Politisch motivierte Kriminalität gegen Parteien in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Bundestagswahl 2021

Kleine Anfrage
vom 27.01.2022

Kleine Anfrage 6359der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 27.01.2022

 

Politisch motivierte Kriminalität gegen Parteien in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Bundestagswahl 2021

Leider wurden anlässlich der Bundestagswahl 2021 Politiker angefeindet und tätlich angegriffen.1 Häufig handelte es sich bei den verwirklichten Straftaten um Sachbeschädigungen, insbesondere an Wahlplakaten.2

Allerdings wurden auch diverse Gewaltdelikte sowie Beleidigungen registriert.3

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über politisch motivierte Angriffe auf Parteieinrichtungen oder Räumlichkeiten der im Landtag von Nordrhein-Westfalen vertretenen Parteien im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021? (Bitte nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Delikt, geschädigter Partei, Zugehörigkeit des Täterkreises und Schadenshö-he aufschlüsseln)
  2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über politisch motivierte Angriffe auf Vertreter und Mitglieder der im Landtag von Nordrhein-Westfalen ver-tretenen Parteien im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021? (Bitte nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Delikt, ge-schädigter Partei, Zugehörigkeit des Täterkreises und Schadenshöhe auf-schlüsseln)
  3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über politisch motivierte Angriffe auf Wahlplakate der im Landtag von Nordrhein-Westfalen vertretenen Par-teien im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021? (Bitte nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Delikt, geschädigter Partei, Zugehörigkeit des Täterkreises und Schadenshöhe aufschlüsseln)
  4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über politisch motivierte Angriffe auf Wahlkampf- und Infostände der im Landtag von Nordrhein-Westfalen vertretenen Parteien im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021? (Bitte nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Delikt, geschädigter Partei, Zugehörigkeit des Täterkreises und Schadenshöhe auf-schlüsseln)
  5. Welchen strafprozessualen Verlauf (Einstellung, Hauptverfahren, Verurteilung etc.) nahmen die Verfahren bisher?

Markus Wagner
Andreas Keith

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article234004956/Bundestagswahl-Angriffe-auf-Parteien-Mehr-als-4200-Straftaten.html

2 https://www.fr.de/politik/bundestagswahl-zerstoerte-wahlplakate-welche-parteien-betroffen-sind-91052018.html

3 https://www.ksta.de/politik/bundestagswahl2021/vandalismus–gewalt–beleidigung-mehr-als-4200-straftaten-mit-bezug-zur-bundestagswahl-39046000?cb=1643209737242&


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6359 mit Schreiben vom 21. Februar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die nachfolgenden Auswertungen sind auf Basis des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfolgt. Bei Straftaten, bei denen ein Be­zug zur Bundestagswahl erkannt wird, wird das Themenfeld „Bundestagswahlen“ vergeben. Dies erfolgt unabhängig vom jeweiligen Tatzeitraum.

Schadenshöhen werden im Rahmen des KPMD-PMK nicht statistisch erfasst und können da­her nicht angegeben werden. Weiterhin ist das Anfragekriterium „Täterkreis“ nicht Bestandteil des KPMD-PMK, somit können hierzu keine weiteren Ausführungen gemacht werden.

Im Weiteren verweise ich darauf, dass der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt (BKA) für das Jahr 2021 zwar abgeschlossen ist, aber noch keine Bestätigung dieses Ab­schlusses seitens des BKA erfolgte.

Veränderungen der Fallzahlen für 2021 sind demnach eher nicht mehr zu erwarten. Dennoch sind die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen weiterhin als vorläufige Zahlen zu betrach­ten.

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über politisch motivierte Angriffe auf
    Parteieinrichtungen oder Räumlichkeiten der im Landtag von Nordrhein-Westfalen vertretenen Parteien im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021? (Bitte nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Delikt, geschädigter Partei, Zugehörigkeit des Täterkreises und Schadenshöhe aufschlüsseln)

Für das Jahr 2021 sind bisher 28 Fälle bekannt, in denen ein Parteigebäude oder eine Partei­einrichtung als Angriffsziel erfasst wurde.

Davon besteht in drei Fällen ein Zusammenhang zur Bundestagswahl 2021. Dazu liegen die folgenden Erkenntnisse vor:

Phänomenbereich Tatzeit Tatort Delikt geschädigte Partei
PMK -nicht zuzuord- nen- 25.08.2021 Köln Sachbeschädigung Bündnis90/Die Grünen
PMK -nicht zuzuord­nen- 18.09.2021 Köln Sachbeschädigung CDU
PMK -links- 25.09.2021 Wuppertal Sachbeschädigung SPD

 

Zu den vorgenannten drei Straftaten liegen keine Tätererkenntnisse vor.

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über politisch motivierte Angriffe auf
    Vertreter und Mitglieder der im Landtag von Nordrhein-Westfalen vertretenen Par­teien im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021? (Bitte nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Delikt, geschädigter Partei, Zugehörig­keit des Täterkreises und Schadenshöhe aufschlüsseln)

Bisher sind 86 Straftaten erfasst, in denen es zu Straftaten gegen Parteimitglieder oder Par­teivertreter kam, die einen Bezug zur Bundestagswahl 2021 aufweisen.

In 26 Fällen konnten Täter ermittelt werden.

Die darüber hinaus erbetenen Angaben bitte ich der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über politisch motivierte Angriffe auf Wahlplakate der im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretenen Parteien im Wahl­kampf zur Bundestagswahl 2021? (Bitte nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Delikt, geschädigter Partei, Zugehörigkeit des Täterkreises und Schadenshöhe aufschlüsseln)

Mit Bezug zur Bundestagswahl 2021 sind 774 Fälle erfasst, bei denen ein Wahlplakat das Ziel einer Straftat darstellte. Dabei ist es möglich, dass im Rahmen einer Tatausführung mehrere Wahlplakate, auch unterschiedlicher Parteien, geschädigt wurden. In drei Fällen war die ge­schädigte Partei nicht mehr zu ermitteln.

Die weiteren Informationen bitte ich der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über politisch motivierte Angriffe auf Wahlkampf- und Infostände der im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretenen Par­teien im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021? (Bitte nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, Tatort, Tatzeit, Delikt, geschädigter Partei, Zugehörig­keit des Täterkreises und Schadenshöhe aufschlüsseln)

Für eine Auswertung von Angriffen auf Wahlkampf- oder Infostände würde es der Einzelfal­lauswertung aller für das Jahr 2021 im Zusammenhang mit der Bundestagswahl erfassten Meldungen (mehr als 800 Fälle) bedürfen. Dies ist innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

  1. Welchen strafprozessualen Verlauf (Einstellung, Hauptverfahren, Verurteilung etc.) nahmen die Verfahren bisher?

Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen aufgezählten Straftaten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die zur Beantwortung erforderlichen Zahlen liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor und können mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand nicht beschafft werden. Po­litisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 werden in den Statistiken und Datenbanken der Justiz nicht gesondert erfasst. Eine Erhebung der Daten würde daher eine Einzelauswertung der Akten aller in Betracht kommenden Verfahren erfor­dern.

 

Antwort samt Anlage als PDF