Personaleinsparungen zur Haushaltskonsolidierung jetzt einleiten!

Antrag
vom 02.06.2025

Antrag

der Fraktion der AfD

Personaleinsparungen zur Haushaltskonsolidierung jetzt einleiten!

I. Ausgangslage

Im Landeshaushalt machen die Personalkosten ein gutes Drittel der Gesamtausgaben aus. Im laufenden Haushaltsjahr sind insgesamt 36,95 Milliarden Euro an Personalausgaben ver­anschlagt.

Im Zuge der jüngsten Reform der Schuldenbremse werden auch den Ländern zusätzliche Möglichkeiten der Verschuldung eingeräumt. Sie können von nun an 0,35 Prozent des Brutto­inlandsprodukts an Schulden aufnehmen und die Schuldenbremse trotzdem erfüllen. Die ge­naue Ausgestaltung dieser im Grundgesetz verankerten Norm bedarf noch der Konkretisie­rung in einem Bundesgesetz. Eine Möglichkeit zur Schuldenaufnahme bedeutet aber nicht einen Zwang dazu. Finanzspielräume auf Basis von Einsparungen im Haushalt sollten daher vorher genutzt werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen muss deshalb auch nach Ineffizienzen im Personalbereich su­chen und diese beenden. Auf diese Weise kann das Land eine Neuverschuldung vermeiden, die bereits vorhandene Verschuldung zurückführen und Spielräume für steuerliche Entlastun­gen, wie z. B. eine Reduzierung der Einkommenssteuer und der Unternehmenssteuern, schaf­fen.

Die desaströse Wirtschafts- und Energiepolitik der Ampel hat zu einer Schrumpfung der deut­schen Volkswirtschaft in den letzten Jahren beigetragen. Der Staat und seine Mitarbeiter dür­fen dabei einen nicht immer größer werdenden Teil eines kleiner werdenden Bruttoinlandspro­dukts beanspruchen, weil es dort zu keinerlei Veränderungen kommt. Die aktuelle Krise kann einen langfristigen Beitrag leisten, um das Staatswesen nachhaltig auf Effizienz zu trimmen. Das ist auch mit Blick auf die demographische Entwicklung notwendig.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Die Personalkosten müssen sinken, um einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Staatliche Kernaufgaben wie die Innere Sicherheit und die Bildung lassen sich nur so auf langfristig auf hohem Niveau erbringen.
  • Die neuen Verschuldungsmöglichkeiten für das Land müssen so nicht genutzt werden.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem.
  • Eine glaubhafte durchgeführte Konsolidierung stärkt das Vertrauen in die Finanzkraft des Landes und hält die Refinanzierungskosten niedrig.

III. Der Landtag beschließt:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Plan zur Senkung der Personalkosten um mindestens 8 % bis Ende 2026 vorzulegen. Hierbei sollen insbesondere die Ministerial­verwaltungen ins Auge genommen werden und die Potenziale der Digitalisierung und der Einsatz von KI geprüft werden.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Aufgabenkritik für die Ministerien und die nachgelagerten Behörden zu unternehmen, um mögliche Ineffizienzen insbesondere Doppelstrukturen zu identifizieren. Dabei sollen auch personalintensive und ineffiziente Aufgaben identifiziert werden, die in Folge von Bundesgesetzen wahrgenommen werden müssen.
  • Die Landesregierung soll bei Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung darauf hinwir­ken, dass die Kommunen eine entsprechende Aufgabenkritik bei sich selbst vornehmen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Effizienzbericht für ihre Behörden vorzu­legen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, das Beauftragtenunwesen im Personalbereich z. B. durch eine Reduktion und Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten und durch eine Reform bzw. Abschaffung des Landesgleichstellungsgesetzes einzuschränken.

Dr. Hartmut Beucker
Sven W. Tritschler
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose

und Fraktion

 

MMD18-14029