Rasanter Anstieg der Einbruchs- und Diebstahlszahlen bei Handwerkern – Was unternimmt die Landesregierung?

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2963

der Abgeordneten Markus Wagner und Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Rasanter Anstieg der Einbruchs- und Diebstahlszahlen bei Handwerkern Was unternimmt die Landesregierung?

Ein schriftlicher Bericht des Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am 14. September 2023 hat offengelegt, dass im Jahr 2022 insgesamt 75.240 Fälle des „Diebstahls an/aus Kraftfahrzeugen“ registriert. Des Weiteren heißt es, dass „der Anteil der versuchten Taten […] 2022 bei 13,4 % und die Aufklärungsquote bei 7,6 %“ lag.1

Von den insgesamt 3.844 tatverdächtigen Personen besaßen 1.722 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. „Unter den nichtdeutschen tatverdächtigen Personen sind rumänische (217), algerische (200) und polnische (146) Tatverdächtige am häufigsten vertreten.“2

Bei der sogenannten Tatort-Wohnsitz-Beziehung, also dem Verhältnis des Wohnortes der tatverdächtigen Person zu dem Tatort, an welchem sie die Straftat begeht, fällt für das Jahr 2022 auf, dass „mehr als die Hälfte der ermittelten Tatverdächtigen in der Tatortgemeinde gemeldet waren“.3

Weiter heißt es in dem Bericht des Innenministeriums, dass „zur Verhütung von – bandenmäßig begangenen – schweren Diebstahlsdelikten […] zudem die Möglichkeit [besteht], eine strategische Fahndung auf Grundlage des § 12a PolG NRW zu beantragen“. Dabei können „im Rahmen von Anhalte- und Sichtkontrollen“ Polizisten „in einem örtlich beschränkten Raum Personen ohne konkreten Verdacht anhalten, diese nach ihrer Identität befragen und Fahrzeuge kontrollieren“.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele der 2.122 tatverdächtigen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, verfügen über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?
  2. Wie lauten die Vornamen der 2.122 tatverdächtigen Personen?
  3. Wie oft wurde eine strategische Fahndung zur Verhütung von – bandenmäßig begangenen – schweren Diebstahlsdelikten seit 2010 bis heute pro Jahr beantragt?

Markus Wagner

Prof. Dr. Daniel Zerbin

 

MMD18-7004

 

1 Vgl. Vorlage 18/1605 vom 11.09.2023.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2963 mit Schreiben vom 4. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele der 2.122 tatverdächtigen Personen, die die deutsche Staatsangehörig­keit besitzen, verfügen über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt, wel­che die Erfassung von jeweils nur einer Staatsbürgerschaft pro Person vorsehen. Tatverdäch­tige, die eine deutsche und eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen mit der deutschen Staatsangehörigkeit er­fasst. Insofern ist eine Aussage auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-West­falen zur Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht möglich.

  1. Wie lauten die Vornamen der 2.122 tatverdächtigen Personen?

Die Vornamen der tatverdächtigen Personen bitte ich der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausgewie­sen.

  1. Wie oft wurde eine strategische Fahndung zur Verhütung von bandenmäßig be­gangenen schweren Diebstahlsdelikten seit 2010 bis heute pro Jahr beantragt?

Eine strategische Fahndung kann gem. § 12a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 PolG NRW zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung i. S. d. § 8 Abs. 3 PolG NRW angeordnet werden. Der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung umfasst auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) sowie den Bandendiebstahl (§ 244 StGB).

Im Zeitraum Januar bis November 2023 ordneten die Polizeibehörden 57 strategische Fahn­dungen gem. § 12a Nr. 1 Alt. 1 PolG NRW an. Zu den Daten der weiteren Jahre wird auf die Vorlage 18/1220 verwiesen.

 

MMD18-7595