Polizei findet Sprengstoff, Drogen und Waffen – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 708
des Abgeordneten Markus Wagner vom 07.11.2022

Polizei findet Sprengstoff, Drogen und Waffen Was sind die Hintergründe?

Bei einer in Düsseldorf durchgeführten Razzia, von der nach wie vor weder bekannt ist, wann und wo sie stattfand, haben die Einsatzkräfte Sprengstoff sichergestellt. Dieser Fund löste weitere Durchsuchungsmaßnahmen am Montag, den 17. Oktober 2022 im Ruhrgebiet aus. Dabei wurden Wohnungen in Herne, Castrop-Rauxel und Essen durchsucht. In diesem Zusammenhang wurden nach Mitteilung der Polizei drei Männer festgenommen: ein 46­jähriger Rumäne, ein 50 Jahre alter Italiener und ein 30-Jähriger mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit. Außerdem wurden Sprengstoff, drei scharfe Schusswaffen, ein Schalldämpfer, rund 300 Patronen, etwa 21 Kilo Marihuana, ein Kokain-Stein (rund ein Kilo) sowie 1250 Schachteln offensichtlich unversteuerte Zigaretten sichergestellt.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Durchsuchungen? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Eintragungen sind im Bundeszentralregister über die drei Täter verzeichnet?
  3. Welche Bezüge zur Organisierten Kriminalität gibt es?
  4. Sind die sichergestellten Waffen bereits in anderen strafrechtlich relevanten Zusammenhängen aufgetaucht?
  5. Woher stammen die 21 Kilo Marihuana sowie das eine Kilo Kokain?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. htt p s: / / www. B i l d .de/regional/ d u e s s e l d o r f /duesseldorf-aktuell/duesseldorf- h e r n e -razzia-polizei-findet- s p r e n g s t o f f – w a f f e n -u n d- d r o g e n – 81 67 96 56 .bild.h t m l.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 708 mit Schreiben vom 29. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. 1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Durchsuchungen? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 17.11.2022 im Wesentlichen berichtet, dass sich das Ermittlungsverfahren gegen sechs Per­sonen im Alter von 30 bis 64 Jahren mit italienischer, rumänischer und bosnisch-herzegowini-scher Staatsangehörigkeit richte, denen der Erwerb bzw. das Überlassen der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen sowie der unerlaubte Erwerb und Umgang mit Sprengstoffen vor­geworfen werde.

Zunächst sei gegen drei Personen Haftbefehle erlassen und vollstreckt worden. Eine dieser Personen sei wieder aus der Haft entlassen worden, weil sich nach weiteren Ermittlungen der dringende Tatverdacht nicht habe aufrechterhalten lassen. Der Haftbefehl sei aufgehoben wor­den.

Die Ermittlungen dauern an.

  1. Welche Eintragungen sind im Bundeszentralregister über die drei Täter verzeichnet?

Nach dem vorbezeichneten Bericht weist der Registerauszug des italienischen Beschuldigten eine Eintragung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln auf. Die Auszüge der übrigen Beteiligten weisen keine Eintragungen auf.

Von näheren Angaben zu der Vorstrafe des italienischen Beschuldigten wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beach­tenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) bei Abwägung mit dem parlamentarischen Informati­onsanspruch abgesehen. Dabei ist auch zu beachten, dass der Beschuldigte wegen der zeit­lichen und örtlichen Eingrenzung der Tat sowie weiterer, presseöffentlicher Angaben zum Ver­fahrensstand zur Person identifizierbar sein könnte.

  1. Welche Bezüge zur Organisierten Kriminalität gibt es?

Nach dem vorbezeichneten Bericht hat mindestens ein Beschuldigter nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen Bezüge zur Organisierten Kriminalität.

  1. Sind die sichergestellten Waffen bereits in anderen strafrechtlich relevanten Zusammenhängen aufgetaucht?
  2. Woher stammen die 21 Kilo Marihuana sowie das eine Kilo Kokain?

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Zur Herkunft der Waffen und der sichergestellten Betäubungsmittel dauern die Ermittlungen an.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner