Paderborn: Schausteller bei Messerangriff schwer verletzt – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 18.07.2023

Kleine Anfrage 2122

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Paderborn: Schausteller bei Messerangriff schwer verletzt Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 26. Juni 2023 auf meine Kleine Anfrage vom 25. Mai 2023, Drucksache 18/4483, wurde auf meine gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)“1

wie folgt geantwortet:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.06.2023 u. a. Folgendes berichtet:

‚Das betreffende Ermittlungsverfahren wird hier gegen den 24jährigen syrischen Staatsangehörigen (…) wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. geführt. Die Ermittlungen dauern an. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hat sich der Beschuldigte am 27.04.2023 gegen 22:45 Uhr gemeinsam mit bislang noch unbekannten Personen im Bereich des Maspernplatzes in Paderborn aufgehalten. Dort fand zu dieser Zeit die Lunapark-Kirmes statt. Nach Angaben von Zeugen soll es zunächst zu einem verbalen Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Angestellten, sowie dem Inhaber eines Schaustellerbetriebes gekommen sein, im Rahmen dessen der Beschuldigte ein Messer gezogen und drohend vorgehalten haben soll. Ferner soll er versucht haben, den Inhaber des Schaustellerbetriebs mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Das Messer sei zunächst wieder weggesteckt worden. Dann habe sich der Geschädigte, ein weiterer Schausteller, eingeschaltet und sei von hinten an den Beschuldigten herangetreten, der sich zu diesem Zeitpunkt rückwärts laufend habe entfernen wollen. Es sei zu einem Zusammenstoß gekommen, woraufhin der Beschuldigte unvermittelt das Messer gezogen, sich in Richtung des Geschädigten umgedreht und zugestochen habe. Der Stich hat den Geschädigten im Bereich der linken Flanke getroffen und eine etwa zwei Zentimeter breite und fünf Zentimeter tiefe Verletzung verursacht. Der Geschädigte musste daraufhin stationär im Krankenhaus behandelt werden, ohne dass eine konkrete Lebensgefahr bestanden hat. Es soll im Fortgang zu einer tumultartigen Situation gekommen sein, im Rahmen derer der Beschuldigte mit dem Messer rückwärts in Richtung eines Zeugen gestoßen haben soll, wobei der Stich den Zeugen nicht getroffen hat, sondern lediglich dessen Jacke beschädigt haben soll. Der Beschuldigte hat sich zunächst vom Tatort entfernt, ist jedoch nach kurzer Zeit wieder zurückgekehrt und konnte von der Polizei vorläufig festgenommen werden. Das Messer ist bislang nicht aufgefunden worden.‘

Der Leitende Oberstaatsanwalt hat darüber hinaus berichtet, der u. a. wegen schweren Raubes und Körperverletzung zu Jugendstrafe verurteilte Beschuldigte befinde sich seit dem 28.04.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft.

Von weiteren Angaben zu den Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, der Unschuldsvermutung und des Resozialisierungsgebots mit Blick auf die in Anbetracht weiterer, auch presseöffentlicher Informationen bestehende Gefahr einer Identifizierung des Beschuldigten abgesehen.“2

Frage 4

„Wie viele Tatverdächtige wurden in den Zeiträumen der Lunakirmes auf dem Kirmesgelände respektive im näheren Umfeld seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)“3

wurde leider nicht vollumfänglich beantwortet. Die abgedruckte Tabelle geht auf die meisten Aspekte meiner Frage überhaupt nicht ein.

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangte der syrische Tatverdächtige wann nach Deutschland?
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich die unter Frage 1 abgefragte Person in Deutschland?
  3. Warum befindet sich der syrische Tatverdächtige überhaupt noch in Deutschland? (Bitte einzeln aufzählen, wann wie oft aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden und woran diese scheiterten.)
  4. Wie viele Eintragungen wegen welcher Delikte des syrischen Beschuldigten beinhaltet der Bundeszentralregisterauszug? (Bitte einzeln aufführen.)
  5. Wie viele Tatverdächtige wurden in den Zeiträumen der Lunakirmes auf dem Kirmesgelände respektive im näheren Umfeld seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 26.06.2023.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2122 mit Schreiben vom 15. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangte der syrische Tatverdächtige wann nach Deutschland

Der zuständigen Ausländerbehörde liegen keine Informationen bezüglich des Einreiseweges vor. Die Person ist am 11.01.2016 in das Bundesgebiet eingereist.

  1. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich die unter Frage 1 abgefragte Person in Deutschland?

Die Person wird geduldet.

  1. Warum befindet sich der syrische Tatverdächtige überhaupt noch in Deutschland? (Bitte einzeln aufzählen, wann wie oft aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingelei­tet wurden und woran diese scheiterten.)

Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Rückführung liegen nicht vor.

  1. Wie viele Eintragungen wegen welcher Delikte des syrischen Beschuldigten bein­haltet der Bundeszentralregisterauszug? (Bitte einzeln aufführen.)

Auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 1879 (zu vgl. Landtags­drucksache 18/4803) wird Bezug genommen. Die verfassungsrechtlichen Gründe, mit denen von weiteren Angaben zu den Vorstrafen des Beschuldigten abgesehen wird, gelten fort.

  1. Wie viele Tatverdächtige wurden in den Zeiträumen der Lunakirmes auf dem Kir-mesgelände respektive im näheren Umfeld seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 1879 (LT-Drs. 18/4803).

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner