Kleine Anfrage 2390
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Paderborn: Schausteller bei Messerangriff schwer verletzt – zweite Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 15. August 2023 auf meine Kleine Anfrage vom 17. Juli 2023, Drucksache 18/5033, wurde auf meine gestellte Frage 1
„Auf welchem Einreiseweg gelangte der syrische Tatverdächtige wann nach Deutschland?“1 wie folgt geantwortet:
„Der zuständigen Ausländerbehörde liegen keine Informationen bezüglich des Einreiseweges vor. Die Person ist am 11.01.2016 in das Bundesgebiet eingereist.“
Auf meine Frage
„Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich die unter Frage 1 abgefragte Person in Deutschland?“2
teilte die Landesregierung lediglich mit:
„Die Person wird geduldet.“3
Frage 3
„Warum befindet sich der syrische Tatverdächtige überhaupt noch in Deutschland? (Bitte einzeln aufzählen, wann wie oft aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden und woran diese scheiterten.)“4
wurde wie folgt beantwortet:
„Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Rückführung liegen nicht vor.“5
Die Beantwortung der Frage
„Wie viele Eintragungen wegen welcher Delikte des syrischen Beschuldigten beinhaltet der Bundeszentralregisterauszug? (Bitte einzeln aufführen.)“6
hat die Landesregierung mit folgendem Hinweis verweigert:
„Auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 1879 (zu vgl. Landtagsdrucksache 18/4803) wird Bezug genommen. Die verfassungsrechtlichen Gründe, mit denen von weiteren Angaben zu den Vorstrafen des Beschuldigten abgesehen wird, gelten fort.“7
In der vergangenen Legislaturperiode war es der Landesregierung möglich, Auskunft über Inhalte des Bundeszentralregisterauszugs von Tatverdächtigen zu nennen. Insofern gehe ich auch weiterhin davon aus, dass dies möglich ist.
Der Landesregierung war es auch beim zweiten Mal nicht möglich, folgende Frage vollumfänglich zu beantworten:
„Wie viele Tatverdächtige wurden in den Zeiträumen der Lunakirmes auf dem Kirmesgelände respektive im näheren Umfeld seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)“8
Stattdessen verwies die Landesregierung auf Folgendes:
„Ich verweise auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 1879 (LT-Drs. 18/4803).“9
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass ein Verweis auf eine bereits vorhandene Antwort die bestehende Frage nicht beantwortet. Es ist mehr als auffällig, dass bestimmte Fragen meinerseits seit längerer Zeit nicht beantwortet werden oder erst nach mehrmaligen Nachfragen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Warum ist der Landesregierung weiterhin nicht bekannt, auf welchem Einreiseweg der syrische Tatverdächtige nach Deutschland gelangte, obwohl dieser schon seit fast acht Jahren in diesem Land lebt?
- Welche normativen und inhaltlichen Gründe liegen für die Duldung des Tatverdächtigen vor?
- Warum liegen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Rückführung nicht vor?
- Wie viele Eintragungen wegen welcher Delikte des syrischen Beschuldigten beinhaltet der Bundeszentralregisterauszug? (Bitte einzeln aufführen.)
- Wie viele Tatverdächtige wurden in den Zeiträumen der Lunakirmes auf dem Kirmesgelände respektive im näheren Umfeld seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen pro Jahr aufschlüsseln.)
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 15.08.2023.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
7 Ebenda.
8 Ebenda.
9 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2390 mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Warum ist der Landesregierung weiterhin nicht bekannt, auf welchem Einreiseweg der syrische Tatverdächtige nach Deutschland gelangte, obwohl dieser schon seit fast acht Jahren in diesem Land lebt?
Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2122 verwiesen: Weder dem Ausländerzentralregister noch der Ausländerbehörde sind Informationen bekannt, auf welchem Einreiseweg die Person nach Deutschland gelangt ist.
Da die Information über den Einreiseweg allenfalls Auswirkungen auf eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über einen gestellten Asylantrag haben kann und im Gegensatz dazu für eine an das Asylverfahren anschließende zukünftige aufenthaltsrechtliche Beurteilung durch die Ausländerbehörde keine Relevanz besitzt, ist eine entsprechende nachträgliche Sachverhaltsaufklärung durch die Ausländerbehörde weder erforderlich noch geboten.
- Welche normativen und inhaltlichen Gründe liegen für die Duldung des Tatverdächtigen vor?
Die Duldung wird erteilt, weil die Abschiebung des Tatverdächtigen wegen eines vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellten Abschiebeverbots aus rechtlichen Gründen unmöglich ist (vgl. § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG).
- Warum liegen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Rückführung nicht vor?
Rückführungen nach Syrien finden aufgrund der dortigen politischen Situation (Bürgerkrieg) bis auf Weiteres nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
- Wie viele Eintragungen wegen welcher Delikte des syrischen Beschuldigten beinhaltet der Bundeszentralregisterauszug? (Bitte einzeln aufführen.)
Auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 1879 (zu vgl. Landtagsdrucksache 18/4803) wird Bezug genommen. Die verfassungsrechtlichen Gründe, mit denen von weiteren Angaben zu den Vorstrafen des Beschuldigten abgesehen wird, gelten fort. Im Übrigen fällt der Datenbestand des Bundeszentralregisters in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz. Auskünfte hierüber fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung.
- Wie viele Tatverdächtige wurden in den Zeiträumen der Lunakirmes auf dem Kir-mesgelände respektive im näheren Umfeld seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen pro Jahr aufschlüsseln.)
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 1879 (LT-Drs. 18/4803) und Frage 5 der Kleinen Anfrage 2122 (LT-Drs. 18-5432).