Passende Sprachkurse für qualifizierte Zuwanderer – NRW muss Fachkräfte und besonders deren Familienangehörige beim Start ins Berufsleben und in den Schulalltag besser unterstützen

Antrag
vom 08.09.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 08.09.2020

 

Passende Sprachkurse für qualifizierte Zuwanderer – NRW muss Fachkräfte und besonders deren Familienangehörige beim Start ins Berufsleben und in den Schulalltag besser unterstützen

I. Ausgangslage

Wie eine Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)1 belegt, haben Zuwanderer mit guten Deutschkenntnissen die gleichen Jobchancen wie Einheimische. Bei identischer Qualifikation bilden die Sprachkenntnisse das entscheidende Kriterium auf dem Arbeitsmarkt. Qualifizierte Zuwanderer mit guten Sprachkenntnissen können (im Schnitt) sogar höhere Löhne erzielen als Einheimische. Auf der anderen Seite korreliert ein geringes Sprachniveau mit geringen Löhnen.

„Der Spracherwerb ist somit der Schlüssel zur erfolgreichen Integration in den deutschen Arbeitsmarkt“, schreibt Wido Geis-Thöne, der Verfasser der Studie. „Hinzu kommt vor allem bei den im Erwachsenenalter zugewanderten Personen häufig, dass unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache eine den formalen Qualifikationen entsprechende Beschäftigung verhindern.“

So verschwindet bei guten Sprachkenntnissen auch der vermeintliche Nachteil des Migrationshintergrunds. Die Studienautoren fordern daher, auch für Zuwanderer die Qualität der Integrationskurse zu verbessern und das Angebot der Sprachkurse auszubauen.

Nur hoch qualifizierte Zuwanderer sorgen für zusätzliche Wachstumseffekte, entlasten die öffentlichen Haushalte und sind somit eine Quelle des Wohlstands. „Eine Einwanderungspolitik, die keine hohen Anforderungen an die Qualifikation der Einwanderer stellt, ist nicht liberal, sondern aus ökonomischer Sicht schlichtweg irrational.“2 Aus diesem Grund kommt der Sprachförderung eine hohe Bedeutung zu. Die Nachteile, die aus mangelnden Sprachkenntnissen resultieren, sind auch im Interesse des Aufnahmelandes zeitnah zu beheben. Die berufliche Qualifikation muss in diesem Zusammenhang allerdings als Basis vorausgesetzt werden.

Bei der qualifizierten Zuwanderung ist nach unterschiedlichen Gruppen zu unterscheiden. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Personenkreise:

  • Arbeitsmigration von EU-Bürgern auf Grundlage der EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG;
  • außereuropäische hochqualifizierte Zuwanderer mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (EU-Richtlinie 2009/50/EG bzw. § 18b AufenthG/ Blaue Karte EU);3
  • nicht-akademische, außereuropäische Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG);4
  • Forscher (§§ 18d, 18e, 18f AufenthG).

Bei diesem Personenkreis ist grundsätzlich – bei Einhaltung der Vorgabe einer ausschließlich qualifizierten Zuwanderung – von einem ausdrücklich erwünschten, dauerhaften Verbleib in Deutschland auszugehen. Das gilt auch für die Familien der Zuwanderer. Aus diesem Grunde sind für diesen Personenkreis – im Unterschied zu Personen, die nur einen vorübergehenden Schutz genießen – umfangreiche Integrationsmaßnahmen angemessen. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei in der Regel weniger die kulturelle Integration, die eigeninitiativ vorausgesetzt werden sollte, entscheidend ist die berufliche und schulische Integration, verbunden mit Sprachkursen bis mindestens zum Sprachniveau C1. Abhängig von den Vorkenntnissen kann auch eine berufsbezogene Deutschförderung erforderlich sein. Das hilft sowohl den Zuwanderern als auch den Arbeitgebern.

Als weitere Zielgruppe für umfangreiche Fördermaßnahmen sind (außer)europäische Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers anzusehen, die teilweise nur über geringe Sprachkenntnisse verfügen.

Spätaussiedler, die ab dem 01.01.2005 aufgenommen wurden, haben Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs, wenn sie noch keinen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit (SGB III – Kurs) besucht haben. Die hierbei erworbenen Sprachkenntnisse müssen in der Folgezeit ausgebaut werden.

