Polizei löst Palästina-Demo in Köln auf

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1749

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Polizei löst Palästina-Demo in Köln auf

„Am Osterwochenende lief eine Demonstration mit Palästina-Bezug in Berlin aus dem Ruder. Aus diesem Grund hatten die Beamten in Köln ein besonderes Augenmerk auf die heutigen Kundgebungen.“1

Am Samstag, den 15. April 2023, fanden die erwähnten „heutigen Kundgebungen“ in Köln statt. Unter dem Motto „Solidarität mit Palästina“ wurden insgesamt zwei Demonstrationen ins Leben gerufen. Während die Versammlung in der Innenstadt vom Versammlungsleiter gegen 16 Uhr ohne Zwischenfälle beendet wurde, musste stattdessen die aus rund 20 Teilnehmern bestehende Versammlung in Köln-Mülheim von der Polizei vorzeitig aufgelöst werden.2

Nach Angaben der Polizei wurde von mehreren Teilnehmern mehrfach zu Gewalt gegen das israelische Volk aufgerufen. Darüber hinaus soll ein Teilnehmer, gegen den nun ermittelt wird, den Gewaltaufruf auch auf einem Schild in arabischer Schrift gezeigt haben. Dieses Schild wurde daraufhin von der Polizei sichergestellt.3 Die Polizei hatte zuvor die Auflage erteilt, dass auf der Versammlung nicht zu Gewalt oder Hass gegen die israelische Bevölkerung aufgerufen oder das Existenzrecht des Staates Israel geleugnet werden darf.4 Da gegen mehrerer dieser Auflagen vorstoßen wurde, hat die Polizei auch ein Strafverfahren gegen den Organisator der Demonstration eingeleitet.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wer ist der Organisator beziehungsweise Anmelder der in Köln-Mülheim stattgefundenen Demonstration?
  3. Wie viele antisemitisch motivierte Straftaten hat es anlässlich der oben genannten Demonstrationen gegeben? (Bitte die Delikte einzeln aufschlüsseln sowie die Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht, Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)
  4. Wie viele der in Frage 3 aufgezählten antisemitisch motivierten Straftaten sind bereits einem PMK-Bereich zugeordnet worden? (Bitte einzeln auflisten, welchem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität die Taten zugerechnet wurden.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .t-online.de/region/koeln/id_100160616/koeln-verstoss-gegen-auflagen-polizei-loest-pro-palaestina-demo-auf.html.

2 Vgl. https:// www .bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/aufruf-zu-gewalt-polizei-loest-palaestina-demo-in-koeln-auf-83569928.bild.html.

3 Ebenda.

4 Vgl. https:// www .t-online.de/region/koeln/id_100160616/koeln-verstoss-gegen-auflagen-polizei-loest-pro-palaestina-demo-auf.html.

5 Vgl. https:// www .bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/aufruf-zu-gewalt-polizei-loest-palaestina-demo-in-koeln-auf-83569928.bild.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1749 mit Schreiben vom 30. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Am 15.04.2023 wurde ab 16:03 Uhr eine Versammlung in Form eines Aufzugs zum Thema „Solidarität mit Palästina“ in Köln durchgeführt. Um 17:13 Uhr wurde der Aufzug durch Polizei­kräfte vor Ort aufgelöst, da während des Versammlungsgeschehens mehrfach gegen im Vor­feld gemäß § 13 Abs. 1 Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) verfügte Beschränkungen der Versammlungsbehörde verstoßen wurde. Eine Strafanzeige gemäß § 27 Abs. 2 VersG NRW wurde gefertigt. Darüber hinaus wurde durch die Polizei während der Demonstration ein Plakat sichergestellt, welches gegen die Auflagen verstoßen hat. Diesbezüglich wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gemäß § 28 Abs. 1 Ziffer 4 VersG NRW gefertigt. Weiterfüh­rende Angaben obliegen der Informationshoheit der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz am 08.05.2023 berichtet, dass ihm der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln mitgeteilt habe, dass Strafanzeigen im Zusammen­hang mit dem Demonstrationsgeschehen vom 15.04.2023 dort bislang nicht eingegangen sind.

  1. Wer ist der Organisator beziehungsweise Anmelder der in Köln-Mülheim stattge­fundenen Demonstration?

Anmelder war einer Privatperson aus Köln. Zum Schutz von Persönlichkeitsrechten werden weitere Personaldaten im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen nicht mitgeteilt.

  1. Wie viele antisemitisch motivierte Straftaten hat es anlässlich der oben genannten Demonstrationen gegeben? (Bitte die Delikte einzeln aufschlüsseln sowie die Tat­verdächtigen nach Alter, Geschlecht, Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehö­rigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Es wurden keine antisemitisch motivierten Straftaten im Rahmen der oben genannten Ver­sammlung festgestellt.

  1. Wie viele der in Frage 3 aufgezählten antisemitisch motivierten Straftaten sind be­reits einem PMK-Bereich zugeordnet worden? (Bitte einzeln auflisten, welchem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität die Taten zugerechnet wurden.)

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 3.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner