Personen im Kontext von Fluchtmigration – Anteil der arbeitslosen und arbeitsuchenden Personen in NRW

Kleine Anfrage
vom 25.06.2020

Kleine Anfrage 3906der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 25.06.2020

 

Personen im Kontext von Fluchtmigration – Anteil der arbeitslosen und arbeitsuchenden Personen in NRW

Wie die Beantwortung der Großen Anfrage 201 ergeben hat, wird in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juni 2016 der Personenkreis der „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ auf der Basis des Aufenthaltsstatus abgegrenzt. Gemäß diese Abgrenzung wird folgender Personenkreis erfasst:

a. Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung;

b. Drittstaatsangehörige mit dem Aufenthaltsstatus Flucht (§§ 18a, 22-26 Aufenthaltsgesetz);

c. Drittstaatsangehörige mit einer Duldung.

Zur weiteren Betrachtung der Situation auf dem Arbeitsmarkt in NRW, ist eine detaillierte Analyse der Zahlen für NRW erforderlich.

Ich frage daher die Landesregierung: [Bei allen Fragen geht es um eine Einzelauswertung für NRW.]

  1. Wie hoch lag in den Jahren 2016 bis 2019 die SV-Beschäftigungsquote bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA), die im Besitz einer Arbeitserlaubnis waren? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  2. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) und mit Arbeitserlaubnis mussten nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) ihr Einkommen mit finanziellen Leistungen der Jobcenter (bspw. ALG II) ergänzen? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  3. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) nahmen nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 (Stichtag 31. Dezember) an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  4. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) waren nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) arbeitsuchend gemeldet? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  5. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) waren nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) arbeitslos gemeldet? (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/9630


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3906 mit Schreiben vom 20. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

  1. Wie hoch lag in den Jahren 2016 bis 2019 die SV-Beschäftigungsquote bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA), die im Besitz einer Arbeitserlaubnis waren? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Die Landesregierung kann die begehrte Information nicht erteilen, weil in der hier relevanten Beschäftigtenstatistik keine Informationen zur angefragten Personengruppe vorliegen.

  1. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) und mit Arbeitserlaubnis mussten nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) ihr Einkommen mit finanziellen Leistungen der Jobcenter (bspw. ALG II) ergänzen? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Die Frage wird mit der Tabelle 1 in der Anlage beantwortet.

  1. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) nahmen nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 (Stichtag 31. Dezember) an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Die Frage wird mit der Tabelle 2 in der Anlage beantwortet.

  1. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) waren nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) arbeitsuchend gemeldet? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  2. Wie viele „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) waren nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) arbeitslos gemeldet? (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Die Fragen 4 und 5 werden zusammen mit der Tabelle 3 in der Anlage beantwortet.

 

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