Rahmenvertrag Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen zur Vereinbarkeit Beruf und Familie

Kleine Anfrage
vom 09.08.2023

Kleine Anfrage 2288

der Abgeordneten Andreas Keith, Zacharias Schalley und Klaus Esser AfD

Rahmenvertrag Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen zur Vereinbarkeit Beruf und Familie

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat in den Jah­ren 2021 und 2022 insgesamt 3,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.

In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4472 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2288 mit Schrei­ben vom 13. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Rahmenvertrag Infor-mations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen zur Vereinbar­keit Beruf und Familie“ erhalten?

Den Zuschlag hat die PME Familienservice GmbH erhalten.

  1. Wie hoch sind die monatlichen Kosten des externen Beraters für den o. g. Rah­menvertrag?

In dem mit der Kleinen Anfrage 1868 abgefragten Zeitraum sind keine Kosten angefallen, da lediglich die Auftragserteilung in diesen Zeitraum fiel. Die Laufzeit des Vertrags begann erst am 1. Januar 2023.

  1. Wie hat sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Schließung des Rah­menvertrags im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr verändert?

Mit der Unterstützung und Beratung der Beschäftigten durch den geschlossenen Dienstleis­tungsvertrag soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Ministerium verbessert werden.

  1. Wie viele Mitarbeiter des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr haben die Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung des externen Beraters in Anspruch genommen?

In dem abgefragten Zeitraum konnte die Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung des externen Beraters noch gar nicht in Anspruch genommen werden. Auf die Antwort zu Frage 2 wird in­soweit Bezug genommen.

  1. Inwieweit gibt es bezogen auf den Rahmenvertrag objektive Bewertungskriterien, um die Erfüllung der vereinbarten Vertragsziele zu bewerten?

Die Leistungsbeschreibung als Grundlage des geschlossenen Rahmenvertrags umfasst die Kriterien für die Erfüllung der Vertragsziele.

 

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