Kleine Anfrage 5237des Abgeordneten Nic Vogel vom 26.03.2021
Prüfung und Ertüchtigung von Brücken in NRW
Von den insgesamt 6.639 Brücken in Nordrhein-Westfalen, die in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW fallen, wurden bislang nur 219 auf Grund ihres Alters, ihrer Bauweise oder wegen der besonders hohen Verkehrsbelastung untersucht.
Der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion zufolge mussten von diesen 219 Brücken nur 35 nicht für den heute üblichen Verkehr ertüchtigt werden. Des Weiteren werden aktuell zwölf Brücken neu gebaut bzw. ersetzt; 95 Brücken warten noch darauf, durch einen Ersatzneubau entsprechend ertüchtigt zu werden.
Daher frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Brücken in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW müssen nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung auf Grund ihres Alters, ihrer Bauweise oder wegen der besonders hohen Verkehrsbelastung überprüft werden?
- Welchen Zeitraum plant die Landesregierung bis zum Abschluss der notwendigen Untersuchungen ein?
- Wie alt sind die 6.639 Brücken in Nordrhein-Westfalen? (Bitte tabellarisch auflisten)
- Wann plant die Landesregierung, die 95 Brücken, deren Neubau geplant ist, zu ersetzen? (Bitte tabellarisch auflisten)
- Nach welchen Kriterien priorisiert die Landesregierung die Ertüchtigung von Brücken in Nordrhein-Westfalen?
Nic Vogel
Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 5237 mit Schreiben vom 3. Mai 2021 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie viele Brücken in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW müssen nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung auf Grund ihres Alters, ihrer Bauweise oder wegen der besonders hohen Verkehrsbelastung überprüft werden?
Zusätzlich zu den bereits nachgerechneten 219 Brückenbauwerken sind nach derzeitigem Kenntnisstand vorrangig 198 Brücken zu überprüfen.
Darüber hinaus sind Brückenbauwerke zu untersuchen, bei denen geplante Straßenbaumaßnahmen unmittelbaren Einfluss auf sie haben (z.B. Ausbau der Strecke) oder umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind.
Langfristig sind alle Bauwerke, die vor 1985 gebaut wurden, zu überprüfen.
2. Welchen Zeitraum plant die Landesregierung bis zum Abschluss der notwendigen Untersuchungen ein?
Die Landesregierung beabsichtigt, die Nachrechnung der vorrangig zu untersuchenden Brückenbauwerke im Zuge der Bundes- und Landesstraßen in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenbau NRW bis 2030 abzuschließen. Die nicht vorrangig zu untersuchenden Brücken werden danach sukzessive nachgerechnet.
3. Wie alt sind die 6.639 Brücken in Nordrhein-Westfalen? (Bitte tabellarisch auflisten)
Das Alter der einzelnen Brücken ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Lage und weitere Informationen zu den Bauwerken können unter www.nwsib-online.de mittels der Suchfunktion über die Bauwerksnummer ermittelt werden.
4. Wann plant die Landesregierung, die 95 Brücken, deren Neubau geplant ist, zu ersetzen? (Bitte tabellarisch auflisten)
Von den 95 Brückenbauwerken, für die ein Ersatzneubau vorgesehen ist, sind im aktuellen Bauprogramm 22 Ersatzneubauten terminiert. Die derzeit geplanten Bauzeiten sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Lage und weitere Informationen zu den Bauwerken können auch hier unter www.nwsib-online.de mittels der Suchfunktion über die Bauwerksnummer ermittelt werden.
Die Umsetzung der restlichen Ersatzneubauten ist noch nicht abschließend terminiert.
5. Nach welchen Kriterien priorisiert die Landesregierung die Ertüchtigung von Brücken in Nordrhein-Westfalen?
Die Priorisierung der Brückenbauwerke erfolgt anhand der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorgesehenen Bewertung, des sog. Traglastindexes, der die strukturellen Eigenschaften eines Bauwerks bewertet und der Zustandsnote eines Bauwerkes (gem. RI-EBW-Prüf).