Politisch motivierte Kriminalität Links im Jahr 2021

Kleine Anfrage
vom 28.01.2022

Kleine Anfrage 6366des Abgeordneten Markus Wagner vom 28.01.2022

 

Politisch motivierte Kriminalität Links im Jahr 2021

Die politische Willensbildung erfolgt in Deutschland durch Wahlen. Jede Form von politisch motivierter Kriminalität, ganz gleich, ob von links oder von rechts kommend oder auf sonstiger ideologischer oder religiöser Grundlage beruhend, ist abzulehnen.

Das Ziel dieser Anfrage ist es, einen statistischen Überblick über die politisch links motivierte Kriminalität im Jahre 2021 zu erhalten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele politisch links motivierte Straftaten wurden im Jahre 2021 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflisten)
  2. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität wurden im Jahre 2021 in Nordrhein-Westfalen von bekannten Linksextremen verübt?
  3. Wie verteilen sich die politisch links motivierten Straftaten im Jahre 2021 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben)
  4. Wie viele Tatverdächtige wurden im Jahre 2021 in NRW wegen politisch links motivierter Straftaten festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten)
  5. In wie vielen Fällen politisch links motivierter Kriminalität kam es im Jahre 2021 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, zur Erhebung einer Anklage, zu einer Verurteilung oder zu einer Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch den Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6366 mit Schreiben vom 1. März 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.

Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten;
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben;
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden;
  • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105­108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungs-zusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

Der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt (BKA) ist für das Jahr 2021 zwar abgeschlossen, die endgültige Bestätigung des Abschlusses seitens des BKA steht aber noch aus. Die nachfolgend angegebenen Fallzahlen sind trotzdem als vorläufige Zahlen zu betrachten, wenngleich Veränderungen nicht zu erwarten sind.

1. Wie viele politisch links motivierte Straftaten wurden im Jahre 2021 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflisten)

Im Jahr 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen bislang 1.207 Straftaten der PMK-Links erfasst. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.

2. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität wurden im Jahre 2021 in Nordrhein-Westfalen von bekannten Linksextremen verübt?

Für das Jahr 2021 wurden bislang 237 Straftaten der Allgemeinkriminalität von bekannten Linksextremen begangen, die bereits zuvor polizeiliche Erkenntnisse als Tatverdächtige politisch motivierter Straftaten Links hatten.

3. Wie verteilen sich die politisch links motivierten Straftaten im Jahre 2021 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben)

Die statistische Erfassung politisch motivierter Straftaten nach Themenfeldern erfolgt auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich festgelegten Katalogs. Für eine differenzierte Lagedarstellung sind alle zutreffenden Ober- und Unterbegriffe anzugeben. Dementsprechend sind Mehrfachnennungen nicht nur möglich, sondern ausdrücklich gewollt.

Die beherrschenden Oberbegriffe der links motivierten Straftaten im Jahr 2021 sind „Konfrontation/politische Einstellung“ mit bislang 990 Delikten sowie „Innen- und Sicherheitspolitik“ mit bislang 588 Delikten.

Bei den Unterbegriffen sind „gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole“ mit bislang 494 und „gegen rechts“ mit bislang 466 erfassten Delikten auffällig.

Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

4. Wie viele Tatverdächtige wurden im Jahre 2021 wegen politisch links motivierter Straftaten festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten)

Im KPMD-PMK werden Tatorte und keine Festnahmeorte erfasst. Als Festnahme werden hier statistisch alle bekanntgewordenen polizeilichen Maßnahmen gemäß §§ 127, 127b StPO erfasst (keine Ingewahrsamnahmen nach dem Polizeigesetz NRW).

Im Jahr 2021 wurde in Nordrhein-Westfalen kein Tatverdächtiger wegen Straftaten der PMK-Links festgenommen.

5. In wie vielen Fällen politisch links motivierter Kriminalität kam es im Jahre 2021 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, zur Erhebung einer Anklage, zu einer Verurteilung oder zu einer Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch den Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben)

Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Im Jahr 2021 kam es – den Berichten der Generalstaatsanwältin und der Generalstaatsanwälte des Landes zufolge – bei nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften in 950 Fällen politisch links motivierter Kriminalität zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, in 205 Fällen zur Erhebung der öffentlichen Klage durch Einreichung einer Anklageschrift bzw. Beantragung eines Strafbefehls und in 909 Fällen zur Einstellung der Ermittlungen. Grund für die Einstellung des Verfahrens war in 402 Fällen, dass ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte. In 35 Fällen erfolgte eine Verurteilung.

Die Differenz zu den polizeilich eingeleiteten Ermittlungsverfahren erklärt sich durch ein anderes Erfassungssystem der Landesjustiz.

 

Antwort samt Anlage als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner