Polizeilicher Einsatz wegen Ruhestörung eskaliert

Kleine Anfrage
vom 09.07.2020

Kleine Anfrage 4076des Abgeordneten Markus Wagner vom 09.07.2020

 

Polizeilicher Einsatz wegen Ruhestörung eskaliert

Gegen 01:20 Uhr wurden am 5. Juli 2020 die Beamten des Wach- und Wechseldienstes zu einer Ruhestörung in einem Parkhaus am Carlsplatz in Düsseldorf gerufen. Dort soll laut Bericht eine 15-köpfige Gruppe junger Menschen im Alter von 19 bis 28 Jahren auf dem Dach gefeiert und randaliert haben.

Die Beamten leiteten die Personengruppe aus dem Parkhaus. Anschließend habe ein 20jähriger eine Zigarette am Streifenwagen ausgedrückt. Als die Beamten auf diese gezielte Provokation reagierten, wurde einer von ihnen durch eine weitere männliche Person aus der Gruppe mit einem Faustschlag attackiert. Dadurch wurde der Beamte so schwer verletzt, dass er nach der Behandlung in einer Klink nicht mehr dienstfähig war. Der Angreifer flüchtete gleich nach der Attacke.

Im Laufe der anschließend eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnte ein möglicher Tatverdächtiger angetroffen werden. Die übrigen Mitglieder der Gruppe bedrängten die Beamten derweil so massiv, dass diese Pfefferspray einsetzen mussten. Die Lage konnte letztlich nur unter Hinzuziehung von Unterstützungskräften bewältigt werden.

Alle beteiligten Personen erhielten einen Platzverweis für die Altstadt. An diesen hielten sich jedoch zwei Frauen und vier Männer nicht und mussten die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen.

Darüber hinaus waren in den Randbereichen der Düsseldorfer Altstadt weitere aggressive Personengruppen unterwegs und sorgten für mehrere polizeiliche Einsätze, u.a. wegen Körperverletzungsdelikten. Nur durch die große Kräftelage und konsequentes Einschreiten konnten größere Konflikte verhindert werden.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was ist der jeweilige Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 2020 im Umkreis der Düsseldorfer Altstadt begangenen Straftaten? (Bitte Tatverdächtige, Tathergänge, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  2. Wie viele Beamte wurden in dieser Nacht angegriffen und verletzt? (Bitte nach Anzahl, Art und Schwere der Verletzung aufschlüsseln)
  3. Was ist über die in dieser Nacht kontrollierten Personen bekannt? (Bitte Anzahl, Alter, Geschlecht, Nationalität, Anlass der Kontrolle und des etwaig ausgesprochenen Platzverweises und ggf. Vorstrafen der Personen angeben)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF laden

 

1 Nrw-aktuell.tv (2020): Einsatz wegen Ruhestörung eskaliert in Düsseldorf – Randalierer attackieren Polizisten – Platzverweise Ingewahrsamnahmen; online im Internet: https://www.nrw-aktuell.tv/2020/07/einsatz-wegen-ruhestorung-eskaliert-in.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4076 mit Schreiben vom 5. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 4076 bezieht sich auf einen Einsatz am 05. Juli 2020 gegen 01:20 Uhr (Nacht von 04. auf den 05. Juli 2020). Ich gehe daher davon aus, dass sich die Fragen der Kleinen Anfrage 4076 auch auf die Geschehnisse der Nacht vom 04. auf dem 05. Juli 2020 (Samstag auf Sonntag) beziehen und nicht wie angefragt vom 05. auf den 06. Juli 2020.

  1. Was ist der jeweilige Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 2020 im Umkreis der Düsseldorfer Altstadt begangenen Straftaten? (Bitte Tatverdächtige, Tathergänge, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  2. Wie viele Beamte wurden in dieser Nacht angegriffen und verletzt? (Bitte nach Anzahl, Art und Schwere der Verletzung aufschlüsseln)

Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Als Datengrundlage für die Beantwortung dieser Fragen dient das Polizeiliche Vorgangsbearbeitungssystemen (Polizeiliche Eingangsstatistik), da die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik hierzu erst nach Jahresablauf fertiggestellt werden. Die aus der polizeilichen Eingangsstatistik generierten Daten sind statistisch nur bedingt valide, denn sie können sich aufgrund von Qualitätssicherung und je nach Ermittlungsfortschritt noch verändern.

In dem Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen wurden bis zum 22. Juli 2020 für den Bereich der Düsseldorfer Altstadt für den fraglichen Zeitraum (Nacht vom 04. auf den 05. Juli 2020) insgesamt 14 Strafanzeigen aufgenommen.

Es handelt sich hierbei um

  • ein Sexualdelikt
  • eine Körperverletzung
  • zwei gefährliche Körperverletzungen
  • zwei Taschendiebstähle
  • fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • ein Diebstahl aus Gaststätten
  • einmal Inverkehrbringen von Falschgeld
  • einmal Widerstand/Sachbeschädigung/gefährliche Körperverletzung u.a.

Eine Abfrage zu den Sachständen von allen aufgenommenen Strafanzeigen wäre in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Die Antwort ist daher auf den in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 4076 genannten Sachverhalt beschränkt.

Zum aktuellen Sachstand zu diesem Sachverhalt hat das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 22. Juli 2020 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 14.07.2020 im Wesentlichen Folgendes berichtet:

,Das den entsprechenden Sachverhalt betreffende Ermittlungsverfahren wird hier unter dem Aktenzeichen 82 Js 1003/20 gegen zwei heranwachsende Beschuldigte wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte u. a. geführt.

