgenommen werden. Es handelt sich den Angaben zufolge um einen tunesischen Asylbewerber mit aktueller Aufenthaltsgestattung, der bislang nicht polizeilich aufgefallen ist. Laut ersten Erkenntnissen war der Täter am Morgen in der Wohnung des Opfers aufgetaucht. Wegen der Trennung des ehemaligen Paares vor etwa zwei Monaten kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf der Tatverdächtige ein Messer zog und das Opfer schwer verletzte […].“2

Da sich in der Wohnung des Opfers das vier Monate alte gemeinsame Baby des ehemaligen Paares und zwei weitere Kinder der 25-Jährigen im Alter von sechs und zehn Jahren aufhielten, wurde das Jugendamt eingeschaltet.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Auf welchem Einreiseweg gelangte der Tatverdächtige nach Deutschland?
  5. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?

Markus Wagner

 

MMD18-13144

 

1 https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-paderborn/paderborn/trennungsstreit-frau-messer-schwerverletzt-festnahme-sennelager-3236466.

2 Ebd.

3 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5283 mit Schreiben vom 11. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat mir unter dem 27.03.2025 im Wesentlichen berichtet, der Angeschuldigte habe am 29.01.2025 seine ehemalige Lebensgefährtin an deren Wohnanschrift in Paderborn-Sennelager aufgesucht. Nach einem Streit über das Umgangs­recht mit dem gemeinsamen Kind habe er unvermittelt eine Rasierklinge gezogen und der Geschädigten über die rechte Gesichtshälfte geschnitten, wodurch diese eine erhebliche Schnittverletzung erlitten habe.

Wegen dieser Tat sei gegen den Angeschuldigten, der sich nach vorläufiger Festnahme am Tattag seit dem 30.01.2025 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Paderborn in Untersu­chungshaft befinde, unter dem 06.03.3025 Anklage vor dem Landgericht – Große Strafkammer – in Paderborn wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverlet­zung gemäß § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1, § 226 Abs. 1 und Abs. 2 StGB erhoben worden.

Dem Ministerium des Innern liegen keine über die bereits in das Ermittlungsverfahren einge­flossenen Erkenntnisse hinausgehenden Informationen vor.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Der Angeschuldigte ist in der Vergangenheit nicht polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Angeschuldigte besitzt die tunesische Staatsangehörigkeit.

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangte der Tatverdächtige nach Deutschland?

Die Einreise nach Deutschland erfolgte nach Angaben der zuständigen Ausländerbehörde über Italien.

  1. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?

Der Angeschuldigte verfügt aufgrund des laufenden Klageverfahrens gegen den ablehnenden Asylbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über eine Aufenthaltsge-stattung.

 

MMD18-13482

Beteiligte:
Markus Wagner