Paderborn: Gefährliche Körperverletzungen in der Innenstadt

Kleine Anfrage
vom 19.12.2024

Kleine Anfrage 4887

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Paderborn: Gefährliche Körperverletzungen in der Innenstadt

Wie die Polizei mitteilte, haben sich in der Nacht zu Sonntag, den 24. November 2024, gleich zwei Fälle gefährlicher Körperverletzungen in der Paderborner Innenstadt abgespielt.

Im ersten Fall hielten sich gegen 00:40 Uhr vier junge Männer im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die alle aus Paderborn stammen, vor einer Gaststätte in der Marienstraße auf. In dieser Situation kam eine Gruppe von mindestens drei Männern auf sie zu, die das Quartett laut Polizei ohne jegliche Vorgeschichte mit Schlägen und Pfefferspray attackierte. Die vier jungen Männer wurden dabei leicht verletzt und noch vor Ort in mehreren Rettungswagen behandelt. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung mit starken Polizeikräften konnten den Angaben zufolge drei Tatverdächtige angetroffen werden. Bei den mutmaßlichen Tätern handelt sich laut Polizei um einen 16-jährigen Syrer, einen 22-jährigen Kosovaren und einen 19-jährigen Afghanen, bei dem das Pfefferspray aufgefunden und sichergestellt wurde. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eingeleitet.1

Nur wenige Minuten später, um 00:50 Uhr, wurde ein 24-jähriger Mann aus Paderborn von zwei nordafrikanisch aussehenden Männern angegangen. Zur Tatzeit war der Paderborner vom Stadtmuseum kommend auf der Treppe zum Paderquellgebiet unterwegs. Dort kamen ihm die zwei Tatverdächtigen entgegen, die ihn unvermittelt und ohne Vorwarnung mit einem scharfen Gegenstand, vermutlich einem Messer, in seinen Oberschenkel stachen. Dabei wurde der 24-Jährige verletzt. Es war ihm noch möglich, sich in ein nahe gelegenes Hotel in Sicherheit zu begeben und von dort die Polizei zu informieren. Er wurde anscheinend mit einem Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die männlichen Tatverdächtigen werden von der Polizei wie folgt beschrieben: Ein Täter sei Mitte 20, etwa 1,85 Meter groß, nordafrikanisches Aussehen. Der zweite Täter sei etwas jünger und kleiner und habe ebenfalls ein nordafrikanisches Aussehen.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind jeweils über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der Tatverdächtigen nennen.)
  4. Mit welchem Aufenthaltsstatus befinden sich die Tatverdächtigen in Deutschland?
  5. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?

Markus Wagner

 

MMD18-12305

 

1 Vgl. https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-paderborn/paderborn/gefaehrliche-koerperverletzungen-innenstadt-marienstrasse-pfefferspray-messer-3197310.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4887 mit Schreiben vom 22. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwor­tet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu den oben beschriebenen Vorfällen? (Bitte Tathergang sowie Straf­tatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat dem Ministerium der Justiz unter dem 02.01.2025 und der Generalstaatsanwalt in Hamm unter dem 03. sowie 07.01.2025 im We­sentlichen berichtet, bei der Staatsanwaltschaft seien wegen der in Rede stehenden Vorfälle am 24.11.2024 zwei Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung anhängig, de­nen nach den bisherigen Ermittlungen folgende Lebenssachverhalte zugrunde lägen:

Gegen 00.40 Uhr seien vier Geschädigte im Alter zwischen 17 und 25 Jahren vor einer Gast­stätte in der Marienstraße in Paderborn von einer mindestens drei Personen umfassenden Gruppe nach einer von einem der Angreifer provozierten verbalen Auseinandersetzung mit Schlägen und Tritten tätlich angegriffen und zudem mit Pfefferspray attackiert worden.

Gegen 00.50 Uhr sei einem 24-jährigen Geschädigten auf der Treppe zum Paderquellgebiet in Paderborn von zwei ihm entgegenkommenden Personen unvermittelt mit einem scharfen Gegenstand in den Oberschenkel gestochen worden.

Das Ermittlungsverfahren wegen des erstgenannten Vorfalls richte sich gegen fünf Beschul­digte im Alter von 16 bis 22 Jahren. Der Tatverdacht gegen die drei in der Kleinen Anfrage genannten Beschuldigten habe ausschließlich darauf beruht, dass sie in Tatortnähe angetrof­fen worden seien, und sich nicht bestätigt. Ob die zwei weiteren Beschuldigten tatsächlich an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen seien, sei Gegenstand der fortdauernden Ermitt­lungen.

Das Ermittlungsverfahren wegen des letztgenannten Vorfalls richte sich gegen einen 33-jähri­gen Beschuldigten. Weitere Beschuldigte seien bislang nicht ermittelt worden. Die Ermittlun­gen dauerten an.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind jeweils über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Beschuldigter des erstgenannten Vorfalls ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in drei Fällen wegen Raubes
  • in drei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in fünf Fällen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • in einem Fall wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichste­hende Personen
  • in zwei Fällen wegen Diebstahls
  • in einem Fall wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Per­sonen

Ein Beschuldigter des erstgenannten Vorfalls ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in drei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in einem Fall wegen Bedrohung
  • in einem Fall wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Da sich der Tatverdacht gegen die drei in der Kleinen Anfrage genannten Beschuldigten des erstgenannten Vorfalls nicht bestätigt hat, wird auf die Nennung der polizeilichen Erkenntnisse verzichtet.

Der Beschuldigte des letztgenannten Vorfalls ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in zwei Fällen wegen Trunkenheit im Verkehr
  • in sechs Fällen wegen Diebstahlsdelikten
  • in vier Fällen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • in einem Fall wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • in einem Fall wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld
  • in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung
  • in zwei Fällen wegen schweren Raubes
  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der Tat­verdächtigen nennen.)
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befinden sich die Tatverdächtigen in Deutschland? Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Ein Beschuldigter des erstgenannten Vorfalls hält sich mit einer Aufenthaltsgestattung (laufen­des Ayslverfahren) im Bundesgebiet auf und besitzt ausschließlich die afghanische Staatsan­gehörigkeit. Die beiden weiteren Beschuldigten besitzen ausschließlich die deutsche Staats­angehörigkeit.

  1. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?

Ein Beschuldigter des erstgenannten Vorfalls wird als Mehrfach- und Intensivtäter geführt. Für den Beschuldigten des letztgenannten Vorfalls prüft die Kreispolizeibehörde Höxter derzeit eine Aufnahme in das Mehrfach- und Intensivtäterkonzept. Der weitere Beschuldigte wird nicht als Mehrfach- und Intensivtäter geführt.

 

MMD18-12598

Beteiligte:
Markus Wagner