Polizeibeauftragter – Kosten und Bilanz – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 660
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Polizeibeauftragter Kosten und Bilanz Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 17. Oktober 2022, Drucksache 18/1249, auf unsere Kleine Anfrage vom 22. September 2022, Drucksache 18/1026, hat die Landesregierung auf die von uns gestellte Frage 1

„Welche Kosten sind mit der Schaffung des Polizeibeauftragten bis heute verbunden gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach: Gehalt, Mitarbeiter und deren Gehälter, Büromieten, Ausstattung, Sachmittel, Dienstwagen, Reisekosten, Pensionsansprüche und weitere Kosten.)“1

Folgendes mitgeteilt:

„In der Wahrnehmung seiner Aufgaben wurde und wird der Polizeibeauftragte grundsätzlich von zwei weiteren Personen unterstützt. Durch die Schaffung der Funktion des Polizeibeauftragten sind bis heute Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 918.399,70 Euro entstanden.“2

Hier sind die entstandenen Personal- und Sachkosten beziffert. Allerdings wurde der Gesamtbetrag nicht, wie von uns gewünscht, aufgeschlüsselt.

Des Weiteren teilt die Landesregierung auf unsere Frage 2:

„Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Arbeit des Polizeibeauftragten?“

nachstehendes Ausführungen mit:

„Die Arbeit des Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ergänzt das qualifizierte Beschwerdemanagement der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen und trägt zu einer gesunden Fehlerkultur und damit zu einer Stärkung des Vertrauens in die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen bei. Alle Angehörigen der Polizei des Landes können sich jederzeit und ohne Einhaltung des Dienstweges mit Anregungen, Einwendungen und Hinweisen an den Polizeibeauftragten wenden. Der Polizeibeauftragte wurde von der Landesregierung bewusst als unabhängiger Ansprechpartner für die Beschäftigten der Polizei des Landes eingerichtet, der an Weisungen nicht gebunden ist und nach pflichtgemäßem Ermessen allein auf Grund eigener Entscheidung tätig wird.“3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die einzelnen Kostenpositionen, die die Gesamtsumme in Höhe von 918.399,70 Euro ergeben? (Bitte nach Gehalt des Polizeibeauftragten, Mitarbeiter und deren Gehälter, Büromieten, Sachmittel, Dienstwagen, Reisekosten, Pensionsansprüche des Polizeibeauftragten sowie seiner zwei Mitarbeiter und weitere Kosten aufschlüsseln.)
  2. Warum will der Innenminister, nachdem bereits knapp 1 Million Euro an Steuergeldern für einen neben den bereits bestehenden Beschwerdemöglichkeiten etablierten Polizeibeauftragten, welchen die Landesregierung „unabhängig“ nennt, ausgegeben wurden, ein völlig neues Amt eines sogenannten „unabhängigen Polizeibeauftragten“ schaffen?
  3. Welche sachlichen und persönlichen Gründe sprechen aus Sicht des Innenministers für eine Abberufung des jetzigen Polizeibeauftragten und die Abschaffung seines Amtes?
  4. Welche Mittel veranschlagt die Landesregierung für einen neuen „unabhängigen Polizeibeauftragten“, wenn sie das denn tatsächlich umsetzen will?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Drs. 18/1249, S. 1.

2 Ebenda, S. 2.

3 Ebenda, S. 2.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 660 mit Schreiben vom 23. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Wie hoch sind die einzelnen Kostenpositionen, die die Gesamtsumme in Höhe von 918.399,70 Euro ergeben? (Bitte nach Gehalt des Polizeibeauftragten, Mitarbeiter und deren Gehälter, Büromieten, Sachmittel, Dienstwagen, Reisekosten, Pensi­onsansprüche des Polizeibeauftragten sowie seiner zwei Mitarbeiter und weitere Kosten aufschlüsseln.)

Die Gesamtsumme in Höhe von insgesamt 918.399,70 Euro (seit September 2019) setzt sich aus Personalkosten in Höhe von 854.113,52 Euro und Sach- und Dienstleistungskosten in Höhe von 64.286,18 Euro zusammen.

  1. Warum will der Innenminister, nachdem bereits knapp 1 Million Euro an Steuergel­dern für einen neben den bereits bestehenden Beschwerdemöglichkeiten etablier­ten Polizeibeauftragten, welchen die Landesregierung „unabhängig“ nennt, aus­gegeben wurden, ein völlig neues Amt eines sogenannten „unabhängigen Polizei­beauftragten“ schaffen?
  2. Welche sachlichen und persönlichen Gründe sprechen aus Sicht des Innenminis­ters für eine Abberufung des jetzigen Polizeibeauftragten und die Abschaffung seines Amtes?
  3. Welche Mittel veranschlagt die Landesregierung für einen neuen „unabhängigen Polizeibeauftragten“, wenn sie das denn tatsächlich umsetzen will?

Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Wie im Rahmen der Antwort auf die Kleinen Anfrage 482 (LT-Drs. 18/1026) ausgeführt, haben sich die regierungstragenden Parteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Stelle ei-ner/eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einzurichten. Wie sich die zukünf­tige Ausgestaltung des unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag darstellen wird, wird Gegenstand eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens sein. Erst danach kann be­urteilt werden, ob und gegebenenfalls welche Änderungen an den bestehenden Strukturen erforderlich werden. Ebenso werden sich hieraus auch die für eine Festlegung der erforderli­chen finanziellen Mittel ergebenden Rahmenbedingungen ergeben. Aussagen zu den zu ver­anschlagenden Mitteln sind der Landesregierung daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner