Polizeibeauftragter – Wie sieht die weitere Entwicklung aus?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 875
der Abgeordneten Prof. Dr. Daniel Zerbin und Markus Wagner vom 07.12.2022

Polizeibeauftragter Wie sieht die weitere Entwicklung aus?

Mit Antwort der Landesregierung vom 23. November 2022 auf unsere Kleine Anfrage vom 25. Oktober 2022, Drucksache 18/1394, hat die Landesregierung auf die von uns gestellten Fragen 2–4 leider nicht vollumfänglich geantwortet. Unsere Fragen:

„Warum will der Innenminister, nachdem bereits knapp 1 Million Euro an Steuergeldern für einen neben den bereits bestehenden Beschwerdemöglichkeiten etablierten Polizeibeauftragten, welchen die Landesregierung „unabhängig“ nennt, ausgegeben wurden, ein völlig neues Amt eines sogenannten „unabhängigen Polizeibeauftragten“ schaffen?

Welche sachlichen und persönlichen Gründe sprechen aus Sicht des Innenministers für eine Abberufung des jetzigen Polizeibeauftragten und die Abschaffung seines Amtes?

Welche Mittel veranschlagt die Landesregierung für einen neuen „unabhängigen Polizeibeauftragten“, wenn sie das denn tatsächlich umsetzen will?“1

wurden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet:

„Wie im Rahmen der Antwort auf die Kleinen Anfrage 482 (LT-Drs. 18/1026) ausgeführt, haben sich die regierungstragenden Parteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Stelle einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einzurichten. Wie sich die zukünftige Ausgestaltung des unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag darstellen wird, wird Gegenstand eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens sein. Erst danach kann beurteilt werden, ob und gegebenenfalls welche Änderungen an den bestehenden Strukturen erforderlich werden. Ebenso werden sich hieraus auch die für einen Festlegung der erforderlichen finanziellen Mittel ergebenden Rahmenbedingungen ergeben. Aussagen zu den zu veranschlagenden Mitteln sind der Landesregierung daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.“2

Da uns an einer genauen Beantwortung der Frage gelegen ist, werden wir sie nachfolgend in abgewandelter Form erneut stellen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Ist der Innenminister von der Neuregelung des Polizeibeauftragten im Koalitionsvertrag innerlich überzeugt?
  2. Gibt es sachliche und persönliche Gründe, die aus Sicht des Innenministers für eine Abberufung des jetzigen Polizeibeauftragten sprechen?
  3. Gibt es sachliche und persönliche Gründe, die aus Sicht des Innenministers für die Abschaffung des Amtes des jetzigen Polizeibeauftragten sprechen?
  4. Sind für einen neuen „unabhängigen Polizeibeauftragten“ Baransätze im Haushalt hinterlegt?

Prof. Dr. Daniel Zerbin
Markus Wagner

 

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1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 23.11.2022, S. 2.

2 Ebd., S. 2–3.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 875 mit Schreiben vom 5. Januar 2023 na­mens der Landesregierung beantwortet.

  1. Ist der Innenminister von der Neuregelung des Polizeibeauftragten im Koalitions­vertrag innerlich überzeugt?

Wie im Rahmen der Antworten auf die Kleinen Anfragen 482 und 660 (LT-Drs. 18/1026 und 18/1394) ausgeführt, haben sich die regierungstragenden Parteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Stelle einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einzuset­zen. Der Umsetzung dieser Abrede des Koalitionsvertrags hat sich die Landesregierung ver­pflichtet.

  1. Gibt es sachliche und persönliche Gründe, die aus Sicht des Innenministers für eine Abberufung des jetzigen Polizeibeauftragten sprechen?
  2. Gibt es sachliche und persönliche Gründe, die aus Sicht des Innenministers für die Abschaffung des Amtes des jetzigen Polizeibeauftragten sprechen?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Wie im Rahmen der Antworten auf die Kleinen Anfragen 482 und 660 (LT-Drs. 18/1026 und 18/1394) ausgeführt, wird die zukünftige Ausgestaltung des unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag Gegenstand eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens sein. Erst da­nach kann beurteilt werden, ob und gegebenenfalls welche Änderungen an den bestehenden Strukturen erforderlich werden.

  1. Sind für einen neuen „unabhängigen Polizeibeauftragten“ Baransätze im Haushalt hinterlegt?

Vom Ministerium des Innern wurden für die Einrichtung der Stelle einer/eines neuen unabhän­gigen Polizeibeauftragten keine Mittel im Haushalt vorgesehen. Die regierungstragenden Par­teien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Stelle einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einzusetzen.

 

Antwort als PDF