Paderborn: Nach AfD-Mahnwache Anzeige wegen Volksverhetzung – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 06.06.2024

Kleine Anfrage 3926

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Paderborn: Nach AfD-Mahnwache Anzeige wegen Volksverhetzung Was sind die Hintergründe?

In der Nacht zum 1. Mai 2024 wurde gegen 00:50 Uhr ein 30 Jahre alter Mann in der Paderborner Innenstadt von drei Jugendlichen brutal angegriffen. Sie schlugen ihm eine Flasche auf den Kopf und traten so lange auf ihn ein, dass er drei Tage nach der Tat im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlegen ist.1

Am Mittwoch, den 8. Mai 2024, hatte die AfD zu einer Mahnwache vor dem Rathaus aufgerufen, um nach der tödlichen Attacke auf den 30-Jährigen in der Marienstraße der „Opfer der illegalen Massenmigration“ zu gedenken.2 Nach der Mahnwache gingen vereinzelt Trauernde zum Tatort, an dem sich auch Linksextreme einfanden. Die Trauernden wurden von ihnen bepöbelt und es wurde versucht, die Mahnwache zu diskreditieren.

Nach Angaben der Polizei kam es dann zu einem Streit zwischen mehreren Anwesenden. Einer von ihnen soll zudem mehrfach eine volksverhetzende Äußerung getätigt haben, die allerdings nach wie vor unklar ist.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  4. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  5. Was wurde zwischen der zuständigen Polizei und den Verantwortlichen der Mahnwache während respektive nach der Mahnwache kommuniziert?

Markus Wagner

 

MMD18-9530

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/fahndung-in-paderborn-mann-niedergeschlagen-polizei-sucht-mai-pruegler-66331f9ad50b7f7e40be1a66.

2 Vgl. https://www.radiohochstift.de/nachrichten/paderborn-hoexter/detailansicht/nach-afd-mahnwache-in-paderborn-anzeige-wegen-volksverhetzung.html.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3926 mit Schreiben vom 11. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat dem Ministerium der Justiz unter dem 12.06.2024 im Wesentlichen berichtet, dass nach einer Mahnwache im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt vom 01.05.2024 in der Marienstraße in Paderborn am 08.05.2024 sich einige Teilnehmer der Mahnwache an den Tatort in der Marienstraße begeben hätten. Dort habe der Beschuldigte nach Angaben von Zeugen mehrfach gerufen „Die Kanaken und Molacken sollte man tot treten.“

Wegen dieses Vorfalls werde bei der Staatsanwaltschaft Paderborn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung, § 130 StGB, geführt, das mit Verfügung vom 04.06.2024 gemäß § 154f StGB wegen unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten vorläufig eingestellt worden sei.

Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat in seinem Randbericht vom 14.06.2024 keine Beden­ken gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Paderborn erhoben und ergänzend berichtet, geeignete Fahndungsmaßnahmen gegen den Beschuldigten seien ver­anlasst.

  1. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?

Hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn in seinem vorbezeichneten Bericht mitgeteilt, der Zentralregisterauszug des Beschuldigten weise sieben Verurteilungen nach all­gemeinem Strafrecht, in einem Fall tateinheitlich mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz, aus. Den Verurteilungen lägen keine politisch motivierten Delikte oder Gewalttaten gegen Aus­länder zugrunde.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen be­kannt?

Der Beschuldigte ist über die oben genannten Verurteilungen hinaus polizeilich wegen Belei­digung, Bedrohung, Diebstahlsdelikten, Erschleichen von Leistungen, Hausfriedensbruch und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten. Staatsschutzrelevante Erkenntnisse lagen nicht vor.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nen­nen.)

Der Beschuldigte besitzt die ukrainische Staatsangehörigkeit.

  1. Was wurde zwischen der zuständigen Polizei und den Verantwortlichen der Mahn­wache während respektive nach der Mahnwache kommuniziert?

Zwischen dem einsatzverantwortlichen Polizeiführer der Kreispolizeibehörde Paderborn und dem Versammlungsleiter wurde der Ablauf der Mahnwache kommuniziert. Darüber hinaus wurde mit einer Person, die angab, ein Rechtsanwalt der AfD zu sein, der stationäre Charakter der Mahnwache erläutert und dabei Einsicht in die Versammlungsbestätigung ermöglicht. Nach Beendigung der Versammlung erfolgte seitens der Polizei keine weitere Kommunikation mit den Verantwortlichen der Mahnwache.

 

MMD18-9936

Beteiligte:
Markus Wagner