Kleine Anfrage 254
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD
In Berichten der WAZ vom 22.08.2017 über Deutschkurse für Flüchtlinge wird über erhebliche Mängel in der Stadt Essen berichtet. Die Kurse seien, auch aufgrund der schlechten Qualität des Lernmaterials, von schwindenden bis zur Kursauflösung führenden Teilnehmerzahlen geprägt. Es wird von geringem Interesse an den Kursen und geringem Erfolg berichtet. Ein großer Teil der Mittel soll auch ins Leere laufen, weil das Personal unzureichend qualifiziert sei und teilweise ohne Erfolgskontrolle unterrichtet werde. 1
Asylrecht und Genfer Flüchtlingskonvention begründen lediglich ein temporäres Aufenthaltsrecht. Auch wer nur ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht hat, muss zum Erwerb der deutschen Sprache verpflichtet werden. Von Interesse ist deshalb, wie erfolgreich diese Kurse in Nordrhein-Westfalen sind.
Fernab muss bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme auch mit Sanktionen gerechnet werden. Das Arbeitslosengeld II kann danach um bis zu 60 % gekürzt werden. Es können auch Bußgelder erhoben werden.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele „Flüchtlinge“ in Nordrhein-Westfalen nehmen an Deutschkursen bzw. Alphabetisierungskursen teil? Bitte auflisten nach Nationalität und Jahr von 2015 bis heute.
- Wie hoch ist die Abschlussquote bei derartigen Kursen, also wie viele Flüchtlinge haben ein Sprachzertifikat erworben?
- Was waren die drei Hauptgründe für Kursabbrüche bzw. Kurswiederholungen, die in den Jahren seit 2015 zu verzeichnen sind?
- Wie oft und in welcher Höhe wurden die oben genannten Sanktionen bei Kursabbruch verhängt?
Gabriele Walger-Demolsky