Raubüberfälle im Ruhrgebiet durch Jugendclique – Die Täter meist: männlich, auslän-disch und polizeibekannt – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 09.08.2023

Kleine Anfrage 2281
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Raubüberfälle im Ruhrgebiet durch Jugendclique Die Täter meist: männlich, auslän­disch und polizeibekannt zweite Nachfrage

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 30. Juni 2023, Drucksache 18/4894, auf meine Kleine Anfrage vom 26. Mai 2023, Drucksache 18/4493, wurde meine Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben geschilderten Durchsuchungen? (Bitte Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deut­schen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

unter anderem wie folgt unvollständig beantwortet:

„Nachdem im März 2023 insgesamt 20 Wohnungen durchsucht worden und hierbei u. a. 31 Mobiltelefone sichergestellt worden sind, dauern die umfangreichen Ermittlungen – insbeson­dere die zeitintensiven Handyauswertungen – an. […] Von den bislang namentlich ermittelten 29 Tatverdächtigen, bei denen es sich ausschließlich um männliche Jugendliche und Heran­wachsende handelt, besitzen 17 Beschuldigte die deutsche, neun Beschuldigte die syrische, ein Beschuldigter die rumänische und ein Beschuldigter die serbische Staatsangehörigkeit. Bezüglich eines Beschuldigten liegen hier derzeit keine Erkenntnisse über die Staatsangehö­rigkeit vor.“2

Mit großer Verwunderung und Irritation musste ich zur Kenntnis nehmen, dass Frage 2

„Wie viele Jugendliche werden in Bochum seit 2010 als Intensivtäter geführt? (Bitte nach Alter, Geschlecht, Vornamen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Bei deutschen Staatsangehö­rigen die Mehrfachstaatsangehörigkeiten extra ausweisen und die Vornamen nennen.)“3

nicht beantwortet werden konnte:

„Ich verweise auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1682 (LT-Drs. 18/4269).

Zur Beantwortung der Frage wurden – wie im Rahmen der Beantwortung gleichlautender Fra­gestellungen vorangegangener Kleiner Anfragen auch – die entsprechenden Steuerungskenn­zahlen des landesweit einheitlichen Fachcontrollings der Kriminalpolizei NRW herangezogen (Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW – FISPol NRW). Eine valide Aufschlüs­selung dieser Daten im Sinne der ergänzend gewünschten Informationen über die angefragten Zeiträume ist nicht möglich.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Bochum hat berichtet, mangels statistischer Erfassung be­stehe keine Abfragemöglichkeit im dortigen Vorgangssystem.“4

Ebenfalls mit großer Verwunderung und Irritation musste ich zur Kenntnis nehmen, dass Frage 3

„Welche Eintragungen der in Frage 3 abgefragten Personen beinhalten die Bundeszentralre-gister? (Bitte einzeln aufführen.)“5

nicht beantwortet wurde:

„Der Datenbestand des Bundeszentralregisters fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes­amtes für Justiz. Auskünfte hierüber fallen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich der Lan-desregierung.“6

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass Auskünfte über Einträge im Bundeszent-ralregisters sehr wohl möglich sind und auch bereits stattgefunden haben. Dazu verweise ich auf die Antwort der Landesregierung vom 7. Juli 2023, Drucksache 18/4954.

Der Minister der Justiz hat die Kleien Anfrage 2281 mit Schreiben vom 6. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Welche Merkmale weisen die 29 Tatverdächtigen auf? (Bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln sowie deren Vornamen nennen.)

Von Angaben zu den Vornamen und dem Alter der jugendlichen und heranwachsenden männlichen Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Taten und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu den Verfahren wären die Beschuldigten bei Nennung ihrer Vornamen identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse ist durch die weiteren Angaben zum Sachstand in den Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen 1682 und 1885 (LT-Drucksachen 18/4269 und 18/4894) entsprochen.

  1. Seit wann sind die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?

Unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten, insbesondere auch dem Resozialisierungsgebot, wird von einer Beantwortung abgesehen, weil andernfalls konkrete Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich wären. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die bereits gegebenen weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Der Verweis der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1682 (LT-Drs. 18/4269) beantwortet nicht meine gestellte Frage, sondern nimmt ausschließlich Bezug auf die Anzahl der als Intensivtäter geführten Jugendlichen. Daher erneut: Welche Merkmale weisen die 10 Intensivtäter auf? (Bitte nach Alter, Geschlecht, Vornamen und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. Bei deutschen Staatsangehörigen die Mehrfachstaatsangehörigkeiten extra ausweisen und die Vornamen nennen.)

Zur Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 1682 (LT-Drs. 18/3933) wurden die ent­sprechenden Steuerungskennzahlen des landesweit einheitlichen Fachcontrollings der Krimi­nalpolizei NRW herangezogen (Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW – FISPol NRW).

Eine valide Aufschlüsselung dieser Daten im Sinne der ergänzend gewünschten Informationen ist nicht möglich.

  1. Welche Eintragungen der abgefragten Jugendlichen, die als Intensivtäter geführt werden, beinhaltet das Bundeszentralregister? (Bitte einzeln aufführen.)

Der Datenbestand des Bundeszentralregisters fällt in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz. Auskünfte hierüber fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung.

 

Antwort als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 30.06.2023, Drucksache 18/4894.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner