Kleine Anfrage 481
des Abgeordneten Markus Wagner vom 22.09.2022
Polizeipensionen lösen Konflikt in der Regierung aus
Die Ampelkoalition hatte sich in ihren Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, dass den Polizeibeamten eine Wertschätzung für ihren schwierigen täglichen Einsatz entgegengebracht werden sollte. Damit einhergehend wurde eine „Steigerung der Attraktivität“ der Polizei-laufbahn angekündigt. Danach sollten sich laut Gesetzentwurf unter anderem die künftigen Versorgungsbezüge der im Bundesdienst stehenden Polizisten um bis zu 160 Euro pro Monat erhöhen. Allerdings wurde bis heute davon nichts umgesetzt. Im Gegenteil: Finanzminister Lindner verzögert sogar auch noch die Erhöhung der Polizeipensionen. Die Bundespolizei beklagt, dass sie massiv unterfinanziert und unterbesetzt sei. Insgesamt 1.240 neue Planstellen seien nach Angaben des Bundespolizei-Chefs Dieter Romann nötig. Genehmigt wurden indes nur 500.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen sind seit 2018 außerplanmäßig bzw. vorzeitig in Pension gegangen respektive ausgeschieden? (Bitte nach den Gründen aufschlüsseln.)
- Wie hat sich das Pensionierungsverhalten von Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen, differenziert nach Erreichung der Regelaltersgrenze, vorzeitiger Dienstunfähigkeit sowie vorgezogener Antragsaltersgrenze, jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte in absoluten Zahlen sowie im prozentualen Verhältnis zu den Bediensteten darstellen.)
- Wie viele Pensionierungen erwartet die Landesregierung bei der Polizei? (Bitte nach planmäßigen Pensionierungen ob Erreichens der Altersgrenze und vorzeitiger Pensionierungen für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025.)
- Wie hoch liegt derzeit der Pensionsanspruch in Nordrhein-Westfalen für Polizeibeamte und plant die Landesregierung eine Erhöhung der Pensionen?
Markus Wagner
1 Vgl. https ://www .welt.de/p olitik/deutschlan d/plus240992191/Zwischen -Lindner-und-Faeser-bricht-Konflikt-um-Polizei-Pensionen-aus.html.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 481 mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Wie viele Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen sind seit 2018 außerplanmäßig bzw. vorzeitig in Pension gegangen respektive ausgeschieden? (Bitte nach den Gründen aufschlüsseln.)
- Wie hat sich das Pensionierungsverhalten von Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen, differenziert nach Erreichung der Regelaltersgrenze, vorzeitiger Dienstunfähigkeit sowie vorgezogener Antragsaltersgrenze, jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte in absoluten Zahlen sowie im prozentualen Verhältnis zu den Bediensteten darstellen.)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung erfolgt auf Basis einer Auswertung aus dem Personal-informationssystem der Polizei NRW.
Grundsätzlich erfolgt nur eine Unterscheidung zwischen Abgängen im regulären Ruhestandsjahr (reguläre Abgänge) und solchen vor dem Erreichen desselbigen (sonstige Abgänge). Zu den konkreten Abgangsgründen liegen hingegen keine aussagekräftigen Informationen vor. Die nachfolgende Tabelle zeigt daher die derzeit bekannten Abgangszahlen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) für die Jahre 2017 bis 2021. Zahlen für das Jahr 2022 liegen noch nicht vor.
Jahr | Reguläre | Sonstige | Abgänge Gesamt im Verhältnis zur Anzahl PVB zum Stichtag 01.01. |
2021 | 1.167 | 474 | 4,1% |
2020 | 1.213 | 503 | 4,3% |
2019 | 1.187 | 422 | 4,0% |
2018 | 1.049 | 478 | 3,8% |
2017 | 815 | 498 | 3,3% |
- Wie viele Pensionierungen erwartet die Landesregierung bei der Polizei? (Bitte
nach planmäßigen Pensionierungen ob Erreichens der Altersgrenze und vorzeitiger Pensionierungen für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025.)
Die jeweilige Anzahl der derzeit vermuteten Abgänge von PVB für die Jahre 2022 bis 2025 zeigt die nachfolgende Tabelle.
Jahr | Reguläre | Sonstige |
2022 | 968 | 783 |
2023 | 1.308 | 741 |
2024 | 938 | 705 |
2025 | 873 | 662 |
- Wie hoch liegt derzeit der Pensionsanspruch in Nordrhein-Westfalen für Polizeibeamte und plant die Landesregierung eine Erhöhung der Pensionen?
Die Grundlage für die Berechnung des Ruhegehaltes sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten. Diese sind je nach beruflicher Laufbahn und Werdegang individuell sehr verschieden. Maßgebend sind hier die Regelungen im Beamtenversor-gungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Berechnung der Versorgung für PVB unterscheidet sich grundsätzlich nicht von den anderen Beamtengruppen des Landes. Jedoch können polizeispezifische Zulagen (z.B. Polizeizulage nach § 48 Abs. 5 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen) das Ruhegehalt erhöhen.
Die Ruhegehaltfähigkeit dieser Polizeizulage wurde mit dem Dienstrechtsmodernisierungsge-setz zum 01.07.2016 wiedereingeführt.
In der Kleinen Anfrage wird Bezug auf die Erhöhung der Ruhegehälter der Bundespolizei genommen. Dies soll für die Bundespolizei ebenfalls durch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage erreicht werden. Insofern holt der Bund nun nach, was in NRW bereits geltendes Recht ist.