Kleine Anfrage 1029
des Abgeordneten Markus Wagner vom 09.01.2022
Politisch motivierte Sachbeschädigungen in NRW im Jahre 2022
Wie die statistische Auswertung des Innenministeriums für das erste Berichtshalbjahr 2022 ergab, konzentrierten sich im Bereich der politisch motivierten Kriminalität die Sachbeschädigungen hauptsächlich auf die Phänomenbereiche „PMK-Ausländische Ideologie“ und „PMK-Links“, wobei die Zahl mit linksextremistischem Hintergrund am höchsten ist.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2022 im Phänomenbereich „PMK-rechts“ in NRW?
- Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2022 im Phänomenbereich „PMK-links“ in NRW?
- Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2022 in den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ bzw. „PMK-religiöse Ideologie“ in NRW?
- In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich?
- In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte?
Markus Wagner
1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/398.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1029 mit Schreiben vom 7. Februar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten.
- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben.
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
- gegen eine Person wegen der ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder ihres Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe,
Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.
Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) sowie des Völkerstrafgesetzbuches erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.
Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.
Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).
Der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt für das Jahr 2022 ist noch nicht abgeschlossen und die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen mit Stand 16. Januar 2023 sind als vorläufige Zahlen zu betrachten.
- Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2022 im Phänomenbereich „PMK-rechts“ in NRW?
- Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2022 im Phänomenbereich „PMK-links“ in NRW?
- Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2022 in den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ bzw. „PMK-religiöse Ideologie“ in NRW?
- In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich?
- In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des KPMD-PMK kann jeder Straftat nur ein Zähldelikt zugeordnet werden. Als Zähldelikt zählt die Straftat mit der höchsten Strafandrohung. Bei Straftaten mit mehreren Delikten ist es möglich, dass die Sachbeschädigung durch ein anderes Delikt überlagert und die Straftat nicht als Sachbeschädigung erfasst wird. Für die Erhebung der nachfolgenden Fallzahlen wurden alle Straftaten ausgewertet, bei denen als Zähldelikt ein Sachbeschädigungsdelikt erfasst wurde.
Für das Jahr 2022 wurden mit Stand 16.01.2023 bislang 1093 Sachbeschädigungen erfasst. Die Aufteilung der geklärten und ungeklärten Sachbeschädigungen auf die Phänomenberei-che bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Nordrhein- Westfalen | PMK- Aus-ländische Ideologie | PMK- Links | PMK- Rechts | PMK-Re-ligiöse Ide-ologie | PMK-Nicht Zuzu- ordnen | PMK-Gesamt | ||||||
Delikts- gruppe | An- zahl | ge- klärt | An- zahl | ge- klärt | An- zahl | ge- klärt | An- zahl | ge- klärt | An- zahl | ge- klärt | An- zahl | ge-klärt |
Sachbe-schädigun- gen | 191 | 9 | 326 | 22 | 99 | 7 | 3 | 0 | 474 | 43 | 109 3 | 81 |