Panne bei SEK-Einsatz in Wuppertal – Verdächtiger auf genehmigter Auslandsreise – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 25.09.2023

Kleine Anfrage 2623

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Panne bei SEK-Einsatz in Wuppertal Verdächtiger auf genehmigter Auslandsreise Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 8. September 2023, Drucksache 18/5798, auf meine Kleine Anfrage vom 2. August 2023, Drucksache 18/5242, wurde meine Frage 2

„Welche Gründe sieht die Landesregierung für die schlechte Kommunikation zwischen den Behörden des LKA Düsseldorf und der Staatsanwaltschaft Wuppertal?“1

wie folgt beantwortet:

„Der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal zur Aussetzung der Meldeauflage ist am 02.06.2023 beim Polizeipräsidium Wuppertal eingegangen. Dieser enthält keine explizite Begründung für die Aussetzung der Meldeauflage. Der Beschluss wurde entgegen der behördeninternen Verfügungslage auf Grund eines Büroversehens lediglich der zuständigen Polizeiwache, nicht aber dem Kriminalkommissariat 15 (Kriminalaktenhaltung) übermittelt, sodass den polizeilichen Auskunftssystemen kein Hinweis auf ein etwaiges Kommunikationserfordernis mit der Staatsanwaltschaft Wuppertal zu entnehmen war.“2

Auf meine Frage 3

„Welche Pläne verfolgt die Landesregierung, um zukünftig Vorfälle, wie sie unter Frage 1 abgefragt sind, zu verhindern?“3

erhielt ich folgende Antwort.

„Die unterbliebene Übermittlung des Beschlusses des Amtsgerichts Wuppertal an das Kriminalkommissariat 15 bewertet das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) als nicht sachgerecht. Das Polizeipräsidium Wuppertal wird seitens des LZPD NRW entsprechend sensibilisiert.”4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Aus welchen Gründen enthält der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal zur Aussetzung der Meldeauflage keine explizite Begründung?
  2. Wurde ein Disziplinarverfahren wegen der unterbliebenen Übermittlung des Beschlusses des Amtsgerichts Wuppertal an das Kriminalkommissariat eingeleitet?
  3. Wenn ja, gegen wen?
  4. Wie lautet die Dienstanweisung im Umgang mit derartigen Sachverhalten im Konkreten?

Markus Wagner

 

MMD18-6039

 

1 Antwort der Landesregierung vom 8. September 2023, Drs. 18/5798.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2623 mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Aus welchen Gründen enthält der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal zur Aus­setzung der Meldeauflage keine explizite Begründung?

Der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz am 05.10.2023 auf Grundlage eines Berichts der Präsidentin des Landgerichts Wuppertal vom selben Tage berichtet, die Entscheidung, ob und in welcher Tiefe ein Beschluss begründet werde, treffe die jeweilige Richterin bzw. der jeweilige Richter in richterlicher Unabhängigkeit.

  1. Wurde ein Disziplinarverfahren wegen der unterbliebenen Übermittlung des Be­schlusses des Amtsgerichts Wuppertal an das Kriminalkommissariat eingeleitet?

Ein Disziplinarverfahren wurde nicht eingeleitet. Nicht jede fehlerhafte Arbeitsleistung begrün­det ein disziplinarisch zu ahndendes Fehlverhalten.

  1. Wenn ja, gegen wen?

Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen.

  1. Wie lautet die Dienstanweisung im Umgang mit derartigen Sachverhalten im Kon­kreten?

Die Dienstanweisung des Polizeipräsidiums Wuppertal „Zusammenarbeit mit Justizbehörden – Meldepflichtige Personen“ beschreibt die genauen Abläufe im Zusammenhang mit melde­pflichtigen Personen. Für den Umgang mit Sachverhalten, wie dem Vorliegenden, enthält diese folgende Regelung: „Bei Vorgangseingang sendet die Führungsstelle der PI Wuppertal eine Beschlusskopie an das KK 35 (Kriminalaktenhaltung). Die Führungsstelle legt eine Mel­deakte an und gibt diese an die zuständige Wache.“

 

MMD18-6564

Beteiligte:
Markus Wagner