Kleine Anfrage 659
des Abgeordneten Markus Wagner vom 25.10.2022
Polizeipensionen lösen Konflikt in der Regierung aus – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 20. Oktober 2022 auf unsere Kleine Anfrage vom 22. September 2022, Drucksache 18/1025, hat die Landesregierung auf die von uns gestellten Fragen 1 und 2
„Wie viele Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen sind seit 2018 außerplanmäßig bzw. vorzeitig in Pension gegangen respektive ausgeschieden? (Bitte nach den Gründen aufschlüsseln.)“1
„Wie hat sich das Pensionierungsverhalten von Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen, differenziert nach Erreichung der Regelaltersgrenze, vorzeitiger Dienstunfähigkeit sowie vorgezogener Antragsaltersgrenze, jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte in absoluten Zahlen sowie im prozentualen Verhältnis zu den Bediensteten darstellen.)“2
Folgendes mitgeteilt:
„Grundsätzlich erfolgt nur eine Unterscheidung zwischen Abgängen im regulären Ruhestandsjahr (reguläre Abgänge) und solche vor dem Erreichen desselbigen (sonstige Abgänge).“3
In diesem Zusammenhang gab die Landesregierung folgende Zahlen hinsichtlich der derzeit bekannten Abgangszahlen der Polizeivollzugsbeamten für die Jahre 2017 bis 2021 bekannt:4
Jahr | Sonstige |
2021 | 474 |
2020 | 503 |
2019 | 422 |
2018 | 478 |
2017 | 498 |
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viel kumulierte Dienstzeit ist durch die vorzeitigen Pensionierungen weniger geleistet worden?
- Welchen Einfluss haben die vorzeitigen Pensionierungen auf die Stellenzahl?
Markus Wagner
1 Vgl. Drs. 18/1025, S. 1.
2 Ebenda.
3 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 20.10.2022, S. 2.
4 Vgl. ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 659 mit Schreiben vom 22. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Wie viel kumulierte Dienstzeit ist durch die vorzeitigen Pensionierungen weniger geleistet worden?
Wie im Rahmen der Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 481 (Drucksache 18/1293) mitgeteilt, liegen zu den konkreten Abgangsgründen keine aussagekräftigen Informationen vor, weswegen grundsätzlich nur eine Unterscheidung zwischen Abgängen im regulären Ruhestandsjahr (reguläre Abgänge) und solchen vor dem erreichen desselbigen (sonstige Abgänge) erfolgt. Vorzeitige Pensionierungen sind in diesem Sinne nur eine Teilmenge der sonstigen Abgänge, die zudem vor dem Hintergrund gesetzlicher Normierungen grundsätzlich einem entstandenen Verlust ansonsten zu leistender Dienstzeit nicht gleichgesetzt werden können.
- Welchen Einfluss haben die vorzeitigen Pensionierungen auf die Stellenzahl?
Die in diesem Zusammenhang einzig relevante Einflussgröße ist die Gesamtsumme der jährlich aus dem Dienst ausscheidenden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB). Auch vor dem Hintergrund des Ziels der Landesregierung, die Anzahl der PVB sukzessive zu erhöhen, findet die Summe der aus dem Dienst ausscheidenden PVB durch die erhöhten Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und -anwärter angemessen Berücksichtigung. Ein darüberhinausgehender Einfluss auf die im schriftlichen Bericht des Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am 31. März 2022 (Vorlage 17/6688) dargestellten bekannten und anzunehmenden Entwicklungen des Personalkörpers der PVB besteht daher nicht.