Personen im Kontext von Fluchtmigration – Anzahl der Regelleistungsberechtigten, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten in NRW

Kleine Anfrage
vom 25.06.2020

Kleine Anfrage 3907der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 25.06.2020

 

Personen im Kontext von Fluchtmigration – Anzahl der Regelleistungsberechtigten, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten in NRW

Wie die Beantwortung der Großen Anfrage 201 ergeben hat, wird in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juni 2016 der Personenkreis der „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ auf der Basis des Aufenthaltsstatus abgegrenzt. Gemäß diese Abgrenzung wird folgender Personenkreis erfasst:

a. Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung;

b. Drittstaatsangehörige mit dem Aufenthaltsstatus Flucht (§§ 18a, 22-26 Aufenthaltsgesetz);

c. Drittstaatsangehörige mit einer Duldung.

Zur weiteren Betrachtung der Situation auf dem Arbeitsmarkt in NRW, ist eine detaillierte Analyse der Zahlen für NRW erforderlich.

Ich frage daher die Landesregierung: [Bei allen Fragen geht es um eine Einzelauswertung für NRW.]

  1. Wie hoch lag nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils die Arbeitslosenquote bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA), die zugleich im Besitz einer Arbeitserlaubnis waren? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) die Zahl der Regelleistungsberechtigten (RLB) bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) dar? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) dar? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  4. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) die Zahl der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) dar? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)
  5. Wie hoch lag nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils die SGB II-Hilfequote bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA)? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/9630


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3907 mit Schreiben vom 21. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

  1. Wie hoch lag nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils die Arbeitslosenquote bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA), die zugleich im Besitz einer Arbeitserlaubnis waren? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen, weil in der Bezugsgröße der Arbeitslosenquote unter anderem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Selbständige (und mithelfende Familienangehörige) und Beamte enthalten sind und für all diese Größen keine Angaben zum Fluchthintergrund vorliegen.

  1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) die Zahl der Regelleistungsberechtigten (RLB) bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) dar? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen. Die Personengruppe der Regelleistungsberechtigen (RLB) setzt sich zusammen aus den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF). Bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird der Aufenthaltsstatus jedoch meist nicht erhoben; insofern liegen keine validen Daten dazu vor. Aus diesem Grund kann auch die Zahl der Regelleistungsberechtigten „Personen im Kontext Fluchtmigration“ nicht ermittelt werden.

  1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) dar? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Die Frage wird mit der Tabelle 1 in der Anlage beantwortet.

  1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 (jeweils Stichtag 31. Dezember) die Zahl der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA) dar? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen, da die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keinen Aufenthaltsstatus für sonstige Leistungsberechtigte (SLB) ausweist.

  1. Wie hoch lag nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils die SGB II-Hilfequote bei „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ (gemäß der aufgeführten Definition der BA)? (Bitte nach Nationalität aufschlüsseln)

Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen, weil für die Bezugsgröße (Daten aus der Bevölkerungsstatistik) keine Informationen zur Gruppe „Personen im Kontext Fluchtmigration“ gemäß der Definition der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.

 

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