Gemäß § 44 AufenthG ist geregelt, welche Personengruppen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Hierbei fällt auf, dass wesentliche Gruppen von einer Berechtigung grundsätzlich ausgeschlossen sind. So haben beispielsweise Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen, keinen Anspruch auf einen Integrationskurs.

Auch EU- Bürger haben gesetzlich keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Nur unter bestimmten Bedingungen ist eine Teilnahme möglich, etwa dann, wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, sie besonders integrationsbedürftig sind und zudem die Kurskapazitäten nicht ausgeschöpft sind.5

Bei der qualifizierten Zuwanderung auf Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird nur ein geringes Sprachniveau (Stufe B1 bis B2) eingefordert, bei nachziehenden Ehegatten reichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 aus.

Kenntnisse der deutschen Sprache müssen bei der Beantragung der Blauen Karte EU nicht vorhanden sein. Das gilt auch für (nachziehende) Ehegatten. Zur Erlangung der vorzeitigen Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten sind bereits Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 ausreichend.6 Dieses Sprachniveau ist, wie bereits bei qualifizierten Zuwanderern gemäß Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dauerhaft allerdings nicht ausreichend.

Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg qualifizierter Zuwanderer ist eine gute Betreuung, um zeitnah mindestens das Sprachniveau C1 zu erreichen. Hilfreich sind für berufstätige Personen Abendkurse bzw. Kursblöcke am Wochenende. Da die Zielsetzung komplett von der Sprachförderung der Personen, die grundsätzlich nur einen vorübergehenden Schutz genießen, abweicht, sind gesonderte Integrationskurse erforderlich – unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse. Möglichst homogene Gruppen fördern dabei das Lerntempo.

Auch die Kinder der Zuwanderer sind besonders zu fördern, um ihnen eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen. Das Ziel muss dabei ein zeitnaher Einstieg in den regulären Schulbetrieb sein. Der Vorintegration im Herkunftsland, beispielsweise in Form von Sprachkursen des Goethe-Instituts, kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu.

II. Spracherwerb vor der Einreise nach Deutschland

Das Goethe-Institut ist im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zuständig für die Förderung der deutschen Sprache im Ausland, für die internationale kulturelle Zusammenarbeit und für die Information über das Leben in Deutschland.7 Je größer die kulturellen Unterschiede zwischen dem Herkunftsland und Deutschland, desto größer sind auch der Bedarf und der Nutzen vorintegrativer Maßnahmen. In zahlreichen Ländern bietet das Goethe-Institut Sprachkurse bis zum Niveau C2 an.8 Im Rahmen der Fachkräftezuwanderung kommt dieser Sprachförderung, noch vor der Einreise nach Deutschland, eine entscheidende Bedeutung zu.

III. Sprachkurse des BAMF

Verantwortlich für den Inhalt und die Durchführung der Integrationskurse ist das BAMF. Der Integrationskurs gliedert sich in einen Sprachkurs und einen Orientierungskurs. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) auf dem Sprachniveau B1 ab. Von Seiten des BAMF wird der Kursinhalt u.a. wie folgt beschrieben: „Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben.“9 Im Orientierungskurs, der mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ abgeschlossen wird, wird u.a über folgende Themen gesprochen:

  • die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur;
  • Rechte und Pflichten in Deutschland;
  • Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft;
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das angestrebte Sprachniveau für qualifizierte Zuwanderer, die grundsätzlich dauerhaft in Deutschland verbleiben sollen, nicht ausreichend ist und dass bei Menschen, die zum Zwecke der Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen, die im Orientierungskurs vermittelten Werte als bekannt vorausgesetzt werden sollten (Stichwort: Eigeninitiative). Eine generelle Notwendigkeit zur Teilnahme an einem Orientierungskurs erschließt sich deshalb nicht.

Auch wenn es die Möglichkeit gibt, einen Intensivkurs zu belegen oder nach einem Einstufungstest später in den Integrationskurs einzusteigen, ändert sich dadurch nichts am Ergebnis bzw. an der Zielsetzung.

