Raubüberfall auf Supermarkt in Recklinghausen – Angestellte mit Schusswaffe bedroht

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2972

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Raubüberfall auf Supermarkt in Recklinghausen Angestellte mit Schusswaffe bedroht

Am 10. November 2023 kam es in einem Supermarkt in Recklinghausen zu einem Raubüberfall. Um etwa 21:55 Uhr soll ein unbekannter Mann das Büro der Filiale betreten und die dort anwesende Mitarbeiterin mit einer Schusswaffe bedroht haben. Dabei forderte er sie auf, den Tresor zu öffnen. Sie kam der Forderung nach, weshalb der Täter das Bargeld aus dem Tresor entnehmen konnte und in eine schwarz-rote Handtasche räumte.1 Danach floh er zu Fuß in unbekannte Richtung.

Die Mitarbeiterin, die nach dem Raub durch den Täter in ihrem Büro eingesperrt wurde, konnte durch eine Kollegin befreit werden. Sie sei leicht verletzt gewesen und wurde durch einen Rettungswagen vor Ort behandelt. Die umgehend eingeleitete Fahndung nach dem Tatverdächtigen sei jedoch ohne Erfolg gewesen. Der Täter wurde als etwa 40 Jahre alt mit einer Größe von etwa 1,85 Metern und dunklem Teint beschrieben. Zudem habe er eine schwarz glänzende Daunenjacke, einen dunklen Hoodie sowie eine schwarze Kappe und ein schwarzes Tuch über Mund und Nase getragen. Die Polizei hofft nun durch weitere Zeugen neue Hinweise zu erhalten.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie viele Raubüberfälle gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Recklinghausen? (Bitte nach erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Wie viele dieser Raubüberfälle richteten sich gegen Einkaufsläden bzw. deren Angestellte? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte konnten die Täter auch im Nachhinein nicht festgestellt werden? (Bitte nach Jahr, Ort und erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden aufschlüsseln.)
  5. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte wurde ein Beteiligter durch den Täter verletzt? (Bitte nach Ort, Delikt, Art der Verletzung, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

MMD18-7016

 

1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/42900/5646495.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2972 mit Schreiben vom 4. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwendige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitäts-sicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vor­namen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 30.11.2023 berichtet, dass sich die Vorgänge noch zur Bearbeitung beim Polizeipräsidium in Recklinghausen befänden. Die wegen des Verdachts des schweren Raubes durch das zu­ständige Amtsgericht angeordnete Öffentlichkeitsfahndung nach dem unbekannten Täter sei anhand von Videoaufzeichnungen aus dem Geschäft auf Antrag des Eil- und Bereitschafts­dienstes der Staatsanwaltschaft Bochum erfolgt. Zudem seien Lichtbilder im Fahndungsportal der Polizei Nordrhein-Westfalen eingestellt. Weitere belastbare Erkenntnisse lägen derzeit nicht vor.

  1. Wie viele Raubüberfälle gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Recklinghausen? (Bitte nach erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter so­wie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle der Raubdelikte in der Stadt Recklinghausen differenziert nach Jahren zu entnehmen:

Jahr Fälle
2015 113
2016 129
2017 127
2018 102
2019 67
2020 82
2021 60
2022 105

 

  1. Wie viele dieser Raubüberfälle richteten sich gegen Einkaufsläden bzw. deren An­gestellte? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationa­lität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra aus­weisen.)

Eine Tatörtlichkeit kann erst seit dem Berichtsjahr 2018 in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen ausgewiesen werden. Die Tatörtlichkeit „Geschäfte“ differenziert sich wie folgt:

  • Antiquitätengeschäft/Kunsthandel
  • Bäckerei/Konditorei
  • Baumarkt
  • Bekleidungsgeschäft
  • Computerfachgeschäft
  • Drogerie
  • Einkaufszentrum
  • Elektrogeschäft
  • Elektronikfachhandel
  • Fotogeschäft
  • Geschäft mit Metallwaren, Haushaltswaren
  • Getränkemarkt
  • Juweliergeschäft/Uhrengeschäft
  • Kauf-/Warenhaus
  • Kiosk
  • Lebensmittelgeschäft
  • Lederwarengeschäft (auch Schuhe)
  • Metzgerei
  • Möbel-, Teppichgeschäft
  • Optikergeschäft
  • Pelzgeschäft
  • Sex-Shop
  • sonstiges Geschäft
  • sonstiges Geschäft mit Textilien
  • Sportgeschäft
  • Supermarkt

Der nachfolgenden Tabelle bitte ich die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle der Raubdelikte in der Stadt Recklinghausen mit der Tatörtlichkeit „Geschäfte“ zu entnehmen:

Jahr Fälle
2018 15
2019 6
2020 5
2021 2
2022 14

 

Eine Opfererfassung erfolgt grundsätzlich bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung), soweit diese im Straftatenkatalog zur Opfererfassung gekennzeichnet sind. Die Polizeiliche Kriminalstatistik sieht jedoch keine spezifische Differenzierung von Opfern im Hinblick auf „Angestellte“ vor. Dementsprechend kann die Frage mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht beantwor­tet werden.

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte konnten die Täter auch im Nach­hinein nicht festgestellt werden? (Bitte nach Jahr, Ort und erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden aufschlüsseln.)

Die Beantwortung der Frage wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik automatisiert kein konkreter Bezug des einzelnen Falls zu einer Klärung hergestellt werden kann.

Hilfsweise wird in der nachfolgenden Tabelle – aufgeschlüsselt nach den Berichtsjahren 2015 bis 2022 – die Differenz zwischen den bekannt gewordenen Fällen und den aufgeklärten Fäl­len im jeweiligen Berichtsjahr dargestellt.

Jahr nicht aufgeklärte Fälle
2015 66
2016 66
2017 53
2018 56
2019 22
2020 28
2021 26
2022 48

 

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 erfragten Delikte wurde ein Beteiligter durch den Täter
    verletzt? (Bitte nach Ort, Delikt, Art der Verletzung, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Der Grad der Verletzung von Opfern wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Jahr 2019 erfasst.

Die Darstellung von Fällen mit mindestens einem verletzten Opfer bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2019 33
2020 42
2021 31
2022 46

 

MMD18-7602

Beteiligte:
Markus Wagner