Politisch motivierte Sachbeschädigungen in NRW im ersten Halbjahr 2022

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 115
des Abgeordneten Markus Wagner vom 07.07.2022

 

Politisch motivierte Sachbeschädigungen in NRW im ersten Halbjahr 2022

Wie die statistische Auswertung des Innenministeriums für das Berichtsjahr 2021 ergab, konzentrierten sich im Bereich der politisch motivierten Kriminalität die Sachbeschädigungen hauptsächlich auf die Phänomenbereiche „PMK-rechts“ und „PMK-links“, wobei die Zahl mit linksextremistischem Hintergrund mehr als dreimal so hoch ist.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im ersten Halbjahr 2022 im Phänomenbereich „PMK-rechts“ in NRW?
  2. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im ersten Halbjahr 2022 im Phänomenbereich „PMK-links“ in NRW?
  3. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im ersten Halbjahr 2022 in den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ bzw. „PMK-religiöse Ideologie“ in NRW?
  4. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich?
  5. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. Verfassungsschutzbericht NRW 2021; S. 27 – 34.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 115 mit Schreiben vom 3. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.

Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten;
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben;
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden;
  • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß der §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a Strafgesetzbuch als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

Die Erhebung der Fallzahlen für das Jahr 2022 ist noch nicht abgeschlossen, weshalb die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen als vorläufig zu betrachten sind.

  1. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im ersten Halbjahr 2022 im Phänomenbereich „PMK-rechts“ in NRW?
  2. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im ersten Halbjahr 2022 im Phänomenbereich „PMK-links“ in NRW?
  3. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im ersten Halbjahr 2022 in den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ bzw. „PMK-religiöse Ideologie“ in NRW?
  4. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich?
  5. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte?

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Rahmen des KPMD-PMK kann jeder Straftat nur ein Zähldelikt zugeordnet werden. Als Zähldelikt zählt die Straftat mit der höchsten Strafandrohung. So ist es bei Straftaten mit mehreren Delikten möglich, dass die Sachbeschädigung durch ein anderes Delikt überlagert und nicht als Sachbeschädigung erfasst wird. Für die Erhebung der nachfolgenden Fallzahlen wurden alle Straftaten ausgewertet, bei denen als Zähldelikt ein Sachbeschädigungsdelikt erfasst wurde.

Für das erste Halbjahr 2022 wurden mit Stand 14.07.2022 bislang 573 Sachbeschädigungen erfasst.

Die Aufteilung der geklärten und ungeklärten Sachbeschädigungen auf die Phänomenbereiche ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Nordrhein- Westfalen PMK- Ausländische Ideologie PMK- Links PMK Rechts PMK-Religiöse Ideologie PMK-Nicht Zu zuordnen PMK-Gesamt
Delikts- gruppe An- zahl ge- klärt An- zahl ge- klärt An- zahl ge- klärt An- zahl ge- klärt An- zahl ge- klärt An- zahl ge-klärt
Sachbeschä-
digungen
106 1 139 12 43 3 1 0 284 26 573 42

 

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Beteiligte:
Markus Wagner