Die ebenfalls, auf Grundlage des § 45a AufenthG, vom BAMF koordinierten Berufssprachkurse bauen unmittelbar auf der allgemeinen Sprachförderung durch die Integrationskurse des BAMF auf.10 Die Ressortzuständigkeit wechselt dabei vom Bundesministerium des Innern (BMI) zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Angeboten werden derzeit Kurse, die max. zum Sprachniveau C1 führen. Die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist das Sprachniveau B1. Darüber, wer an den Berufssprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und die Jobcenter. Betrachtet man den Kreis der zur Teilnahme Berechtigten, ergibt sich eine wenig homogene Gruppe. So sind sowohl Gestattete und Geduldete als auch EU-Bürger und Deutsche mit Migrationshintergrund zur Teilnahme berechtigt. Zwingend ist die vorherige erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs.

Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können an Berufssprachkursen teilnehmen, sofern eine weitere Sprachförderung für den (zukünftigen) Arbeitsalltag erforderlich ist. Von Geringverdienern abgesehen entsteht dabei ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% pro Unterrichtseinheit. Angeboten werden auch Spezialkurse für unterschiedliche Berufsgruppen.

Zusammenfassend lässt sich für den Personenkreis der qualifizierten Zuwanderer die Notwendigkeit der Bindung von Berufssprachkursen an die Integrationskurse gemäß § 11 (1) der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) in Frage stellen. Es erscheint fraglich, ob dieser vorgegebene Weg für qualifizierte Zuwanderer in jedem Fall erforderlich und zielführend ist.

IV. Qualifizierte Zuwanderer werden derzeit in der Arbeit des Integrationsministeriums (MKFFI) nur in untergeordneter Form beachtet

Im MKFFI gibt es eine Abteilung für den Bereich Integration und eine Abteilung für den Bereich Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten. Eine Abteilung exklusiv für qualifizierte Zuwanderung fehlt.11 Sucht man auf der Homepage des MKFFI nach speziellen Programmen für qualifizierte Zuwanderer, wird schnell deutlich, dass hier keine saubere Trennung vorgenommen wird und dass qualifizierte Zuwanderer nicht im Fokus des Ministeriums stehen.

Eine Imagekampagne, z.B. um hoch qualifizierte Fachkräfte (Blaue-Karte EU) abzuholen, fehlt, stattdessen investiert das MKFFI in Imagekampagnen wie #IchDuWirNRW, ohne dabei den Erfolg zu messen.12 Das MKFFI bzw. die Landesregierung betreibt mit seiner Flüchtlingspolitik eine Politik der unqualifizierten Zuwanderung, eine versteckte Einwanderungspolitik, unter Missachtung der Voraussetzungen, die das aufnehmende Land an seine Zuwanderer stellen muss.

Auf der Homepage des MKFFI erscheinen qualifizierte Zuwanderer, die im Rahmen der EU-Freizügigkeit nach NRW kommen, oder auch hochqualifizierte Fachkräfte (Blaue-Karte-EU) im Themenbereich „Einwanderung“ nur am Rande.13

Beim Thema „Integration und Sprache“ wird u.a. auf die Integrationskurse verwiesen ohne zu erwähnen, dass das dort vermittelte Sprachniveau für qualifizierte Berufe nicht ausreicht und dass die inkludierte Wertevermittlung an den Erfordernissen der Zielgruppe oftmals vorbeigeht.

Wer als potentieller qualifizierter Zuwanderer auf der Homepage des MKFFI nach Informationen und Programmen sucht, geht leer aus. Der weltweite Wettstreit um die besten Fachkräfte findet hier nicht statt.

Vor diesem Grund erscheint es perspektivisch ratsam, im Rahmen einer Umstrukturierung im MKFFI eine Abteilung einzurichten, die sich ausschließlich mit dem Aufgabenbereich „qualifizierte Zuwanderung“ beschäftigt und somit diesen Bereich von den Abteilungen „Integration“ und „Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten“ organisatorisch deutlich zu trennen. Auch im öffentlichen Auftritt via Homepage und in den sozialen Medien sollte diese Trennung deutlich abgebildet werden.

V. Der Landtag stellt fest,

  1. dass der Standort NRW wirtschaftlich in erster Linie dann von einer Zuwanderung profitiert, wenn die Zuwanderer qualifiziert sind;
  2. dass im Rahmen der Zuwanderungspolitik priorisiert die Potentiale der bereits legal in Deutschland lebenden Migranten inkl. ihrer Familienangehörigen nach besten Kräften auszuschöpfen sind;
  3. dass es einen weltweiten Wettstreit um hochqualifizierte Spezialisten gibt;
  4. dass die Sprachförderung für qualifizierte Zuwanderer, mindestens bis zum Sprachniveau C1 (besser noch C2), von entscheidender Bedeutung ist und
  5. dass der Orientierungsteil im Rahmen der Integrationskurse bei qualifizierten Zuwanderern in der bestehenden Form oftmals nicht erforderlich ist.

