Razzia im Hamas-Milieu – Was weiß die Landesregierung?

Kleine Anfrage
vom 09.01.2024

Kleine Anfrage 3155

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Razzia im Hamas-Milieu Was weiß die Landesregierung?

Wie der WDR Ende November 2023 berichtete, haben Polizeibeamte in gleich vier Bundesländern mehrere Häuser von mutmaßlichen Anhängern der Terrororganisation Hamas und des Netzwerks Samidoun durchsucht. Bundesweit seien insgesamt 16 Objekte durchsucht worden, darunter auch Wohnungen in Bochum und Münster. In Münster wurde die Privatwohnung eines 48-jährigen Mannes, in Bochum die eines 50-Jährigen durchsucht. Beide Männer wurden verdächtigt, in die organisatorischen Abläufe der Hamas verwickelt zu sein. Obwohl die Hamas und Samidoun in NRW „im Großen und Ganzen friedlich“ gewesen seien, sprach Innenminister Herbert Reul (CDU) von einem wichtigen Signal. Darüber hinaus sei es wichtig, Strukturen aufzuklären, welche Personen hinter den Vereinen stecken und ob es weitere Organisationen gebe, die die Hamas und Samidoun unterstützen.1

Der Hamas rechne das Bundesamt für Verfassungsschutz in Deutschland etwa 450 Mitglieder zu, so das Innenministerium. Ihre Aktivitäten umfassten Sympathiebekundungen und Propagandaaktivitäten sowie das Eintreiben von Spenden. Gewalttätige Aktionen hätten bisher nicht stattgefunden.

Wie weit der Einfluss der Hamas und ihrer Mitglieder in Deutschland bereits zugenommen hat, ist größtenteils von der Überwachungs- und Analysefähigkeit deutscher Überwachungsorgane abhängig. Die Neue Westfälische berichtete bereits Ende 2017 über den islamischen Kulturverein Al Mahdi in Bad Oeynhausen, der zum damaligen Zeitpunkt ein Kultur- und Begegnungszentrum für 800 bis 1000 Gläubige bauen ließ. Der Verein taucht seit Jahren im NRW-Verfassungsschutzbericht auf, weil er der extremistischen und israelfeindlichen Hisbollah nahestehen soll. Dass der Verein seit Jahren im Verfassungsschutzbericht auftaucht, erklärt der Vorsitzende des Kulturvereins mit dem Besatzungsregime Israels in Teilen des Libanon:

„Israel ist der Feind, wir leisten Widerstand.“2

Und auch in den Jahren danach blieb der Verein unter Beobachtung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was weiß die Landesregierung beziehungsweise der Verfassungsschutz über den islamischen Kulturverein Al Mahdi in Bad Oeynhausen?
  2. Welche (Er-)Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass der islamische Kulturverein Al Mahdi in Bad Oeynhausen seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt mit Hamasanhängern kooperiert?
  3. Handelt es sich bei Al Mahdi um einen Prüf-, Beobachtungs-, oder gesicherten Fall des extremistischen Islamismus?

Wann soll der islamische Kulturverein Al Mahdi in Bad Oeynhausen zu verbieten?

Markus Wagner

 

MMD18-7689

 

1 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/hamas-in-deutschland-razzia-gegen-mutmassliche-anhaenger-nrw-100.html.

2 https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/21954169_Oeynhausener-Al-Mahdi-Zentrum-im-Visier-des-Verfassungsschutzes-ET.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3155 mit Schreiben vom 9. Februar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Was weiß die Landesregierung beziehungsweise der Verfassungsschutz über den islamischen Kulturverein Al Mahdi in Bad Oeynhausen?

Der „Al Mahdi Kulturverein Bad Oeynhausen e.V.“ betreibt eine Moschee, die überwiegend von Personen mit biographischen Verbindungen zum Libanon besucht wird. Aufgrund seiner Bezüge in den schiitischen Islamismus, insbesondere zur Hizb Allah im Libanon, wird der Ver­ein seit 2020 in den Jahresberichten des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes er­wähnt.

  1. Welche (Er-)Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass der islamische Kulturverein Al Mahdi in Bad Oeynhausen seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstärkt mit Hamasanhängern koope­riert?

Bezüge des Vereins zur sunnitischen HAMAS, die überwiegend von Personen mit palästinen­sischem Hintergrund unterstützt wird, sind nicht bekannt.

  1. Handelt es sich bei Al Mahdi um einen Prüf-, Beobachtungs-, oder gesicherten Fall des extremistischen Islamismus?

Der Verein wird aufgrund seiner Bezüge zu der gesichert extremistischen Organisation Hizb Allah durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz bearbeitet.

  1. Wann soll der islamische Kulturverein Al Mahdi in Bad Oeynhausen verboten wer­den?

Die Landesregierung äußert sich zu etwaigen zukünftigen Vereinsverboten nicht, um die hier­mit in Verbindung stehenden Maßnahmen nicht zu gefährden.

 

MMD18-8012

Beteiligte:
Markus Wagner