Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 1987
Beim Autofahren die Geschwindigkeit übertreten, dadurch geblitzt werden und trotzdem kein Knöllchen erhalten? Einen Parkverstoß begehen und dennoch nicht zur Rechenschaft gezogen werden? Das ist nicht nur bloß eine Wunschvorstellung der meisten Autofahrer, die sich niemals für sie erfüllen wird. Es ist auf deutschen Straßen gelebte Realität – zumindest für die Fahrer, die im Dienste der Regierung stehen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion liefert Zahlen zu Abfragen nach den Fahrzeugführern durch die Polizei und Ordnungsämter bei den einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden. Die meisten Verstöße im Straßenverkehr fallen auf das Bundesinnenministerium, dem aber auch zahlreiche Behörden untergeordnet sind. Allein bis Ende April dieses Jahres fanden mindestens 1.796 Fahrerabfragen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung statt. Allerdings beantwortete das Bundesinnenministerium nicht, wie viel Fahrzeuge oder Fahrer im Einsatz sind, und verwies auch Sicherheitsinteressen.1
Es folgt in deutlichem Abstand das Bundesverkehrsministerium mit 71 Abfragen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat 25 Anfragen wegen entsprechender Verstöße registriert. Die Anfrage der Linksfraktion macht deutlich, dass für den überwiegenden Teil der Abfragen Geschwindigkeitsübertretungen und Parkverstöße verantwortlich waren.2
Auffällig ist, dass in den meisten Fällen allerdings unklar bleibt, wer das Auto steuerte. Ministerien und Behörden machen von der sogenannten Übermittlungssperre Gebrauch und verweigern die Benennung der Fahrer, wenn etwa Sicherheitsinteressen entgegenstehen. Insbesondere die Innenbehörden haben auf diese Sperre am häufigsten zurückgegriffen. So wurde nur in 362 von 1.796 Fällen ein Fahrzeugführer benannt. Da in den anderen Fällen die Fahrer nicht ermittelt werden können, bleiben ihre Verstöße ohne Folgen.3
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 1987 mit Schreiben vom 12. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Staatskanzlei zeichnet als Halterin für Fahrzeuge der Minister- und Staatssekretärsebene, der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, der Präsidentin des Landesrechnungshofes sowie für die Nutz-, Pool- und Selbstfahrerfahrzeuge der Landesregierung verantwortlich. Darüber hinaus verwalten die Ressorts eigene sowie Fahrzeuge der nachgeordneten Bereiche selbstständig.
- In wie vielen Fällen betrieben nach Kenntnis der Landesregierung die Polizei oder Ordnungsämter in den Jahren 2017 bis 2023 aufgrund von Verstößen gegen die StVO durch Dienstwagen der Landesregierung Fahrermittlungen gegenüber der Staatskanzlei beziehungsweise Landesministerien oder nachgeordneten Behörden des Landes, indem sie den entsprechenden Halter anschrieb und um die Benennung des Fahrers baten? (Bitte nach Jahr sowie Landesministerium differenziert auflisten.)
Für den abgefragten Zeitraum 2017 bis 2023 sind 170 Halteranfragen von Behörden gegenüber der Staatskanzlei eingegangen. Eine Angabe der Halteranfragen gegenüber den übrigen Ressorts mit eigenen Dienstfahrzeugen ist nicht möglich, da auf Grund ihrer Fuhrparkgröße die Erhebung der Daten in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich war oder derartige Daten von den Ressorts nicht erhoben werden; eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Daten besteht nicht.
- Um welche Verstöße gegen die StVO hat es sich dabei im Einzelnen gehandelt? (Bitte nach Jahr sowie Landesministerium beziehungsweise Behörde differenziert auflisten.)
Im Geschäftsbereich der Staatskanzlei wurden Ordnungswidrigkeiten insbesondere in den Bereichen Geschwindigkeit, Parken, Abstand und Rotlicht festgestellt. Hierunter fallen auch automatisierte Verfahren bei Verstößen z.B. in Bezug auf Kolonnenfahrten mit Sonderrechten im Personenschutz. Für die übrigen Ressorts kann eine Angabe aus den oben genannten Gründen nicht erfolgen.
- In wie vielen Fällen wurde der Fahrer eines Dienstwagens der Landesregierung bzw. nachgeordneten Behörde durch das entsprechende Landesministerium bzw. die Behörde der Polizei oder dem Ordnungsamt im in Frage 1 erfragten Zeitraum gemeldet? (Bitte differenziert nach Jahr sowie Landesministerium beziehungsweise Behörde auflisten.)
Für den hier angefragten Zeitraum 2017 bis 2023 sind 170 Rückmeldungen der Staatskanzlei an die anfragende Behörde erfolgt. Für die übrigen Ressorts kann eine Angabe aus den oben genannten Gründen nicht erfolgen.
- In wie vielen Fällen wurde der Fahrer eines Dienstwagens der Landesregierung bzw. einer nachgeordneten Behörde durch das betreffende Landesministerium der Polizei oder dem Ordnungsamt im in Frage 1 erfragten Zeitraum nicht gemeldet, sodass es folglich zu einer Nicht-Weitergabe von Fahrerdaten kam? (Bitte differenziert nach Jahr sowie Landesministerium beziehungswiese Behörde auflisten.)
Für den hier angefragten Zeitraum 2017 bis 2023 sind keine Fälle im Geschäftsbereich der Staatskanzlei bekannt. Für die übrigen Ressorts kann eine Angabe aus den oben genannten Gründen nicht erfolgen.
- Welche Landesministerien oder Landesbehörden haben sich zu einer Höchstgeschwindigkeit bei der Nutzung ihrer Dienstfahrzeuge verpflichtet?
Für alle Fahrerinnen und Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen des Landes NRW gelten die Regelungen der StVO. Zusätzliche Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit haben das Landesamt für Finanzen, das Ministerium der Justiz (für Gefangenentransporte) und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW getroffen.