Kleine Anfrage 2211
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Polizeistruktur in der Städteregion Aachen – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 2. Februar 2023, Drucksache 18/2808, auf meine Kleine Anfrage vom 4. Januar 2023, Drucksache 18/2374, wurde auf meine gestellte Frage 1
„Wie lange dauern die Anfahrtszeiten für Polizeieinsätze in den einzelnen Kommunen der Städteregion Aachen? (Bitte nach Einsatzannahme bis Ankunft für 2021 bis heute aufschlüsseln).“1
unter anderem Folgendes geantwortet:
„Die Polizei Nordrhein-Westfalen erhebt bei Polizeieinsätzen die sogenannte Einsatzreaktionszeit (ERZ). Diese bildet die Zeit ab, welche die Einsatzkräfte der Polizei benötigen, um nach der Alarmierung die Einsatzörtlichkeit zu erreichen. Die ERZ bildet den Durchschnitt aller außenveranlassten polizeilichen Einsätze. Darin enthalten sind auch Einsätze, für deren Wahrnehmung nicht immer höchste Eile geboten ist (z.B. Verkehrsbehinderungen). Sie unterliegt dabei vielen Einflussfaktoren, die bei einer Bewertung herangezogen werden müssen. Neben der Priorisierung der Einsätze nach Dringlichkeit wird sie unter anderem durch das aktuelle Einsatzaufkommen, die Anzahl der in den jeweiligen Kategorien anfallenden Einsätze, die Anzahl der jeweils zur Einsatzwahrnehmung verfügbaren Kräfte, die Gestaltung der Streifenbezirke, die Witterungs- und Straßenverhältnisse und die jeweils aktuelle Verteilung der Einsatzkräfte im Zuständigkeitsbereich beeinflusst. Die Einsätze werden dabei regelmäßig vorrangig von den disloziert im Einsatzraum befindlichen Einsatzmitteln wahrgenommen.“2
Meine Frage 2
„Wie viele Polizeieinsätze gab es im Zuständigkeitsbereich der Wache Eschweiler von 2021 bis heute?“3
wurde wie folgt beantwortet:
„Analog zur Beantwortung der Frage 1 wird auch hier der Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 betrachtet.
2021: 7.866 Polizeieinsätze
2022: 8.477 Polizeieinsätze
Im oben genannten Zeitraum gab es demnach im Zuständigkeitsbereich der Wache Eschweiler insgesamt 16.343 Polizeieinsätze.“4
Auf meine Frage 4
„Für wann ist beabsichtigt, eine durchgehend geöffnete Wache in Eschweiler einzurichten?“5
antwortete die Landesregierung
„Für die Landesregierung hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität. Dazu gehört, die Qualität polizeilicher Arbeit vor Ort zu sichern. Die Kreispolizeibehörden können eigenständig Organisationsentwicklung – nach dem Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung – betreiben. Dies folgt dem Ansatz, dass die Kreispolizeibehörden vor Ort am ehesten bewerten können, welche Strukturen für die Aufgabenerledigung sachgerecht sind. Daher obliegt es den Kreispolizeibehörden vor Ort im Rahmen landesweiter Vorgaben und Standards, Entscheidungen über die behördenweite Struktur von Polizeiwachen, die Festlegung der einzelnen Standorte und deren durchgängige oder temporäre Besetzung zu treffen. Dies geschieht im Rahmen eines behördenstrategischen Abwägungsprozesses, unter Berücksichtigung der örtlichen Sicherheitslage und der behördlichen Schwerpunktsetzungen. Im Hinblick auf eine effektive Polizeiarbeit trifft die jeweilige Behördenleitung daher ihre strategischen Entscheidungen auf der Grundlage einer Vielzahl von Parametern.
Gleichwohl berichten die Kreispolizeibehörden dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW möglichst frühzeitig vor der Umsetzung beabsichtigter Fortentwicklungen ihrer Organisationsstrukturen. Dadurch ist im Bedarfsfall gewährleistet, dass den Kreispolizeibehörden frühzeitig Hinweise gegeben werden können, die bei den beabsichtigten Organisationsänderungen vor Ort zu berücksichtigen sind.“6
Derzeit liegt kein Antrag auf eine Organisationsänderung des Polizeipräsidiums Aachen vor.
Ich frage daher erneut die Landesregierung:
- Wie lang sind die Einsatzreaktionszeiten (ERZ) bei der Inanspruchnahme von Sonder-und/oder Wegerechten im Vergleich zu den sonstigen Einsätzen seit 2021? (Bitte nach Verkehrs- und Strafdelikten aufschlüsseln.)
- Wie viele der in Antwort 1 erfolgten Einsätzen erfolgten mit respektive ohne Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten? (Bitte nach Einsätzen aufschlüsseln. Sollte es eine polizeispezifische Aufschlüsselung geben, so bitten wir darum, diese differenziert und ohne intern verwendete Abkürzungen zur Verfügung zu stellen.)
