Kleine Anfrage 4344
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Paderborn: Social-Media-Post schürt angeblich Angst vor Anschlag auf Libori – Was steckt dahinter?
Seit wenigen Tagen wird in den sozialen Medien eine Meldung verbreitet, wonach die Behörden einen möglichen islamistischen Anschlag auf das Volksfest Libori in Paderborn verhindert haben. Die Polizei gibt allerdings deutliche Entwarnung, dass derzeit „keine Gefahr“ bestehe, wie ein Sprecher der Bielefelder Polizei betonte. An den Spekulationen sei demnach nichts dran. Dennoch ist die Person, die in den sozialen Medien als angeblicher Attentäter genannt wird, den Behörden bekannt.1
In dem Beitrag, der sich in den sozialen Medien verbreitete, heißt es, ein Mann hätte einen Sprengstoffanschlag auf das beliebte Fest geplant. Er wäre deswegen verhaftet worden, allerdings wieder auf freiem Fuß. Bei dem Mann, der genannt und mit Bild gezeigt wird, handele es sich demnach um einen Konvertiten. Auf den Post wurde schließlich auch die Polizei aufmerksam. Laut eines Bielefelder Polizeisprechers handele es sich bei der genannten Person um einen Paderborner, der den Ermittlern des Staatsschutzes „nicht unbekannt“ ist. Er sei eine Person, deren Handeln durch religiöse Ideologie beeinflusst werden könnte, heißt es. Er scheint bei Sicherheitsbehörden also als Islamist zu gelten. Darüber hinaus sei es auch möglich, dass er den Behörden als sogenannter Gefährder oder relevante Person bekannt war. Von sogenannten Gefährdern geht die Gefahr aus, dass sie schwere Straftaten bis hin zu Anschlägen aus politischer oder religiöser Ideologie begehen könnten. Behörden gehen derweil bei relevanten Personen davon aus, dass sie solche Taten zumindest unterstützen.2
Was ebenfalls für eine solche Einstufung spricht: Nach Informationen der Neuen Westfälischen war der Paderborner eine von insgesamt vier Personen in NRW, die während der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland aus Sicherheitsgründen in Langzeitgewahrsam genommen wurden. Bei ihnen bestand demnach die Sorge, sie könnten während des Fußballturniers eine religiös motivierte Straftat begehen. Die vier Männer sollen den Behörden als relevante Person oder Gefährder bekannt gewesen sein. Der Paderborner soll demnach 28 Tage in Gewahrsam verbracht haben – laut NRW-Innenministerium zudem noch eine weitere Person aus Ostwestfalen-Lippe. Die Polizei in OWL bewertete derweil die aktuellen Social-Media-Posts zu dem Paderborner. Am Samstag sei dieser schließlich aufgesucht worden und es soll eine Gefährderansprache gegeben haben. Das dabei geführte Gespräch soll kooperativ verlaufen sein. „Aus den bisherigen Erkenntnissen kann derzeit keine Gefahr für das Paderborner Stadtfest abgeleitet werden“, betont ein Polizeisprecher und appelliert: „Die Polizei bittet darum, sich nicht in Chatgruppen oder auf Social-Media-Kanälen an Spekulationen zu beteiligen.“3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben und Straftatbestände nennen.)
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4344 mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben und Straftatbestände nennen.)
Zu dem Sachverhalt des bei seiner Behörde geführten Ermittlungsverfahrens hat mir der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf unter dem 13.09.2024 im Wesentlichen berichtet, dass der Beschuldigte im Mai 2024 gegenüber einem Chatpartner geäußert haben soll, dass er fast eine Bombe auf einer Veranstaltung, dem „Libori“ in Paderborn, gezündet hätte, und er im Juni 2024 im Rahmen eines SMS-Chats gegenüber seiner Mutter u. a. geäußert haben soll, dass er sie umbringen werde. Das Ermittlungsverfahren werde wegen des Vorwurfs der Bedrohung sowie einer Straftat nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 SprengG geführt, wobei sich der Anfangsverdacht nach der genannten Strafbestimmung auch durch eine im Juni 2024 erfolgte Durchsuchungsmaßnahme nicht habe erhärten lassen.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Beschuldigte ist deutscher und türkischer Staatsangehöriger.
Von Angaben zu seinem Vornamen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Der Polizei Nordrhein-Westfalen sind in dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Verfahren erstmalig staatsschutzrelevante Erkenntnisse zum Tatverdächtigen bekannt geworden. Darüberhinausgehende Erkenntnisse zu Vorverurteilungen oder früheren Ermittlungsverfahren des Beschuldigten liegen ihr nicht vor.
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
Der Tatverdächtige besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit seit seiner Geburt.