Dem Verfahren liegt im Wesentlichen Folgendes zugrunde:

In der Nacht des 5. Juli 2020 gegen 01:00 Uhr wurden zwei Polizeibeamte der Polizeiwache Stadtmitte des Polizeipräsidiums Düsseldorf aufgrund einer der Polizei gemeldeten Ruhestörung zum 5. Stock (Dach) des Parkhauses am Carlsplatz in Düsseldorf entsandt. Die Beamten trafen dort eine Gruppe von 16 Personen im Alter zwischen 15 und 22 Jahren an, die augenscheinlich Alkohol konsumierten, laut Musik hörten und vom Dach des Parkhauses herunterschrien und denen deshalb ein Platzverweis erteilt wurde, dem die Gruppe auch Folge leistete. Noch vom Dach des Parkhauses aus konnten die Beamten beobachten, dass eine der angetroffenen männlichen Personen nach dem Verlassen des Parkhauses eine Zigarette an der Front des vor dem Eingang des Parkhauses abgestellten Funkstreifenwagens ausdrückte. Dies nahmen die Beamten zum Anlass, die Person, einen 20-jährigen deutschen Staatsbürger aus Meerbusch, festzuhalten und dessen Personalien aufzunehmen. Anschließend wollten die Beamten mit diesem zum Streifenwagen gehen, um eine etwaige Beschädigung zu begutachten. Da der Festgehaltene versuchte, sich loszureißen und zu flüchten, brachten die Beamten ihn zu Boden, um ihm Handfesseln anzulegen.

Daraufhin solidarisierten sich offenbar die weiteren noch anwesenden Mitglieder der Gruppe mit ihm, wurden verbal aggressiv und rückten immer näher an die Beamten heran. In dieser Situation lief ein bisher unbekannter Täter von der Seite auf einen der Polizeibeamten zu und versetzte ihm einen Faustschlag in das Gesicht. Hierdurch brach ein Stück eines Zahns des Beamten ab und seine Oberlippe platzte auf. Der Geschädigte zog daraufhin seinen Einsatzmehrzweckstock und wehrte mit diesem einen weiteren Faustschlag des unbekannten Täters ab, der anschließend unerkannt in Richtung der Rheinpromenade flüchtete.

Zeitgleich zu dem Angriff des unbekannten Täters wurde der Kollege des verletzten Polizeibeamten von einem 19-jährigen in Deutschland geborenen und in Düsseldorf wohnhaften serbischen Staatsangehörigen aus der Gruppe der „feiernden“ Personen attackiert. Dieser Angriff konnte jedoch durch den Einsatz eines Reizgassprühgerätes abgewehrt werden, ohne dass es zu einer Verletzung des Beamten kam.

Im weiteren Verlauf konnte – auch durch die Anforderung zusätzlicher Einsatzkräfte – die Situation beruhigt werden. Zudem konnten die Personalien der noch anwesenden 15 Gruppenmitglieder festgestellt und aufgenommen werden.

Gegen die erstgenannte Person, gegen die nach dem Einsatz ein Platzverweis ausgesprochen wurde, wird aufgrund des geschilderten Sachverhalts wegen des Verdachts der (gemeinschädlichen) Sachbeschädigung sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Sonstige polizeiliche Erkenntnisse betreffend den Beschuldigten sind nicht bekannt.

Dem weiteren Beschuldigten wird tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit jeweils versuchter Körperverletzung und Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Der zum Vorfallzeitpunkt deutlich unter dem Einfluss von Alkohol stehende Beschuldigte wurde im Anschluss an die ihm zur Last gelegte Tat in Gewahrsam genommen. Dort wurde ihm von dem diensthabenden Polizeiarzt eine Blutprobe zur Bestimmung des Blutalkoholgehalts entnommen, der noch nicht aktenkundig ist. Auch dieser Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Etwaige polizeiliche Erkenntnisse zu seiner Person liegen hier ebenfalls nicht vor.

Beide Beschuldigten wurden bei dem Vorfall selbst wohl durch den Einsatz des Reizgases leicht verletzt und vor Ort von der Besatzung eines Rettungswagens behandelt.

Die Ermittlungen – auch zu der Identität der geflüchteten Person, welche den Beamten verletzt hat – dauern an. Insbesondere stehen noch mehrere Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen aus.´

Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 21. Juli 2020 mitgeteilt, keine Bedenken gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf zu haben.“

Es gab in der abgefragten Zeit im Bereich der Düsseldorfer Altstadt keine weiteren Angriffe auf bzw. Verletzungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

  1. Was ist über die in dieser Nacht kontrollierten Personen bekannt? (Bitte Anzahl, Alter, Geschlecht, Nationalität, Anlass der Kontrolle und des etwaig ausgesprochenen Platzverweises und ggf. Vorstrafen der Personen angeben)

Im Bereich der Düsseldorfer Altstadt wurden in der Nacht insgesamt 141 Personen aus strafprozessualen oder gefahrenabwehrenden Gründen kontrolliert. Darunter befanden sich drei weibliche Personen. Nähere Angaben bitte ich der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. Eine Erfassung von Nationalität und Vorstrafen ist im Rahmen der Dokumentation der Kontrollen nicht erfolgt.

 

Antwort samt Anlage als PDF laden

Beteiligte:
Markus Wagner