Kleine Anfrage 2999
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Polizeivollzugsbeamte und Überziehwesten für die Kriminalpolizei – Wie ist der Stand der Dinge?
Mit Antwort der Landesregierung vom 20. Oktober 2023, Drucksache 18/1779 auf meine Fragen zum Haushaltsplan 2024 vom 25. September 2023, wurde meine Frage
„Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind gegenwärtig in Ermittlungskommissionen eingesetzt?“1 wie folgt beantwortet:
„Die angefragten Daten liegen nicht vor und können mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden.“2
Darüber hinaus wurden meine Fragen
„Werden die Kriminalpolizei mit taktischen Überziehwesten ausgestattet?
Welche Kosten entstünden für den Erwerb von taktischen Überziehwesten für alle Kriminalpolizisten im operativen Dienst?“3
aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
„Die Kriminalpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde und wird anhand von taktischen Bedarfen mit Überziehschutzwesten ausgestattet. Eine flächendeckende Ausstattung ist derzeit nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Eine Trennung, ob Außendienst bzw. operativer Dienst wahrgenommen wird oder nicht, lässt sich nicht allgemeingültig festhalten, da die Aufgabenwahrnehmung jeder Kriminalbeamtin/jedes Kriminalbeamten Außendienst bzw. operativen Dienst erfordern kann.“4
Ich frage daher erneut die Landesregierung:
- Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind gegenwärtig in Ermittlungskommissionen eingesetzt?
- Welche Gründe liegen vor, dass aus Sicht der Landesregierung eine flächendeckende Ausstattung mit Überziehwesten derzeit nicht erforderlich ist?
- Welche Kosten entstünden für den Erwerb von taktischen Überziehwesten für alle Kriminalpolizisten im operativen Dienst?
Markus Wagner
1 Vorlage 18/1779 vom 20.10.2023, S. 15.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2999 mit Schreiben vom 3. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind gegenwärtig in Ermittlungskommissionen eingesetzt?
Ich verweise auf meine Antwort zu Ziffer 2.36 meines schriftlichen Berichts zur Sitzung des Innenausschusses am 09.11.2023 (Vorlage 18/1779) vom 20.10.2023.
- Welche Gründe liegen vor, dass aus Sicht der Landesregierung eine flächendeckende Ausstattung mit Überziehwesten derzeit nicht erforderlich ist?
Alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Kriminalpolizei sind mit einer ballistischen Unterziehschutzweste ausgestattet.
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Kriminalwachen und der Einsatztrupps der Kriminalpolizei sind als Bedarfsträger darüber hinaus mit Überziehschutzwesten ausgestattet. Hierbei handelt es sich um die sogenannte „Außentragehülle“ mit dem Schriftzug „Polizei“, in die die ballistischen Elemente der Unterziehschutzweste eingelegt werden können. Die Angehörigen dieser Dienststellen sind operativ im Außendienst tätig und verfügen durch Nutzung der Außentragehülle über die Möglichkeit, Führungs- und Einsatzmittel an dieser mitzuführen und sie komfortabel ab- und anzulegen.
Die übrigen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Kriminalpolizei versehen vorrangig Innendienst mit einem geringeren Anteil an Außeneinsätzen. Der ballistische Schutz ist durch die Unterziehschutzweste sichergestellt, die bei Außeneinsätzen verdeckt getragen wird. Erforderlichenfalls ist eine Kenntlichmachung durch vorhandene Leuchtwesten mit der Aufschrift „Polizei“ möglich. Für diese Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten besteht aufgrund der geringeren Außendiensttätigkeit kein einsatz- und kriminalfachlicher Bedarf einer Ausstattung mit Außentragehüllen/Überziehwesten.
- Welche Kosten entstünden für den Erwerb von taktischen Überziehwesten für alle Kriminalpolizisten im operativen Dienst?
Eine Ausstattung aller Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Kriminalpolizei der Kreispolizeibehörden mit Außentragehüllen/Überziehwesten – über die bisherigen Bedarfsträger hinaus – wäre mit Gesamtkosten von etwa 1,9 Millionen Euro verbunden.