VI. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. auf Landesebene einen Maßnahmenplan zu entwickeln, der exklusiv auf die besonderen Ansprüche qualifizierter Zuwanderer eingeht und diesen Aufgabenbereich in der Folge deutlich von den Bereichen Integration bzw. Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten zu trennen;
  2. sich in der Außendarstellung statt auf eine Spurwechsel-Politik auf den Bereich der qualifizierten Zuwanderung zu konzentrieren, insbesondere in Engpassberufen14;
  3. eine NRW-Image-Kampagne, die hoch qualifizierte Fachkräfte (Blaue-Karte-EU) anspricht, zu starten;
  4. sich zukünftig im Rahmen der Zuwanderungspolitik auf die Interessen des Wirtschaftsstandorts NRW zu fokussieren;
  5. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, für die Integrationskurse des BAMF ein spezielles Curriculum für qualifizierte Zuwanderer zu entwerfen, das individueller gestaltet ist und zielgerichteter auf die Vorkenntnisse eingeht;
  6. in diesem Zusammenhang insbesondere das Curriculum der Orientierungskurse für die Zielgruppe der qualifizierten Zuwanderer anzupassen bzw. diesen Bestandteil des Integrationskurses bei fehlender Notwendigkeit zu streichen;
  7. sich auf Bundesebene für gesonderte Sprachkurse für qualifizierte Zuwanderer (inkl. der direkten Familienangehörigen) bis mindestens zum Sprachniveau C1 einzusetzen, die nur für den Zeitraum der Suche nach einem Arbeitsplatz kostenfrei sein sollten;
  8. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die zwangsweise Koppelung von Integrationskursen und Berufssprachkursen gemäß Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) gelockert wird;
  9. sich auf Bundesebene für eine verstärkte Förderung von berufsbegleitenden Sprachkursen und Berufssprachkursen einzusetzen;
  10. zu prüfen, in welcher Form ergänzende Sprachkurse für qualifizierte Zuwanderer, organisiert auf Landesebene, das bestehende Angebot des BAMF unterstützen können (z.B. Abendkurse für Berufstätige);
  11. ein Maßnahmenpaket im Rahmen der Sprachförderung für Ehepartner von qualifizierten Zuwanderern bzw. (außer)europäischen Ehepartnern deutscher Staatsbürger zu entwickeln, um auch diesen Personenkreis zeitnah in den Arbeitsmarkt vermitteln zu können;
  12. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Vorkenntnisse, wie z.B. erfolgreich abgeschlossene Deutschkurse bei einem Goethe-Institut im Herkunftsland, angemessen berücksichtigt werden;
  13. zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Kinder von qualifizierten Zuwanderern – abhängig von den Vorkenntnissen – sprachlich so schnell wie möglich auf den regulären Schulunterricht vorbereitet werden können.

Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 Vgl. https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/IW-Trends/PDF/2019/IW-Trends_2019-03-05_Sprachkenntnisse_fuer_Arbeitsmarktintegration.pdf

2 Vgl. Fritz Söllner (2020), System statt Chaos, S.170

3 Vgl. Lt.-Drucksache 17/8751

4 Vgl. Lt.-Drucksache 17/8854

5 Vgl. https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/aktuelles/newsletter/zugang-zu-integrationskursen-fuer-eu-buerger-1648278

6 Vgl.

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteE U/blauekarteeu-node.html

7 Vgl. https://www.goethe.de/resources/files/pdf194/gi_bro_216x279_mwnd-screenes.pdf

8 Vgl. https://www.goethe.de/de/spr/kup/kur/wwt.html

9 Vgl.

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/InhaltAbl auf/inhaltablauf-node.htm l;jsessionid=14B74D04E58ECBD82616BDCCA0F22427.internet561

10 Vgl.

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html

11 Vgl. https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200815_orgaplan .pdf

12 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10472

13 Vgl. https://www.mkffi.nrw/einwanderergruppen

14 Vgl. https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/download/1533734359105.pdf