- Die Sicherheitslage ist abhängig von den tatsächlichen Straftaten, jedoch auch abhängig von der subjektiven Sicherheit der Bevölkerung. Wenn sich Frauen ab Einbruch der Dunkelheit (sowohl Sommer als auch im Winter) nicht mehr „auf die Straße“ trauen, da sie sonst befürchten müssen, einem Übergriff zum Opfer zu fallen, liegt der Wunsch nahe, das subjektive Gefühl zu stärken. Ebenso trägt auch die tägliche öffentliche Berichterstattung zu einer Zunahme durch Messerangriffe und/oder tätlichen Angriffen zur Sicherheitslage bei, so kann man dies auch mit der fehlenden Sicherheitspräsenz (Polizei u/o Ordnungsamt) in Einklang bringen. Inwieweit können Angaben zu den innerbetrieblichen behördenstrategischen Abwägungsprozessen bzgl. einer dauerhaft (minimal 16 – 18 Std. täglich) besetzten Polizeiwache in Eschweiler gegeben werden? (Bitte nach den jeweiligen Hintergründen aufschlüsseln.)
- Welche Maßstäbe werden durch die Kreispolizeibehörde in Ansatz gebracht, um die Abwägung einer dauerhaften Präsenzwache zu gewährleisten?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 02.02.2023, Drucksache 18/2808.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2211 mit Schreiben vom 29. August 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie lang sind die Einsatzreaktionszeiten (ERZ) bei der Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerechten im Vergleich zu den sonstigen Einsätzen seit 2021? (Bitte nach Verkehrs- und Strafdelikten aufschlüsseln.)
Eine statistische Erfassung von Einsätzen mit Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerechten ist nicht vorgesehen. Des Weiteren gibt es für die eingesetzten Kräfte keine Verpflichtung zur Meldung der Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerechten. Somit würde auch eine aufwendig händische Auswertung jedes Einsatzes keine validen Angaben ermöglichen.
- Wie viele der in Antwort 1 erfolgten Einsätzen erfolgten mit respektive ohne Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten? (Bitte nach Einsätzen aufschlüsseln. Sollte es eine polizeispezifische Aufschlüsselung geben, so bitten wir darum, diese differenziert und ohne intern verwendete Abkürzungen zur Verfügung zu stellen.)
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
- Die Sicherheitslage ist abhängig von den tatsächlichen Straftaten, jedoch auch abhängig von der subjektiven Sicherheit der Bevölkerung. Wenn sich Frauen ab Einbruch der Dunkelheit (sowohl Sommer als auch im Winter) nicht mehr „auf die Straße“ trauen, da sie sonst befürchten müssen, einem Übergriff zum Opfer zu fallen, liegt der Wunsch nahe, das subjektive Gefühl zu stärken. Ebenso trägt auch die tägliche öffentliche Berichterstattung zu einer Zunahme durch Messerangriffe und/oder tätlichen Angriffen zur Sicherheitslage bei, so kann man dies auch mit der fehlenden Sicherheitspräsenz (Polizei u/o Ordnungsamt) in Einklang bringen. Inwieweit können Angaben zu den innerbetrieblichen behördenstrategischen Ab-wägungsprozessen bzgl. einer dauerhaft (minimal 16 – 18 Std. täglich) besetzten Polizeiwache in Eschweiler gegeben werden? (Bitte nach den jeweiligen Hintergründen aufschlüsseln.)
Die Stadt Eschweiler ist Teil des Wachbereichs der Polizeiwache Süd in Stolberg. Diese Polizeiwache ist rund um die Uhr besetzt, wodurch vor Ort eine durchgängige Ansprechbarkeit auch für die Bürgerinnen und Bürger aus Eschweiler gewährleistet ist.
Darüber hinaus befindet sich in Eschweiler eine polizeiliche Liegenschaft, in der sechs Be-zirksdienstbeamte, ein Fachkommissariat sowie Dienststellen der Direktion Verkehr angesiedelt sind. Hier werden fest ausgewiesene Bürgersprechstunden angeboten.
Eine Ansprechbarkeit der Polizei für die Bürgerinnen und Bürger in Eschweiler ist damit gewährleistet.
- Welche Maßstäbe werden durch die Kreispolizeibehörde in Ansatz gebracht, um die Abwägung einer dauerhaften Präsenzwache zu gewährleisten?
Die Kreispolizeibehörden betreiben nach dem Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcen-verantwortung eigenständig Organisationsentwicklung. Einer Wachstandortstrukturreform in einer Kreispolizeibehörde geht eine genaue Analyse der Sicherheitslage und -struktur voraus. In dieser werden Umstrukturierungserfordernisse beleuchtet, geprüft und bewertet. In diesem Fall obliegt es der Kreispolizeibehörde Aachen, Entscheidungen über die behördenweite Struktur von Polizeiwachen, die Festlegung der einzelnen Standorte und deren durchgängige oder temporäre Besetzung zu treffen.