Rathaustunnel Lüdenscheid: Sogenanntes Asbestgutachten wirft neue Fragen auf

Kleine Anfrage
vom 14.11.2023

Kleine Anfrage 2890

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Rathaustunnel Lüdenscheid: Sogenanntes Asbestgutachten wirft neue Fragen auf

Die Laboruntersuchungen des sog. Asbestgutachtens zum Lüdenscheider Rathaustunnel wurden von Straßen.NRW am 30.10.2023 einem Lüdenscheider Unternehmer im Rahmen eines IFG-Antrags ausgehändigt und von diesem ausgewertet. Nach Sichtung der Kontaktproben des 2019 beauftragten Umwelttechnologieunternehmens wird deutlich: Von 44 Proben sind nur 14 positiv, die restlichen 30 waren negativ. Ferner wird bei den aus dem Rathaustunnel entnommenen Faserproben auch der gefundene Stoff Chrysotil (Weißasbest) näher bezeichnet. Wenn aber bei lediglich einem Drittel aller entnommenen Proben positive Funde zu Tage traten, stellt sich die Frage, ob sich keine anderen Möglichkeiten, z.B. die Verkapselung dieser Fundstellen anstelle einer jahrelangen Sanierung geeignet hätten. Die Konservierung von Asbest kann eine sinnvolle Option sein, wenn das Material in gutem Zustand und nicht beschädigt ist. Anstatt es vollständig zu entfernen, kann es dann konserviert werden. Dazu wird das Material eingekapselt und mit speziellen Beschichtungen oder Dichtungsmitteln versehen.1

Auch für Straßen.NRW müssen die Grundsätze der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit gelten und insofern muss auch das Verwaltungshandeln kritisch hinterfragt werden. Die Geeignetheit der Vollsperrung des Lüdenscheider Rathaustunnels steht außer Frage, aber schon die tatsächliche Erforderlichkeit wirft ernsthafte Fragen auf, was dann auch die Verhältnismäßigkeit tangiert.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Warum wurde keine Verkapselung der Fundstellen im Lüdenscheider Rathaustunnel veranlasst?
  2. Anfang 2014 ging die ausgewiesene Ortsdurchfahrt der L 530 mit dem Lüdenscheider Rathaustunnel gem. § 44 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in die Baulast des Landes über. Welche Unterlagen wurden seinerzeit von der Stadt Lüdenscheid an Straßen.NRW offiziell übergeben (zum Beispiel Übergabeprotokoll, Bauzeichnungen, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung oder Abnahmeprotokoll)?
  3. Wie wurden die Laboruntersuchungen des sog. Asbestgutachtens von Straßen.NRW
    bewertet?
  4. Wurde neben der eingangs erwähnten Sachverständigen eine Zweitmeinung zur Sanierung des Tunnels angehört, bevor letztlich die komplette Entfernung der Asbestzement-Streifenplatten aus dem Rathaustunnel veranlasst wurde? (Wenn ja, welche Zweitmeinung war dies?)
  5. Wie wurde seinerzeit die Vergabe der Prüfungsaufträge rund um die Asbestgutachten veranlasst? (Bitte konkretes Vergabeverfahren bzw. Vergabeprozess erläutern)

Klaus Esser

 

MMD18-6767

 

1 https://www.temati.com/de/blog/asbestsanierung-und-konservierung/ Datum des Originals: 14.11.2023/Ausgegeben: 15.11.2023


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2890 mit Schrei­ben vom 20. Dezember 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Warum wurde keine Verkapselung der Fundstellen im Lüdenscheider Rathaustun­nel veranlasst?

Aufgrund der großflächigen Asbestbelastung im Tunnel war eine vollständige Verkapselung aus bautechnischen Gründen nicht möglich.

  1. Anfang 2014 ging die ausgewiesene Ortsdurchfahrt der L 530 mit dem Lüden­scheider Rathaustunnel gem. § 44 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in die Baulast des Landes über. Welche Unterlagen wurden seinerzeit von der Stadt Lüdenscheid an Straßen.NRW offiziell übergeben (zum Beispiel Übergabeprotokoll, Bauzeichnungen, Leistungsverzeichnis, Ausschrei­bung oder Abnahmeprotokoll)?

Es wurden die Bestandsunterlagen übergeben, die bei der Stadt Lüdenscheid vorhanden wa­ren.

  1. Wie wurden die Laboruntersuchungen des sog. Asbestgutachtens von Stra-ßen.NRW bewertet?

Die Laboruntersuchungen wurden durch einen zertifizierten Sachverständigen in Auftrag ge­geben, begleitet und ausgewertet. Dieser Sachverständige hat ebenfalls das Sanierungskon­zept erarbeitet.

  1. Wurde neben der eingangs erwähnten Sachverständigen eine Zweitmeinung zur Sanierung des Tunnels angehört, bevor letztlich die komplette Entfernung der As­bestzement-Streifenplatten aus dem Rathaustunnel veranlasst wurde? (Wenn ja, welche Zweitmeinung war dies?)

Ein weiteres Sachverständigenbüro hat das Sanierungskonzept zur Asbestsanierung geprüft und die Ausschreibungsunterlagen für die Asbestsanierung erstellt. Zur Bauablaufplanung wurde das Benehmen mit der Berufsgenossenschaft Bau und der Bezirksregierung hergestellt.

  1. Wie wurde seinerzeit die Vergabe der Prüfungsaufträge rund um die Asbestgut­achten veranlasst? (Bitte konkretes Vergabeverfahren bzw. Vergabeprozess erläu­tern)

Das Asbestgutachten wurde von dem mit der Tunnelsanierung beauftragten Auftragnehmer nach Einholung mehrerer Angebote vergeben.

 

MMD18-7538

Beteiligte:
Klaus Esser