Razzia in Bochum und Wuppertal – Was sind die Hintergründe? – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1133
des Abgeordneten Markus Wagner vom 23.01.2023

Razzia in Bochum und Wuppertal Was sind die Hintergründe? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 5. Januar 2023, Drucksache 18/2399, auf unsere Kleine Anfrage vom 9. Dezember 2022, Drucksache 18/2112, wurde auf unsere gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Durchsuchungen? (Bitte alle Tatverdächtige, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

unter anderem wie folgt geantwortet:

„Derzeit richte sich das Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte deutscher, deutsch­türkischer, türkischer, syrischer und einer bislang ungeklärten Staatsangehörigkeit, von denen vier nicht und einer wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte u. a. zweimal vorbestraft seien.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Seit wann befindet sich die oben genannte Person, die wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte u. a. zweimal vorbestraft ist, in Deutschland?
  2. Mit welchem Aufenthaltsstatus befinden sich die fünf Beschuldigten in Deutschland?
  3. Warum befindet sich die in Frage 1 genannte Person, die bereits vorbestraft ist, nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland?
  4. Wurden mittlerweile gegen die in Frage 1 genannte Person aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. Drucksache 18/2399, S. 1

2 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1133 mit Schreiben vom 28. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Seit wann befindet sich die oben genannte Person, die wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte u. a. zweimal vorbestraft ist, in Deutschland?

Die Person ist 2015 erstmalig nach Deutschland eingereist.

  1. Mit welchem Aufenthaltsstatus befinden sich die fünf Beschuldigten in Deutsch­land?

Die beiden als solche identifizierten nichtdeutschen Beschuldigten verfügen jeweils über Auf­enthaltstitel infolge einer Flüchtlingseigenschaft. Bezüglich der übrigen drei Beschuldigten (deutsche, deutsch-türkische und ungeklärte Staatsangehörigkeit) stellt sich die Frage nach dem Aufenthaltsstatus derzeit nicht.

3. Warum befindet sich die in Frage 1 genannte Person, die bereits vorbestraft ist, nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland?

4. Wurden mittlerweile gegen die in Frage 1 genannte Person aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bislang nicht eingeleitet.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung bei ausländischen Personen richten sich nach dem Aufenthaltsrecht. In Abhängigkeit von strafrechtlichen Verurteilungen werden mögliche Konsequenzen auch mit Blick auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die zuständigen örtlichen Ausländerbehörden geprüft. Dabei sind die Ausländerbehörden wie­derum an asylrechtliche Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ohne eigene Wertungsmöglichkeit gebunden.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner