Politisch motivierte Kriminalität Rechts im ersten Halbjahr 2021

Kleine Anfrage
vom 30.06.2021

Kleine Anfrage 5643der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Markus Wagner vom 30.06.2021

 

Politisch motivierte Kriminalität Rechts im ersten Halbjahr 2021

Die politische Willensbildung erfolgt in Deutschland durch Wahlen. Jede Form von politisch motivierter Kriminalität, ganz gleich ob von links oder von rechts kommend oder auf sonstiger ideologischer oder weltanschaulicher Grundlage beruhend, ist abzulehnen.

Das Ziel dieser Anfrage ist es, einen statistischen Überblick über die politisch rechts motivierte Kriminalität im ersten Halbjahr des Jahres 2021 zu erhalten.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflisten)
  2. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in Nordrhein-Westfalen von bekannten Rechtsextremen verübt?
  3. Wie verteilen sich die politisch rechts motivierten Straftaten im ersten Halbjahr des Jahres 2021 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben)
  4. Wie viele Tatverdächtige wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in NRW wegen politisch rechts motivierter Straftaten festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten)
  5. In wie vielen Fällen politisch rechts motivierter Kriminalität kam es im ersten Halbjahr des Jahres 2021 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, zur Erhebung einer Anklage, zu einer Verurteilung oder zu einer Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch den Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben)

Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5643 mit Schreiben vom 3. August 2021 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheit­lich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Ent­scheidungen richten;
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerk­male, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsor­gane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben;
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen aus­wärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden;
  • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörig­keit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äuße­ren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusam­menhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105­108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

  1. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten wurden im ersten Halbjahr des Jah­res 2021 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflis­ten.)

Im ersten Halbjahr 2021 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen bislang 1076 Straftaten der PMK-Rechts erfasst, davon bislang 35 Gewaltdelikte.

Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität wurden im ersten Halbjahr des Jah­res 2021 in Nordrhein-Westfalen von bekannten Rechtsextremen verübt?

Im ersten Halbjahr 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 743 Straftaten der Allge­meinkriminalität von bekannten Rechtsextremen begangen, die bereits zuvor polizeiliche Er­kenntnisse als Tatverdächtige politisch motivierter Straftaten Rechts hatten.

  1. Wie verteilen sich die politisch rechts motivierten Straftaten im ersten Halbjahr des Jahres 2021 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben.)

Die statistische Erfassung politisch motivierter Straftaten nach Themenfeldern erfolgt auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich festgelegten Themenkatalogs. Für eine differenzierte Lagedarstellung sind alle zutreffenden Ober- und Unterbegriffe anzugeben. Dementsprechend sind Mehrfachnennungen nicht nur möglich, sondern ausdrücklich gewollt.

Die beherrschenden Oberbegriffe der rechts motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2021 sind „Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“ mit bislang 754 Delikten sowie „Hasskriminali­tät“ mit bislang 373 Delikten.

Bei den Unterbegriffen sind „Fremdenfeindlich“ mit bislang 364 und „gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole“ mit bislang 249 erfassten Delikten auffällig.

Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Wie viele Tatverdächtige wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in NRW we­gen politisch rechts motivierter Straftaten festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten.)

Im KPMD-PMK werden Tatorte und keine Festnahmeorte erfasst. Als Festnahme werden hier statistisch alle bekanntgewordenen polizeilichen Maßnahmen gemäß der §§ 127, 127b StPO erfasst (keine Ingewahrsamnahmen nach dem Polizeigesetz NRW).

Im ersten Halbjahr 2021 wurde in Nordrhein-Westfalen kein Tatverdächtiger wegen Straftaten der PMK-Rechts festgenommen.

  1. In wie vielen Fällen politisch rechts motivierter Kriminalität kam es im ersten Halb­jahr des Jahres 2021 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, zur Erhebung einer Anklage, zu einer Verurteilung oder zu einer Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)

Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bei den nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften kam es im ersten Halbjahr 2021 wegen politisch rechts motivierter Straftaten in 3036 Fällen zur Einleitung eines Ermittlungsverfah­rens. In 360 Fällen erfolgte im identischen Zeitraum die Erhebung der öffentlichen Klage bzw. Beantragung eines Strafbefehls, in 128 Fällen kam es zu einer Verurteilung und in 2316 Fällen zur Einstellung der Ermittlungen. Die Einstellung erfolgte in 912 Fällen, weil ein Tatverdächti­ger nicht ermittelt werden konnte.

Die Differenz zu den polizeilich eingeleiteten Ermittlungsverfahren erklärt sich durch ein ande­res Erfassungssystem der Landesjustiz.

 

Antwort samt Anlage als PDF